DVJJ-Tutorials

Die DVJJ-Tutorials sind kurze Videoclips, in denen verschiedene Bereiche des Jugendstrafrechts und der Jugendkriminalität in Deutschland beleuchtet werden. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf Praxistipps für all diejenigen, die in ihrem Arbeitsalltag selbst mit straffällig gewordenen jungen Menschen zu tun haben.

Folge 1:

Jugendstrafrecht – eine Kurzeinführung

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Jugendstrafrecht: Für wen gilt es, was sind die besonderen Kennzeichen des Jugendstrafrechts und was steckt hinter Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht? Die Vorsitzende der DVJJ, Prof. Dr. Theresia Höynck, erläutert im ersten Teil der DVJJ-Tutorial-Reihe einige wichtige Grundlagen zum Verständnis des Jugendstrafrechts in Deutschland.

Folge 2:

Was wissen wir über Jugendkriminalität?

Wie hat sich die Jugendkriminalität in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt und warum bedarf es eines besonderes Jugendstrafrechts, um Jugendkriminalität wirksam zu begegnen? Frank Neubacher erklärt wichtige kriminologische Erkenntnisse zu diesen Themen.

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Folge 3:

Arbeitsorganisation für Jugendrichter

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In diesem kurzen Video erklärt Jugendrichterin Maria Kleimann einen gut funktionierenden Workflow für Richter/innen im Jugendstrafrecht. Gerade Anfänger/innen in diesem Rechtsgebiet sind häufig von der Vielzahl der Verfahren und den sehr unterschiedlichen Herausforderungen ihres Arbeitsalltags überfordert. Das schadet mittelfristig nicht nur den Jugendrichtern selbst, sondern auch den Menschen, über deren Fälle, über deren weiteren Lebensweg sie täglich (mit-)entscheiden.

Folge 4:

Terminvorbereitung für Jugendrichter

Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Jugendrichterinnen und -richtern kommt vor diesem Hintergrund im gesamten Jugendstrafverfahren eine außerordentlich wichtige Rolle zu – als Koordinatoren, als Lotsen, als Entscheider/innen. Maria Kleimann beschreibt in diesem Video, wie Jugendrichter/innen dieser Anforderung auch durch frühzeitige und gründliche Aktenkenntnis gerecht werden können. Nur so können bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung wichtige Prüfungen vorgenommen sowie Entscheidungen und Absprachen getroffen werden.

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Folge 5:

Terminierung der Hauptverhandlung im Jugendstrafverfahren

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Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollte die Hauptverhandlung in einem Jugendverfahren möglichst umfassend und effizient vorbereitet werden. Das beginnt schon bei der Terminierung. In diesem Video erklärt Jugendrichterin Maria Kleimann, warum es sehr zeitsparend und im erzieherischen Sinn auch effektiv ist, den Hauptverhandlungstermin mit Anwälten und anderen Verfahrensbeteiligten im Vorfeld telefonisch abzusprechen.

Folge 6:

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Um dem Erziehungsauftrag des Jugendstrafrechts gerecht werden zu können, sind Jugendrichterinnen und -richter auf die Unterstützung anderer Akteure angewiesen. Eine besonders wichtige Rolle kommt hier der Jugendgerichtshilfe zu, der Jugendhilfe im Strafverfahren. In diesem Video erklärt Jugendrichterin Maria Kleimann, wie die Berichte und die Anwesenheit von Vertreter/inne/n der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung helfen können, eine gute und angemessene Entscheidung im Sinne des Erziehungsstrafrechts zu treffen.

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Folge 7:

Besonderheiten der Hauptverhandlung im Jugendstrafrecht

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Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Im Zentrum des Jugendverfahrens steht vielfach die Hauptverhandlung, an deren Ende über Schuld und ggflls. eine erzieherisch angemessene Sanktion befunden werden muss. Dabei ist zu beachten, dass sich die Hautverhandlung im Jugendverfahren von anderen Strafprozessen unterscheidet. Es gibt besondere Teilnehmer/innen und besondere Anforderungen an die Verhandlungsführung. In diesem Video erklärt Maria Kleimann, wie Jugendrichter/innen als Vorsitzende der Hauptverhandlung den besonderen Anforderungen der Hauptverhandlung im Jugendverfahren gerecht werden können.

