Fachliche Quali­fikation gemäß § 37 JGG n.F.

Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021 (BGBl. I S. 1810) ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Mit der Neufassung des § 37 JGG erhöht der Gesetzgeber die Anforderungen an die Qualifikation von Jugendrichterinnen und Jugendrichtern sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälten.

Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 JGG sollen Richter bei den Jugendgerichten und die Jugendstaatsanwälte „über Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie verfügen.“ Zu Recht weist die Gesetzesbegründung darauf hin, dass an diese Berufsgruppen – nicht nur im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Jugendschutzsachen – besondere Anforderungen im Hinblick auf den im Jugendstrafverfahren geltenden Erziehungsgedanken und seine Wirkungsorientierung gestellt werden. Die Bearbeitung derartiger Verfahren verlange deshalb ein vertieftes Verständnis für die Entwicklungssituation und die Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen sowie ein fachlich fundiertes Wissen über die Wirkungen justizförmlicher Vorgehensweisen und den einfühlsamen und verständigen Umgang mit den Betroffenen (BT-Drucksache 19/23707, S. 59). Grundkenntnisse der Kriminologie, Pädagogik, Sozialpädagogik und der Jugendpsychologie sind dafür neben erzieherischer Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung zwingende Voraussetzung.

Mit dem hier vorgelegten Qualifikationsangebot bietet die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) als Fachverband für Jugendkriminalrecht eine Grundqualifizierung im Sinne von § 37 JGG n.F. an. Die Fortbildung ist so konzipiert, dass sie sich sowohl als Einstieg in die Themenfelder des § 37 JGG als auch zur Auffrischung und Aktualisierung der Fachkenntnisse eignet.

Die Fortbildung ist in vier Module aufgeteilt:

  • Modul 1: Grundkenntnisse des Jugendstrafrechts,
  • Modul 2: Grundkenntnisse der Kriminologie,
  • Modul 3: Grundkenntnisse der Pädagogik/Sozialpädagogik und
  • Modul 4: Grundkenntnisse der Jugendpsychologie.

Modul 1 findet als 1-Tages-Veranstaltung über Zoom statt. Die maximale Teilnehmendenzahl liegt bei 30 Personen. Die Module 2, 3 und 4 stehen Ihnen hier als Fortbildungsvideos zur Verfügung (2 bis 3 Videos pro Modul, je Video ca. 90 Minuten, online abrufbar). Das Angebot beinhaltet einen unbegrenzten Zugang zu den Videos für zwei Jahre.

Für weitere Informationen und die Erstellung eines Angebots wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführerin der DVJJ, Simone Anna Blumenthal (blumenthal@dvjj.de).

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Überblicks-Video

von Prof. Dr. Theresia Höynck

Downloads:

  • Die Präsentation können Sie sich hier herunterladen.

Beispiel-Video

Einführung zu Modul 4 „Grundkenntnisse der Jugendpsychologie“ von Prof. Dr. Werner Greve

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass Sie nur berechtigt sind, an der Video-Schulung teilzunehmen, wenn Ihnen die Zugangsdaten von der zuständigen Behörde oder direkt von der DVJJ e.V. rechtmäßig zur Verfügung gestellt wurden. Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der Urheberrechte. Alle Rechte für die Inhalte liegen bei der DVJJ.

Die Weitergabe der Zugangsdaten sowie der heruntergeladenen Dateien ist nicht zulässig.

Der Zugang zu den Videos und den Präsentationen erfolgt mit einem Passwort über die Homepage der DVJJ. Die Videos sind auf den Servern des US-amerikanischen Anbieters Vimeo.com, Inc. hinterlegt und werden von diesem bereitgestellt. Die Präsentationen liegen auf den Servern der DVJJ.

Sollten Sie Fragen zur Nutzungsberechtigung haben oder sollte es bei der Nutzung zu technischen Störungen kommen, können Sie sich an die Geschäftsstelle der DVJJ wenden (info@dvjj.de; 0511-590 90 90).

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Fortbildung!

