Referierende:
- Jürgen Kußerow, JuhiS Stadt Waltrop, Stellvertretender Spartenvertreter JuhiS
- Bernd Holthusen, Deutsches Jugendinstitut e.V.
Moderation:
Florian Krimpmann, JuhiS Kreis Coesfeld
Inhalt:
Der Gesetzgeber hat in Paragraph 70 Abs. 2 JGG noch einmal genau fixiert, dass die Jugendhilfe im Strafverfahren bereits mit der Ladung zur ersten Vernehmung von der Polizei informiert werden muss. Die alte Vorschrift (so früh wie möglich) wurde von den Strafverfolgungsbehörden oftmals ignoriert und führte dazu, dass sehr häufig die Jugendhilfe erst mit Übermittlung der Anklageschrift am Verfahren beteiligt wurde.
Erst durch die frühzeitige Information durch die Polizei kann die Jugendhilfe ihren Auftrag nach § 52 SGB VIII fachlich erfüllen. Nach der polizeilichen Mitteilung kann geprüft werden, ob Leistungen der Jugendhilfe oder anderer Sozialleistungsträger in Frage kommen, ob bereits Leistungen eingeleitet sind oder auch ob ggf. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Jugendhilfe die jungen Menschen und deren Familien über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und ihrer Möglichkeiten der Einflussnahme zu beraten/informieren.
In der Praxis ist aber die Neuregelung nach § 70 Abs. 2 JGG keineswegs überall angekommen. Im Arbeitskreis wollen wir der Frage nachgehen, wie die Jugendhilfe im Strafverfahren das Einhalten dieser Norm einfordern kann/sollte, oder vielleicht sogar muss.
Folgende Fragen sollen im Arbeitskreis zur Diskussion gestellt werden:
Welche Informationen braucht die Jugendhilfe von der Polizei, um ihre Aufgaben erfüllen zu können?
Wie und wann soll die Jugendhilfe ein Beratungsangebot machen?
Sollte die Jugendhilfe im Strafverfahren die jungen Menschen bei der Polizei begleiten?
Wie geht die Jugendhilfe im Strafverfahren mit sichtbar gewordenen pädagogischen Bedarfen um?
Welche Informationen darf die Jugendhilfe im Strafverfahren bezogen auf das Jugendstrafverfahren den jungen Menschen und deren Familien weitergeben?
Wie positioniert sich die Jugendhilfe im Strafverfahren zu häufig gestellten Fragen wie: Brauche ich einen Anwalt? Muss ich zur Polizei gehen? Bin ich dann vorbestraft?
Der Arbeitskreis „Wer zuerst kommst…“ lädt zur intensiven Diskussion darüber ein, wie die JuhiS ihre Beteiligung nach einer frühzeitigen Information im Verfahren ausgestalten kann.