Regionalgruppe Südbayern der DVJJ

Die Regionalgruppe Südbayern besteht seit 1977. Wir sind ca. 200 Mitglieder aus allen Berufsfeldern der Jugendstrafrechtspflege.

Die Regionalgruppe Südbayern veranstaltet jährlich eine Wochenendtagung und eine Abendveranstaltung für alle Interessierten, insbesondere aus dem Bereich Justiz, Polizei und Jugendhilfe, zu denen Fachreferierende aus verschiedenen Disziplinen eingeladen werden, um umfassend bspw. über Entwicklungen in Jugendkulturen, soziale Lebenswelten der Jugendlichen oder auch über neueste Erkenntnisse der psychosozialen Entwicklung von Jugendlichen zu informieren.

Über alle Veranstaltungen, Tagungen und was sonst noch in unserem Bereich passiert und interessant ist, informieren wir Sie regelmäßig auf dieser Webseite.

Wenn Sie Interesse an unserer Arbeit haben, informieren Sie sich hier über die Kontaktadresse oder kommen einfach zu einer der nächsten offenen Vorstandssitzungen oder Veranstaltungen.

Die Satzung der RG Südbayern finden sie hier in der aktuellen Fassung.

Die DVJJ und ihre Landes- bzw. Regionalgruppen finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Bußgelder. Die Gelder werden für die Organisation von Fachtagungen verwendet sowie für die Unterstützung von Initiativen und Projekten, die sich mit Jugendkriminalität und den damit verbunden rechtlichen und rechtstatsächlichen Fragen befassen.

Unsere Kontoverbindung lautet:

DVJJ Regionalgruppe Südbayern
Postgiroamt München
IBAN: DE02 7001 00800070 0098 09
BIC: PBNKDEFFXXX

Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenquittung. Bitte kontaktieren Sie uns gegebenenfalls. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Kontakt

Sie möchten Fragen, Anregungen oder Wünsche an die Regionalgruppe Südbayern richten oder haben thematische Anregungen für Fachveranstaltungen? Melden Sie sich jederzeit gerne per Mail: suedbayern@dvjj.de

Der Vorstand

Die Wahl des Vorstands bzw. des erweiterten Vorstands fand am 13. November 2025 statt.

Dr. Annemarie Schmoll
Vorsitzende

Peter Deutsch
stellv. Vorsitzender

Klaus-Peter Jüngst
stellv. Vorsitzender

Christine Prüller
stellv. Vorsitzende, Kassenführerin

Ludwig Kretzschmar
Kassenprüfer

Vertretende der Berufssparten

Julia Bendler
Jugendgericht

Dr. Veronika Grieser
Jugendstaatsanwaltschaft

Monika Betz
Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe

Mira Sprenger
Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe

Christian Gerber
Rechtsanwaltschaft

Dr. Birgit Schwerdt
Rechtsanwaltschaft

Peter Klinder
Träger der freien Jugendhilfe

Michael Steininger
Träger der freien Jugendhilfe

Maximilian Karlstetter
Bewährungshilfe

Sabine Riemer
Bewährungshilfe

Elisabeth Bulbuk
Kriminalpolizei

Anja Moser
Jugendstrafvollzug

Mike Spindler
Jugendstrafvollzug

Dr. Karin Neßeler
Rechtswissenschaft/Kriminologie 

Diana Kiess
Psychologie/Soziologie/Medizin/Pädagogik 

Dr. Mona Mähler
Psychologie/Soziologie/Medizin/Pädagogik 

Prof. Dr. Caroline Steindorff-Classen
Psychologie/Soziologie/Medizin/Pädagogik 

Tätigkeitsberichte

Veranstaltungen der Regionalgruppe Südbayern

Vergangene Veranstaltungen

Frühjahrstagung 2026: Rolle rückwärts?! Geschlechterbilder im Wandel

17. bis 19. April 2026 in Fischbachau

Weitere Informationen sowie das Programm finden Sie hier.

Am Donnerstag, den 13. November 2025, 17:30 Uhr fand im R 1.046 (Roter Würfel), Lothstraße 64, München die diesjährige Herbstveranstaltung zum Thema

Rolle rückwärts?! – Geschlechterbilder im Wandel

statt. Es referierten und diskutierten:

Prof.in Dr.in Kerstin Oldemeier, Professur für Soziale Arbeit, IU Internationale Hochschule, München

Svenja Schüürmann, Einrichtungsleitung von ConAction und des Clean Projekt Neuhausen, Condrobs e.V. München

Lukas Bauser, Gruppenleiter im Projekt PEERS supported by HEROES, Migrationsdienste der AWO München-Stadt

Moderation: Dr. Annemarie Schmoll (Wissenschaftliche Referentin, Deutsches Jugendinstitut e.V.)

