Der Strafrechtsausschuss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat in seiner Sitzung vom 6. bis 8. Mai 2024 die Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz beschlossen. Sie werden nach und nach inhaltlich bundeseinheitlich jeweils von den Bundesländern als Verwaltungsvorschriften in Kraft gesetzt, die
alten bundeseinheitlichen Richtlinien aus dem Jahr 1994 werden damit jeweils außer Kraft gesetzt.
Die Bundesländer haben die Richtlinien jeweils für ihren Geltungsbereich veröffentlicht.