Modul 2: Grundkenntnisse der Kriminologie

Referent*innen:

  • Dr. Theresia Höynck, Fachgebiet Recht der Kindheit und der Jugend, Universität Kassel | Vorsitzende der DVJJ
  • Dr. Christian Laue, Rechtsanwalt | Institut für Kriminologie, Universität Heidelberg | Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Justiz und Anwaltschaft der DVJJ

Inhalt:

Die Videos bieten einen Überblick über die wesentlichen für das Jugendstrafrecht relevanten kriminologischen Grundlagen. Dies umfasst theoretische Konzepte ebenso wie einschlägige Befunde empirischer Forschung auf verschiedenen Datengrundlagen.

Nach einer knappen Einführung in Entstehungsgeschichte, Themen und Methoden der Kriminologie werden zunächst die Entwicklung der Jugendkriminalität in Zahlen und zentrale Merkmale im Hell- und Dunkelfeld dargestellt. Auf dieser Basis werden anschließend die Ursachen von Jugendkriminalität insbesondere im Hinblick auf Möglichkeiten und Grenzen von Einwirkungsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts thematisiert. Kriminologische Befunde zur jugendstrafrechtlichen Sanktionspraxis und zur Wirksamkeit von Sanktionen bilden den abschließenden Teil des Moduls Kriminologie.

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Modul 2:
Grundkenntnisse der Kriminologie

Teil 1:

  • Was ist Kriminologie und welche Bedeutung hat sie für (Straf-)Rechtsanwendung?
  • Jugendkriminalität im Hell- und Dunkelfeld: Datengrundlage, methodische Probleme, Entwicklungen

Downloads (passwortgeschützt):

  • Das Video können Sie sich hier über die Website von Vimeo.com herunterladen.
  • Die Präsentation können Sie sich hier herunterladen; hier finden Sie die Literaturhinweise.
Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Modul 2:
Grundkenntnisse der Kriminologie

Teil 2:

  • Kriminalitätstheorien; klassische Theorien zu Ursachen von Kriminalität
  • Kriminalitätstheorien; Lebenslaufforschung und ihre Implikationen

Downloads (passwortgeschützt):

  • Das Video können Sie sich hier über die Website von Vimeo.com herunterladen.
  • Die Präsentation können Sie sich hier herunterladen; hier finden Sie die Literaturhinweise.
Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Modul 2:
Grundkenntnisse der Kriminologie

Teil 3:

  • Strafzwecke im JGG und Sanktionierungspraxis, Rückfallstatistik
  • Ausgewählte kriminologische Befunde zu anderen Themen
  • Zusammenfassung

Downloads (passwortgeschützt):

  • Das Video können Sie sich hier über die Website von Vimeo.com herunterladen.
  • Die Präsentation können Sie sich hier herunterladen; hier finden Sie die Literaturhinweise.

Modul 3: Grund­kenntnisse der Pädagogik­ / Sozialpädagogik

Referent*innen:

  • Daniela Kundt, Dipl.-Sozialpädagogin, Jugendamt Stuttgart | Bundesvorstand der DVJJ
  • Prof. i.R. Dr. Philipp Walkenhorst, ehem. Lehrstuhl für Erziehungshilfe und Soziale Arbeit an der Universität Köln
  • Jana Winter, Erziehungswissenschaftlerin, Kriminologin, Anti-Aggressions-Trainerin, Diakonie Saar | Bundesvorstand der DVJJ

Inhalt:

Ankerpunkt der Fortbildung ist § 37 Abs. 1 Satz 2 JGG: „Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.“

In diesem Schwerpunkt der Fortbildung soll diese Vorschrift vor allem unter erziehungswissenschaftlicher sowie entsprechender inhaltlicher und methodischer Perspektive betrachtet werden.