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion fand die Mitgliederversammlung der DVJJ-Regionalgruppe Südbayern statt.

Die diesjährige Frühjahrstagung der Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. fand von Freitag, den 04.04., bis Sonntag, den 06.04.2025, im Hotel Aurachhof in Fischbachau mit dem Thema

Yurr, Jugend immer extremer, immer radikaler?

statt.

Die Einladung sowie das Programm können hier nachgelesen werden.

Am Donnerstag, den 21. November 2024, 17:30 Uhr fand im Strafjustizzentrum, Sitzungssaal A101, Nymphenburger Str. 16, München die diesjährige Herbstveranstaltung zum Thema

Wo stehen wir 5 Jahre nach der JGG-Reform?

statt. Es referierten und diskutierten:

Erwin Schletterer (Geschäftsführer, Brücke e.V. Augsburg)

Monika Betz (Sachgebietsleitung „Jugendhilfe in besonderen Lebenssituationen“, Stadtjugendamt München)

Jochen Ringler (Rechtsanwalt, München)

Benjamin Schulz von Borkowski (Kriminalhauptkommissar, Proper-Sachbearbeiter, Kommissariat 23, Polizeipräsidium München)

Franz Gierschik (Oberstaatsanwalt (HAL) a.D., München)

Moderation: Klaus-Peter Jüngst (w.a.RiAG, Leiter des Jugendgerichts, Amtsgericht München)

Die diesjährige Frühjahrstagung der Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. fand von Freitag, den 12.04., bis Sonntag, den 14.04.2024, im Hotel Aurachhof in Fischbachau mit dem Thema

Jugend(delinquenz) im Wandel. Neue Herausforderungen für die Akteure im Jugendstrafverfahren

statt.

Die Einladung sowie das Programm können hier nachgelesen werden.

Die diesjährige Frühjahrstagung der Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. fand von Freitag, den 05.05., bis Sonntag, den 07.05.2023, im Hotel Aurachhof in Fischbachau mit dem Thema

Aktuelle Entwicklungen der Jugendkriminalität – Teenies – Banden – Messer

statt.

Die Einladung sowie das Programm können hier nachgelesen werden.

Die Herbstveranstaltung 2022 am 17.11.2022 zum Thema

Neue Entwicklungen der Jugendkriminalität Teenies – Banden – Messer

fand im Strafjustizzentrum, Sitzungssaal BZ 64, Nymphenburger Str. 16, München statt (Einlass: 17:00 Uhr, Beginn 17:30 Uhr).

Es referierten und diskutierten:

Lissi Bulbuck und Wolfgang Danzer, Jugendbeamte der Polizeiinspektion 41 – Laim

Anja Hofmann, Staatsanwaltschaft München I, Abt. Kapitaldelikte

Monika Betz, komm. Sachgebietsleitung der Abt. „Jugendhilfe in besonderen Lebenssituationen“

Im Anschluss fand die Mitgliederversammlung statt.

Die Herbstveranstaltung 2021 am 18.11.2021 zum Thema

Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Jugendgericht: Wer steuert im Jugendgerichtsverfahren?

fand coronabedingt online statt.

Im Anschluss fand die Mitgliederversammlung statt.

Die Herbstveranstaltung 2019 am Donnerstag, den 14. November 2019, 17.30 Uhr, Einlass 17.00 Uhr zum Thema:

Aufenthaltsrechtliche Folgen jugendrichterlicher Entscheidungen

fand im Strafjustizzentrum, Sitzungssaal BZ 64, Nymphenburger Str. 16, München statt.

Es referierten und diskutierten:

Peter Grimm, Sachgebietsleiter beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München

Robert Kinzler, Ermittlungsrichter am Amtsgericht Erding

Katharina Camerer, Rechtsanwältin in München

Die Herbstveranstaltung 2018 am Donnerstag, den 15. November 2018, 17.30 Uhr, Einlass 17.00 Uhr zum Thema:

Das neue Polizeiaufgabengesetz

fand im Strafjustizzentrum, Sitzungssaal BZ 64, Nymphenburger Str. 16, München statt.

Die diesjährige Frühjahrstagung der Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. fand von Freitag, den 04.05., bis Sonntag, den 06.05.2018, im Hotel Aurachhof in Fischbachau mit dem Thema

Krank und kriminell – zwischen Klinik und Knast

statt.

