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Es lohnt sich, Mitglied in der DVJJ zu werden!

Wir freuen uns sehr, wenn Sie der DVJJ als Mitglied beitreten wollen! Das Beitrittsformular können Sie als pdf-Datei herunterladen und uns als Email-Anhang, per Fax oder Brief zukommen lassen.

Von einer Mitgliedschaft in der DVJJ profitieren Sie an vielen Stellen:

ZJJ – Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe:

Die ZJJ ist die einzige interdisziplinäre Fachzeitschrift speziell zum Jugendstrafrecht und zur Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und informiert aktuell über wichtige Entwicklungen und Erkenntnisse in Praxis, Wissenschaft und Gesetzgebung. Sie erscheint vierteljährlich und kostet im Abo regulär 80,- € bzw. 50,- € für Schüler/innen, Studierende und Auszubildende (bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises).

Für Mitglieder der DVJJ ist die ZJJ im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Fort- und Weiterbildung:

Die DVJJ richtet eine Vielzahl bundesweiter Fachtagungen und Fortbildungsseminare aus, um Gelegenheiten für Erfahrungsaustausch, Weiterbildung und Vernetzung zu schaffen.

Als Mitglied profitieren Sie von den vergünstigten Teilnahmegebühren.

Landes- und Regionalgruppen:

In allen Bundesländern gibt es aktive Landes- und Regionalgruppen, die sich mit den spezifischen regionalen Entwicklungen befassen und auch über ihre Veranstaltungen ein gutes Forum für den fachlichen Austausch bieten.

Bei Interesse lassen wir Ihnen gerne weitere Informationen über die DVJJ per Post zukommen, schicken Sie dazu bitte eine Email mit Ihrer Adresse an Christina Dissen.

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Mitgliedsbeiträge

  • Normal-Tarif
    70,- €
  • Solidaritäts-Tarif
    90,- €
  • Geringverdienenden- / Senioren-Tarif
    50,- €
  • Studierenden-Tarif
    35,- €

Die Einstufung erfolgt nach Einkommenssituation aufgrund freiwilliger Selbsteinschätzung. Als Orientierung gilt: Gutverdienende mit einem monatlichen Nettoeinkommen von € 2.500 oder mehr sollten den Solidaritäts-Tarif zahlen; wer weniger als € 1.000 netto monatlich verdient, kann den Geringverdienenden-Tarif in Anspruch nehmen. Der Studierenden-Tarif wird bei Vorlage der Studienbescheinigung gewährt.

Den Mitgliedsbeitrag können Sie gemäß des § 10 b Abs. 3 des Einkommenssteuergesetzes beim Finanzamt mit der Rechnung geltend machen.

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