Erläutert werden zum einen grundlegende fachwissenschaftliche Verständnisse des Erziehungsbegriffes in einer modernen, vielfältigen demokratisch-pluralen Gesellschaft. Die zugehörigen Erziehungs- und Lenkungsmittel werden vorgestellt. Im Hinblick auf die Forschungsergebnisse zum devianten Verhalten junger Menschen wird weiterhin untersucht, in welcher Weise sowohl das jugendstrafrechtliche Verfahren als auch die entsprechenden Sanktionen pädagogisch förderlich und als Lerngelegenheiten im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ausgestaltet werden können. Ebenso werden Struktur, Organisation und Bezüge der Jugendhilfe im Strafverfahren zum Jugendhilferecht (SGB VIII) und seinen Implikationen vorgestellt. Viele Praxisbeispiele ergänzen die theoretischen Ausführungen.

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Modul 3:
Grundkenntnisse der Pädagogik / Sozialpädagogik

Teil 1

Downloads (passwortgeschützt):

  • Das Video können Sie sich hier über die Website von Vimeo.com herunterladen.
  • Die Präsentation können Sie sich hier herunterladen; hier finden Sie die Literaturhinweise.
Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Modul 3:
Grundkenntnisse der Pädagogik / Sozialpädagogik

Teil 2

Downloads (passwortgeschützt):

  • Das Video können Sie sich hier über die Website von Vimeo.com herunterladen.
  • Die Präsentation können Sie sich hier herunterladen; hier finden Sie die Literaturhinweise.

Modul 4: Grundkenntnisse der Jugendpsychologie

Referent*innen:

  • Prof. Dr. Werner Greve, Institut für Psychologie, Universität Hildesheim
  • Angela Wenzel, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Dietrich Bonhoeffer Klinik gemeinnützige GmbH

Inhalt:

Im ersten („psychologischen“) Teil richtet sich der Blick der Darstellung stärker auf die „normale“ Entwicklung und die Rolle, die abweichendes, antisoziales, kriminelles oder aggressives Verhalten hier spielen kann. Insbesondere werden typische Verläufe, typische Theorien, typische Fragen und Probleme angesprochen – und einige typische Missverständnisse. In diesem Teil geht es darum, welches Hintergrundwissen Jugendstaatsanwält:innen und Jugendrichter:innen zur Entwicklung im Jugendalter haben sollten, da die überwiegende Anzahl von jugendlichen und heranwachsenden Straftäter:innen innerhalb des Rahmens normaler Entwicklung handeln.

Im zweiten („psychiatrischen“) Teil richtet sich der Blick stärker auf Schwierigkeiten, Abweichungen, Krankheiten und dann insbesondere auch auf Diagnosen und Interventionsmöglichkeiten. In diesem Teil geht es darum, wie Jugendstaatsanwält:innen und Jugendrichter:innen auch in den Fällen, in denen ernstere (pathologische) Probleme sichtbar werden, angemessen reagieren können. Es ist dafür wichtig und erforderlich, konkrete und aktuelle Kenntnisse in Bezug auf ausgeprägte oder nachhaltige Schwierigkeiten, Störungen und Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters zu haben: Ihre Erkennungsmerkmale, ihre Ursachen und die Interventionsmöglichkeiten.

Gemeinsam ist beiden Teilen das Anliegen, wichtige Grundlagen für eine möglichst differenzierte und angemessen Auswahl der Reaktions- und Sanktionsoptionen des JGG zu vermitteln: Die Umsetzung des Erziehungsgedankens des Jugendstrafrechts impliziert, dass die Reaktionen des Staates durch ihren erwartbaren Effekt gerechtfertigt sind.

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Modul 4:
Grundkenntnisse der Jugendpsychologie

Teil 1:

  • Psychologie

Downloads (passwortgeschützt):

  • Das Video können Sie sich hier über die Website von Vimeo.com herunterladen.
  • Die Präsentation können Sie sich hier herunterladen.
Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Modul 4:
Grundkenntnisse der Jugendpsychologie

Teil 2:

  • Psychiatrie

Downloads (passwortgeschützt):

  • Das Video können Sie sich hier über die Website von Vimeo.com herunterladen.
  • Die Präsentation können Sie sich hier herunterladen.