Die Einladung sowie das Programm können hier nachgelesen werden.

Die Herbstveranstaltung 2017 am Donnerstag, den 16. November 2017, 17.30 Uhr, Einlass 17.00 Uhr zum Thema

Arrest – Quo vadis

fand im Strafjustizzentrum, Sitzungssaal BZ 64, Nymphenburger Str. 16, München statt.

Es referieren und diskutieren:

Tina Federschmidt, Sozialpädagogin Jugendarrestanstalt München

Dr. Harald Harteis, Jugendrichter Amtsgericht Kempten

Walter Rößle, Sozialpädagoge Kath. Jugendfürsorge München / Freising

Julia Schmidt, Universität Augsburg

Joachim Wallner, Sozialpädagoge Lotse Kinder- und Jugendhilfe München

Anschließend fand die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl statt.

Die diesjährige Frühjahrstagung der Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. fand von Freitag, den 31.03., bis Sonntag, den 02.04.2017, im Hotel Aurachhof in Fischbachau mit dem Thema

Jugendliche am Rand der Gesellschaft

statt.

Die Einladung sowie das Programm können hier nachgelesen werden.

Die Herbstveranstaltung 2016 am Donnerstag, den 17. November 2016, 17.30 Uhr, Einlass 17.00 Uhr zum Thema

Problemfelder der interkulturellen Kommunikation

fand im Strafjustizzentrum, Sitzungssaal BZ 64, Nymphenburger Str. 16, München statt.

Es referierten und diskutierten:

Daniela Seifert, Justizvollzugsanstalt München

Arian Erdogan, Beratungsdienste AWO München gGmbH

Jennifer Burghardt, Stadtjugendamt München

N.N., Polizei Bayern

Gul Mohammad Shekib, Dolmetscher

Die diesjährige Frühjahrstagung der Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. fand von Freitag, den 15.04., bis Sonntag, den 17.04.2016, im Hotel Aurachhof in Fischbachau mit dem Thema

Verschlossene Türen – Davor, Dahinter, Danach

statt.

Die Einladung sowie das Programm können hier nachgelesen werden.

Die Herbstveranstaltung 2015 am Donnerstag, den 19. November 2015, 17.30 Uhr, Einlass 17.00 Uhr zum Thema

Strafen – Heilen – Chillen – Brauchen wir neue Wege?

fand im Strafjustizzentrum, Sitzungssaal BZ 64, Nymphenburger Str. 16, München statt.

Es referierten und diskutierten:

PD Dr. Susanne Bornschein, kbo-Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg am Inn
Dr. Tim Pfeiffer-Gerschel, Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
Ingo Pinkofsky, Caritas Fachambulanz für Suchterkrankungen
Dr. Florian Schäffler, Hochschule München
Katharina Schulze, Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied des Bayer. Landtags

Die diesjährige Frühjahrstagung der Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. fand von Freitag, den 24.04., bis Sonntag, den 26.04.2015, im Hotel Aurachhof in Fischbachau mit dem Thema

Spezifische Herausforderungen im jugendgerichtlichen Kontext

statt.

Die Einladung sowie das Programm können hier nachgelesen werden.

Die Herbstveranstaltung 2014 am Donnerstag, den 20. November 2014, 17.30 Uhr, Einlass 17.00 Uhr zum Thema

Junge Flüchtlinge in Bayern

fand im Strafjustizzentrum, Sitzungssaal BZ 64, Nymphenburger Str. 16, München statt.

Im ersten Teil der Veranstaltung wurde eine Art Bestandsaufnahme gemacht, d.h. die derzeitige Situation der jungen, vor allem unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurde erörtert.

Frau Dr. Kurz-Adam, die Leiterin des Stadtjugendamts München, berichtete, seit Anfang dieses Jahres seien 2000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach München gekommen und in Obhut genommen worden (prognostiziert waren 700). Aus der Not heraus habe man die jungen Flüchtlinge im Übergangswohnen im Haus 19 in der Bayernkaserne untergebracht. Frau Kurz-Adam sprach auch die Notwendigkeit an, mehr speziell auf die Bedürfnisse und Problemlagen junger Flüchtlinge zugeschnittene „zuwanderungsfeste“ Angebote der Jugendhilfe zu entwickeln.

