Bundesarbeitsgemeinschaft Polizei

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Polizei (BAG Polizei) begrüßt Sie auf ihrer Homepage.

Die BAG Polizei versteht sich als Interessenvertretung von Jugendbeamt*innen und Jugendsachbearbeitenden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Polizei (BAG Polizei) in der DVJJ

  • arbeitet an Standards für die polizeiliche Jugendarbeit;
  • organisiert Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen;
  • nimmt aus Sicht der polizeilichen Praxis Stellung zu kriminalpolitischen Fragestellungen;
  • führt den interdisziplinären Austausch im Bereich der Jugendkriminalrechtspflege;
  • setzt sich für eine Qualifizierung und Spezialisierung der polizeilichen Jugendbeamt*innen/-sachbearbeitenden ein.

Jugendkriminalität und Polizei

Der Umgang mit jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten in Strafverfahren erfordert eine besondere Qualifikation und Sachkenntnis der hier eingesetzten polizeilichen Jugendsachbearbeiter*innen. Seit der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/800 im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und der Strafprozessordnung (StPO) sind diese Anforderungen deutlich gestiegen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist Polizei Sache der Bundesländer, soweit nicht spezielle Zuständigkeiten der Bundespolizeibehörden vorliegen. Dadurch kann es unterschiedliche Herangehensweisen geben. Basis polizeilicher Jugendsachbearbeitung in der Strafverfolgung sind gleichwohl bundesgesetzliche Regelungen wie StGB, StPO und insbesondere das JGG.

In sogenannten Mehrfach- und Intensivtäterprogrammen, Häusern des Jugendrechts und verhaltensorientierten Präventionsprojekten arbeiten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gemeinsam mit anderen Institutionen mit der Zielgruppe der jungen Menschen. Hier kommt der Vernetzung mit anderen am Jugendstrafverfahren und in der Prävention beteiligten Akteuren und der Kenntnis über deren Arbeit und Möglichkeiten eine besondere Bedeutung zu.

Dabei ist die Rolle polizeilicher Jugendsachbearbeitenden in der interdisziplinären Diskussion nicht unumstritten und keineswegs immer eindeutig.

Die unterschiedlichen Strukturen bei der polizeilichen Jugendsachbearbeitung folgen nicht immer den Vorgaben, wie sie in der Polizeidienstvorschrift (PDV) 382 – Bearbeitung von Jugendsachen – formuliert sind. Diese Vorschrift entstand in den 1990er Jahren unter Berücksichtigung von Mindeststandards, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Polizei der DVJJ formuliert hatte.

Aufgrund der Vielschichtigkeit der polizeilichen Jugendsachbearbeitung bedarf es deshalb einer stetigen Sensibilisierung für ihre besondere Bedeutung und einer fortlaufenden Weiterentwicklung, die wissenschaftliche Erkenntnisse einbezieht. Diese Aspekte müssen auch in der Führungs- und Leitungsebene auf geeignete Weise präsent sein.

Kontakt

Sie möchten Fragen, Anregungen oder Wünsche an die BAG Polizei richten oder haben thematische Anregungen für Fachveranstaltungen? Melden Sie sich jederzeit gerne per Mail: polizei@dvjj.de