Folge 8:

Ambulante Sozialpädagogische Angebote

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende im Jugendstrafverfahren zu einer so genannten Weisung verurteilt werden, kommen die Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote – kurz: ASA – ins Spiel. Jana Winter erklärt in diesem Video, wann es zu einer Weisung kommt, wie eine solche Weisung im Rahmen eines ambulanten sozialpädagogischen Angebots konkret ausgestaltet werden kann, und welche Träger solche Angebote anbieten.

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Folge 9:

Soziale Trainingskurse und Antiaggressivitätstrainings

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Was sind Soziale Trainingskurse, wie genau sieht ein Antiaggressivitätstraining aus und was ist der Unterschied zu einem Antigewalttraining? Jana Winter erklärt in diesem Video, wie diese Angebote aufgebaut sind und in welchen Fällen sie infrage kommen.

Folge 10:

Pädagogisch begleitete Arbeitsstunden

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende infolge eines Strafverfahrens Arbeitsstunden leisten müssen, kann dies auf Grundlage einer Weisung oder einer Auflage geschehen. Jana Winter erklärt den Unterschied zwischen diesen Instrumenten des Jugendstrafrechts und geht insbesondere auf die pädagogisch begleiteten Arbeitsstunden ein, die von verschiedenen Trägern ambulanter sozialpädagogischer Maßnahmen angeboten werden.

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Folge 11:

Betreuungsweisungen

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Jana Winter erklärt in diesem Video, wann im Rahmen des Jugendstrafrechts Betreuungsweisungen verhängt werden, wie sie konkret ausgestaltet sein können und wie eine solche Einzelfallhilfe finanziert wird.

Folge 12:

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende Weisungen nicht nachkommen

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht zu einer Weisung verurteilt werden, ist die Erfüllung dieser Weisung verpflichtend. Jana Winter erklärt in diesem Video, welche Folgen die Nichterfüllung einer Weisung hat bzw. haben kann.

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Folge 13:

Auswahl von Gutachter/inne/n im Jugendverfahren

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Mareike Schüler-Springorum erläutert in diesem Video, welche Berufsgruppen als Gutachter/innen im Jugendstrafverfahren infrage kommen, welche (Zusatz-)Qualifikationen es in diesem Bereich gibt, wie im konkreten Fall geeignete Gutachter/innen gefunden werden können und was bei der Beauftragung einer Gutachterin oder eines Gutachters zu beachten ist.

Folge 14:

Die Voraussetzungen zur Anordnung des Maßregelvollzugs im Jugendverfahren

Jugendliche bzw. heranwachsende Straftäter können nach §63 StGB zur Unterbringung im Maßregelvollzug verurteilt werden. Mareike Schüler-Springorum erläutert in diesem Video, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien ein/e vom Gericht bestellte/r Gutachter/in die Unterbringung im Maßregelvollzug empfehlen kann und was mögliche Alternativen zu dieser sehr eingriffsintensiven Maßnahme sein können.

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Folge 15:

Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Jugendverfahren

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Die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen spielt im Jugendstrafverfahren wie auch im Erwachsenenstrafverfahren eine ganz entscheidende Rolle. Insbesondere in Missbrauchsfällen ist die Aussage des Opfers oft das einzige Beweismittel. Daher werden gerade hier häufig Sachverständige vom Gericht hinzugezogen, um den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen besser einschätzen zu können. Mareike Schüler-Springorum erklärt in diesem Video nach welchen Kriterien Sachverständige die Glaubhaftigkeit einer Aussage beurteilen, was der Unterschied zwischen Aussagetüchtigkeit, Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit ist und welche Grenzen ein Glaubhaftigkeitsgutachten hat.

Folge 16:

JGG-Änderungen ab 12/2019

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Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die deutsche Gesetzgebung als auch für den gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen, den sich die Mitgliedstaaten der EU gegeben haben. Am 13.12.2019 ist in Deutschland das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung und am 17.12.2019 das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren in Kraft getreten. Grundlage der Gesetzesänderungen waren zwei Europarichtlinien, die der Vereinheitlichung der Rechtsausübung in den europäischen Mitgliedstaaten dienen. In diesem Tutorial werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die unmittelbar den Arbeitsalltag in der Justiz tätiger Jugendstaatsanwälte und Jugendrichterinnen beeinflussen.