Herr Unterländer, Mitglied des Bayer. Landtags und Vorsitzender des dortigen Sozialausschusses, referierte  über den sog. Paradigmenwechsel, ebenfalls Anfang dieses Jahres, d.h. die Unterstellung der unter 18-Jährigen unter die Jugendhilfe und damit die Zuständigkeit der Kommunen. Im Übrigen sprach er sich für eine Änderung des Verteilungssystems zugunsten von München aus.

Frau Staller vom Polizeipräsidium München schilderte u.a. die subjektive und die objektive Gefährdungslage in München im Zusammenhang mit den jungen Flüchtlingen. Aus Sicht der Polizei sei jedenfalls die objektive Gefährdungslage nicht gestiegen. Die Situation in der Bayernkaserne habe sich inzwischen deutlich verbessert, weil dort insgesamt nur noch ca. 600 Flüchtlinge leben (und nicht mehr wie früher bis zu 3000).

Herr Berger von der Wohnhilfe berichtete von dem großen Fachkräftemangel im Bereich der Unterbringung junger Flüchtlinge und der Notwendigkeit, Einrichtungen gem. § 35 a SGB VIII für behinderte und traumatisierte Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

Herr Hajdini von der Arbeiterwohlfahrt München schließlich sprach von der Problematik, dass (zumindest bis vor kurzem) die Unterkünfte der Flüchtlinge nicht als fester Wohnsitz anerkannt worden seien und deshalb viele in Untersuchungshaft gekommen seien. Im Gefängnis gebe es keinerlei pädagogische Maßnahmen für die Flüchtlinge.

Im Rahmen der allgemeinen Diskussion (unter Einbeziehung der Zuhörer) ging es um die Frage der Notwendigkeit eines PsychKHG.  Ein solches Gesetzesvorhaben wird nach Aussage von Herrn Unterländer inzwischen auch von der CSU unterstützt.

Die Weisungsbetreuer schilderten die Probleme ihrer Arbeit mit jungen Flüchtlingen. Viel  Zeit sei hier notwendig für die Arbeit mit den Ämtern, vor allem im Zusammenhang mit der Klärung des ausländerrechtlichen Status und der Arbeitsmöglichkeit.

Erheblich umstritten war die Frage, wie das Alter der jungen Menschen „festgestellt“ werden soll. Das Jugendamt München plädiert für eine Alterseinschätzung durch Befragungen der Flüchtlinge, während besonders das Familiengericht ein rechtsmedizinisches Gutachten befürwortet.

Am Ende des Abends ging es auch um die Probleme des Jugendgerichts und der Jugendgerichtshilfe. Aufgrund der Sprachbarriere gibt es derzeit keine sinnvollen erzieherischen Maßnahmen für die jungen Flüchtlinge, und zwar weder ambulant noch stationär im Arrest oder in der Haft. Die jungen Leute sprechen wenig bis gar nicht Deutsch, weshalb es besonderer Maßnahmen bedarf, um auf sie erzieherisch einwirken zu können.

Zur Entwicklung von Ideen sind alle aufgerufen, die am Jugendverfahren beteiligt sind – Jugendhilfe, freie Träger und Justiz. Hierbei geht es darum, der Justiz Ahndungsvorschläge zu unterbreiten, damit hier pädagogisch sinnvoll mit den jungen Menschen gearbeitet werden kann.

Ludwig Kretzschmar, Peter Deutsch
für den Vorstand der Regionalgruppe Südbayern

Die diesjährige Frühjahrstagung der Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. fand von Freitag, den 09.05., bis Sonntag, den 11.05.2014, im Hotel Aurachhof in Fischbachau mit dem Thema

„Gott sei Dank nun ist´s vorbei mit der Übeltäterei“ – Prävention – Erziehung – Ahndung

Die Einladung sowie das Programm können hier nachgelesen werden.

Die diesjährige Frühjahrstagung der Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. fand von Freitag, den 26.04., bis Sonntag, den 28.04.2013, im Hotel Aurachhof in Fischbachau mit dem Thema

Wirkungskompetenz – Wunsch und Wirklichkeit – Veränderungen im Jugendstrafrecht

Die Einladung sowie das Programm können hier nachgelesen werden.

Die Herbstveranstaltung 2011 fand am Donnerstag, den 17. November 2011 zum Thema

Neuköllner Modell in Bayern – ist schneller besser?

statt.

Wie in der Einladung zur Veranstaltung angekündigt, referierten und diskutierten Frau Dr. Maria Kurz-Adam, Leiterin des Stadtjugendamts München, Stephan Dodenhoff, Jugendbeamter bei der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck, Dr. Robert Englmann, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II, Helmut Frenzel, ehemaliger Jugendrichter und Vollstreckungsleiter Berlin, und Kurt Hübel, Leiter des Jugendgerichts München.

