Wir über uns
Die DVJJ ist Deutschlands Fachverband für Jugendkriminalrecht. Sie fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen und fungiert als unabhängiges Beratungsorgan für kriminalpolitische und praxisrelevante Fragestellungen. Der Verband hat rund 1.500 Mitglieder aus allen Berufsgruppen, die am Jugendstrafverfahren beteiligt sind oder sich wissenschaftlich mit Jugenddelinquenz und Jugendkriminalrecht befassen.
Die Ursprünge der DVJJ liegen in der Jugendgerichtsbewegung, die sich ab Ende des 19. Jahrhunderts für eine altersadäquate Behandlung von straffällig gewordenen Jugendlichen einsetzte und wesentlichen Anteil an der Einführung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 1923 hatte. Prägend war die von Franz von Liszt begründete Moderne Schule. 1909 fand in Berlin der erste Jugendgerichtstag statt. Auf dem 4. Jugendgerichtstag im Jahre 1917 gab sich die Jugendgerichtsbewegung mit der Gründung der DVJJ in Charlottenburg bei Berlin einen organisatorischen Rahmen.
Darüber hinaus gibt es zwei permanente Arbeitsgruppen:
- Kooperierende Arbeitsgemeinschaft
der Leiter der Jugendstrafanstalten und
der Besonderen Vollstreckungsleiter und - Kooperierende Arbeitsgemeinschaft der
Arrestleiter und -bediensteten
Die BAGen und AGen befassen sich mit den berufsspezifischen Belangen, veranstalten in regelmäßigen Abständen Praktikertagungen und entwickeln die jeweilige Fachlichkeit fort.