Über die wesentlichen Punkte des Abends möchten wir im Folgenden informieren:

Sowohl die Referenten als auch die Zuhörer waren sich weitgehend einig darüber, dass Schnelligkeit im Jugendgerichtsverfahren wichtig, aber nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung ist. Das Modell kostet viel Personal und Zeit. Es verbraucht also viele Ressourcen, und dies für sehr wenige Fälle.

Der Berliner Kollege berichtete, dass in den vergangenen drei Jahren von allen Fällen, die zum Jugendrichter gehörten, etwa 2 bis 3 % nach dem sog. Neuköllner Modell behandelt worden seien. Der Schulungsbedarf der Polizeibeamten in Berlin sei enorm, weil diese die geeigneten Fälle erkennen müssten.

Im Bereich der Staatsanwaltschaft München II sind in den vergangenen Monaten gerade sieben Fälle nach dem sog. Neuköllner Modell abgewickelt worden.

Nach einhelliger Ansicht der Beteiligten ist es wichtiger, sich mehr um die sog. Schwellen- und Intensivtäter zu kümmern als um die kleine und mittlere Kriminalität, die bereits jetzt mit dem bisherigen Instrumentarium vielleicht nicht in vier Wochen, aber doch in aller Regel zügig abgeurteilt wird.

Besonders problematisch erscheint der Umstand, dass in der Kürze der Zeit die Jugendgerichtshilfe nicht ausreichend beteiligt werden kann. Dies führt zu einem deutlichen Verlust der pädagogischen Qualität im Jugendgerichtsverfahren.

Aus diesen Gründen steht die DVJJ Südbayern dem Modell sehr kritisch gegenüber und sieht im Fall der Umsetzung die erhebliche Gefahr, dass zwar wenige Fälle schneller bearbeitet werden, dafür aber soviel Personal benötigt wird, dass wichtige Fälle nicht mit der nötigen Intensität behandelt werden können.

Ludwig Kretzschmar
für den Vorstand der Regionalgruppe

Die Herbstveranstaltung 2008 fand am Donnerstag, den 13. November 2008 zum Thema

Von der Schulbank in den Knast – vom Umgang mit Schulschwänzern

statt.

Anlass für die Veranstaltung war die von den Beteiligten vielfach beklagte Praxis im Umgang mit sog. Schulverweigerern

Es referierten und diskutierten Fachleute aus der Berufsschule, aus der Schulverwaltung, von Jugendamt, Jugendhilfe und Justiz. Danach stellt sich die Situation in München wie folgt dar: Das städtische Schul- und Kultusreferat bekommt von den Schulen jährlich ca. 1900 Anzeigen wegen Verletzung der Schulpflicht. Gem. den Vorschriften des BayEUG werden dann in der Regel Bußgeldbescheide erlassen. Soweit die Bußgelder nicht bezahlt werden, trifft das Jugendgericht München Anordnungen gem. § 98 OwiG und verhängt meistens sogenannte Sozialstunden. Wenn die vom Gericht festgelegten Auflagen nicht erfüllt werden und auch das Bußgeld weiterhin nicht bezahlt wird, wird ein Ungehorsamsarrest zwischen zwei Tagen und einer Woche verhängt. Allein für den Bereich der Landeshauptstadt München werden jährlich bei ca. 80 Bescheiden wegen Schulpflichtverletzung Arreste verbüßt.

Die geschilderte Praxis erscheint pädagogisch nicht wirksam und sinnvoll. Dass eine Verletzung der Schulpflicht in letzter Konsequenz auch zu Freiheitsentzug führen kann, ist in den meisten Fällen erzieherisch nicht zu vermitteln. Hinzu kommt, dass die Arreste in vielen Fällen erst ein Jahr nach dem Schulversäumnis vollstreckt werden.

Es herrschte Einigkeit darüber, dass es unter erzieherischen und präventiven Gesichtspunkten geboten ist, die Schulsozialarbeit auszubauen, um die Problemfälle bereits so früh angehen zu können, dass es von vornherein zu weniger Schulverweigerung kommt.

Wenn bereits ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt, sollte, so die weitere Empfehlung der Fachleute, geprüft werden, ob nicht häufiger als bisher gem. § 98 OwiG statt der üblichen Sozialstunden sinnvollere Maßnahmen verhängt werden können. Eine denkbare Alternative wären Beratungsgespräche bei der Brücke München, wobei dort allerdings entsprechende Kapazitäten benötigt würden.

Sollte es doch noch zum Arrest kommen, ist dort dringend mehr Personal erforderlich, um mit den Schulverweigerern erzieherisch arbeiten zu können.

Sowohl die Teilnehmer als auch die Zuhörer des Symposiums waren sich weitgehend darüber einig, dass es sich bei dem Problem der Schulverweigerung um ein gesamtgesellschaftliches handelt, das sicher nicht von der DVJJ gelöst werden kann, einige Denkanstöße und Empfehlungen, soweit ihr Bereich betroffen ist, wollten sie aber dennoch geben.

München, den 19.12.2008

Ludwig Kretzschmar
Peter Deutsch
Christian Gassner
für den gesamten Vorstand der DVJJ-Regionalgruppe Südbayern

Stellungnahmen

Stellungnahme der DVJJ Regionalgruppe Südbayern zum Entwurf des BayJAVollzG

Vorbemerkung

Die Entscheidung der Staatsregierung, den Jugendarrestvollzug auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, wird ausdrücklich begrüßt. Gleiches gilt für die in Art 2 erfolgte Festlegung auf das alleinige Vollzugsziel der Resozialisierung und eine „erzieherische Vollzugsgestaltung“, die dem Jugendarrestvollzug den Charakter einer Strafe nehmen soll. Allerdings wird diese Zielsetzung durch die zahlreichen Verweise auf Vorschriften des BayStVollzG konterkariert. Diese beeinträchtigen nicht nur die Verständlichkeit des Entwurfs, sondern führen dazu, dass der Vollzug des Jugendarrests in eine problematische Nähe zum Jugendstrafvollzug gerät und die Grenzen zwischen beiden Formen des Freiheitsentzugs verschwimmen.

Zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 3

Bedenken begegnen auch die Leitlinien zur erzieherischen Vollzugsgestaltung, soweit sie Erwartungen an den Vollzug wecken, die sich mit der derzeitigen Vollzugsrealität schwer in Deckung bringen lassen. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist selbst davon die Rede, dass während des Arrestvollzugs aufgrund seiner Kürze „nur punktuell auf die Jugendlichen eingewirkt werden kann“ und Erziehung hier deshalb im Wesentlichen nur in der Vermittlung von Denkanstößen zur Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung bestehen kann. Dies sollte nicht erst in der Gesetzesbegründung, sondern bereits im Gesetzestext selbst durch eine entsprechende Wortwahl zum Ausdruck kommen.

Eine erzieherische Gestaltung des Vollzugs durch Einzel- und Gruppengespräche erfordert zudem, wenn sie eine Chance auf Wirksamkeit haben soll, eine personelle Mehrausstattung vor allem bei den Vollzugs- und Sozialdiensten der Anstalten. Dies gilt umso mehr, wenn man die in der Begründung des Entwurfs formulierten Grundprinzipien erzieherischen Handelns, insbes. das Erfordernis einer von Wertschätzung und menschlicher Zuwendung geprägten und auf positive Anregungen sowie Vorbildwirkung setzenden Beziehungsarbeit ernst nimmt. Eine solche Beziehungsarbeit ist ohne entsprechende Zeit- und Personalressource nicht möglich, eine Einsicht, die in der Kostenprognose unter Punkt D 1. Abs. 2 zwar anklingt, jedoch nicht in der erforderlichen Deutlichkeit.

Auch die in der Entwurfsbegründung aufgeführten Beispiele für einzel- und gruppenpädagogische Maßnahmen zur Vermittlung persönlicher und sozialer Ressourcen verdeutlichen den Personalbedarf, der bereits aktuell nur über eine Einbindung von externen, zumeist ehrenamtlichen Kräften überdeckt werden kann. Dabei ist ein wichtiger Kompetenzbereich in dem Gesetzentwurf noch gar nicht erwähnt, für den ein dringender Bedarf an geeigneten Schulungs- angeboten besteht, nämlich der Bereich der Medienkompetenzen. Dieser sollte im Beispielskatalog ergänzt werden.

Unbestreitbar wichtig ist die Heranführung der Jugendlichen an einen geregelten Tagesablauf. Unter den strukturellen Rahmenbedingungen des Vollzugs ist dieses Ziel aber allenfalls in der Form einer Gewöhnung der Jugendlichen an einen Vollzugsalltag leistbar, der fern ab von der tatsächlichen Lebensrealität der Betroffenen liegt. Statt von „Tagesablauf“ sollte deshalb besser von „täglichem Vollzugsablauf“ oder „Vollzugsalltag“ gesprochen werden. Eine möglichst weitgehende Annäherung desselben an geregelte Tagesabläufe außerhalb des Vollzugs ist zwar erstrebenswert, scheitert aber in der Praxis mancherorts bereits an Einschlusszeiten, die um 15.30 Uhr beginnen. Auch hier zeigt sich wieder der Bedarf an zusätzlichen personellen Ressourcen bei den Vollzugs- und Sozialdiensten, wenn die anspruchsvollen Zielsetzungen des Entwurfs Wirklichkeit werden sollen. Auf die entsprechenden Ausführungen zum Personalbedarf in der Stellungnahme der Regionalgruppe Nord der DVJJ wird ergänzend Bezug genommen.

Geteilt werden auch die dort geltend gemachten Bedenken gegen die vorgesehene entsprechende Anwendung des geplanten neuen Art. 5a BayStVollzG. Die Entwicklung von Opferempathie war schon immer ein zentraler Bestandteil der Arbeit mit Tätern. Die darüber hinausgehende Anwendung des geplanten Art. 5a BayStVollzG verspricht hier keinen Gewinn, sondern birgt die Gefahr eines Einzugs von resozialisierungsfeindlichen Elementen in den Vollzug, wenn dem nicht durch entsprechende Klarstellungen im Gesetz entgegengewirkt wird.

Art. 6

Da sich die Zuständigkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren auf die Gruppe der Heranwachsenden bezieht, ist sie auch für diese Personengruppe zwingend über eine Aufnahme zu unterrichten.

Art. 7

Soweit der Entwurf für einen Dauerarrest künftig die schriftliche Niederlegung eines Erziehungsplans verlangt, gehen begriffliche Klarheiten verloren. Erziehungsplanung ist ein feststehender Begriff der Erziehungshilfe im Jugendhilfeverfahren und beinhaltet naturgemäß einen längerfristigen Prozess. Insofern ist die Verwendung des Begriffs für die Ausgestaltung eines Arrestvollzugs irreführend. Für den Arrest geht es bzw. kann es aus oben genannten Gründen nur um die Erfassung von Problemlagen, die Bestimmung eines inhaltlichen und individuellen Förderbedarfs sowie einer daran orientierten erzieherischen Ablaufgestaltung in begrenzter Zeit gehen. Dem ist auch terminologisch durch die Anpassung der verwendeten Begrifflichkeiten und die Ersetzung des Begriffs „Erziehungsplan“ durch den des „Ablauf- und Förderplans“ zu entsprechen. Im Übrigen gilt auch hier wieder, dass die Umsetzung der geplanten Vorgaben Ressourcen bindet und eine hinreichende Personalausstattung erfordert. Auf die entsprechenden Ausführungen zu Art. 3 des Entwurfs wird verwiesen.

Art. 8 und 10

Die in manchen Anstalten aktuell praktizierten ausgedehnten Ruhezeiten (unter der Woche ab 15.30 Uhr) lassen mit Blick auf das in Art. 3 genannte Ziel einer Heranführung der Jugendlichen an einen geregelten Tagesablauf eine gesetzliche Begrenzung der Ruhezeiten auf den Zeitraum von maximal 10 Stunden erforderlich erscheinen. Hinsichtlich des Mehrbedarfs an Personal, der durch eine solche Begrenzung entsteht, wird erneut auf die Ausführungen zu Art. 3 Bezug genommen. Im Übrigen werden die Bedenken der Regionalgruppe Nord gegen die Regelungen zur Unterbringung in Art. 8 geteilt.

Art. 14

Unter dem Aspekt der Gesundheitsfürsorge ist Nichtrauchen unstrittig sinnvoll und wichtig. Das strikte Nichtrauchergebot führt jedoch zu der Frage, inwieweit Heranwachsenden bzw. jungen Erwachsenen das Rauchen rechtmäßig verboten werden kann. Süchtige Raucher benötigen Hilfestellungen seitens der Anstalt in der zwangsweisen Entwöhnungsphase, etwa in Gestalt eines Raucherentwöhnungsprogramm. Das im dem Entwurf vorgesehene weitergehende Rauchverbot für Heranwachsende stellt jedoch einen verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 GG) der Betroffenen dar. Eine Schlechterstellung gegenüber Vollzugsbediensteten, denen das Rauchen gestattet ist, erscheint zudem auch unter pädagogischen Gesichtspunkten fragwürdig.

Art. 16

Empfohlen wird die Ergänzung des Begriffs der kulturellen Betätigung durch den der Bildung, der die sehr zu begrüßende Aufnahme einer Verpflichtung der Anstalten zur Bereitstellung einer angemessen ausgestalteten Bibliothek mit abdeckt. Aufgenommen werden sollte in die Gesetzesbegründung noch der Hinweis, dass die Angebote zur kulturellen Betätigung kulturspezifische Besonderheiten der Klientel berücksichtigen sollten.

Art. 19

In der Praxis wurde der Begriff der Jugendgerichtshilfe durch den der Jugendhilfe im oder in Strafverfahren“ abgelöst. Dem ist durch eine entsprechende Anpassung der Begriffe „Gerichts- und Jugendgerichtshilfe“ in Abs. 3 Ziff. 4 Rechnung zu tragen.

Der Vorrang des Erziehungsgedankens im Verbund mit Art. 6 Abs. 2 GG (Schutz des Elternrechts) verlangt die grundsätzliche Einbeziehung von sorgeberechtigten Eltern in den Kreis der nach Abs. 3 besuchsberechtigten Personen während eines Dauerarrests. Der als solcher zutreffende Hinweis auf die Existenz dysfunktionaler Familien in der Entwurfsbegründung rechtfertigt nicht per se den Ausschluss von Eltern und den Verzicht auf Elternarbeit. Ein solcher Ausschluss ist deshalb nur gerechtfertigt, soweit im Einzelfall erhebliche erzieherische Nachteile durch den Besuch drohen.

Art. 23

Erziehung umfasst mehr als erzieherische Gespräche und die bislang in Abs. 2 Ziff. 1-4 vor- gesehenen Sanktionen bei Fehlverhalten im Arrest. Es wird deshalb empfohlen, in Abs. 2 Ziff. 1 nach „Weisungen und Auflagen“ zu ergänzen: „insbesondere die Weisung, sich zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich)“. Die Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs als Mittel der erzieherischen Einwirkung dient vorrangig dem Opferschutzgedanken und erweitert die Interventionspalette in einer der Zielsetzung des Arrestvollzugs gemäßen Weise.

Art. 24 und 25

Die Anforderungen an die Entlassungsvorbereitung und den Schlussbericht sowie seine Erörterung im Rahmen eines ausführlichen Erziehungsgesprächs sind sachlich angemessen, binden allerdings in erheblichem Umfang Personalressourcen. Dem ist bei der Kostenprognose für den Personalbedarf Rechnung zu tragen. Im Übrigen schließt sich die Regionalgruppe hier den Ausführungen in der Stellungnahme der Regionalgruppe Nordbayern zur Bedeutung der nachsorgenden Betreuung an.

Art. 29

Das ganze Gesetz kann nur mit Leben erfüllt werden, wenn genügend Stellen geschaffen werden. In Art. 29 des Entwurfs ist zwar etwas über die Qualifikation der Bediensteten zu lesen, aber nichts über die Anzahl, die notwendig ist, um das Vollzugsziel zu erreichen. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang auch die Erwähnung der verschiedenen Berufsgruppen, die an dem Vollzugsziel mitarbeiten.

Art. 36

Es wird empfohlen, eine Regelung über die Möglichkeit zur Anregung von Abänderungen oder einer Aufhebung von Weisungen oder Auflagen zu ergänzen, falls die Überprüfung der Nichterfüllungsgründe Hinweise darauf ergibt, dass dies dem Erziehungsziel besser dient.

Stellungnahme der DVJJ Südbayern zum Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (BayStVollzG)

Im Rahmen der Verbandsanhörung geben wir als Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. zum Vollzug der Jugendstrafe folgende Stellungnahme ab:

Zunächst beziehen wir uns auf die von der DVJJ entwickelten Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug (s. Anlage), denen wir uns als Regionalgruppe Südbayern inhaltlich voll anschließen.

Folgende Punkte erscheinen uns aufgrund des Erziehungsgedankens des Jugendgerichtsgesetzes besonders wichtig:

  • Wegen der Besonderheiten des Jugendstrafrechts ist ein eigenständiges Gesetz zum Jugendstrafvollzug dringend erforderlich.
  • Vorrangiges Vollzugsziel muss bei inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden die Resozialisierung sein.
  • Durch den Vollzug der Jugendstrafe dürfen im Grundgesetz verankerte Elternrechte nicht aufgehoben werden. Der Entwurf enthält hierzu keine eindeutigen Formulierungen oder nur Soll-Bestimmungen.
  • Die Jugendhilfe muss bei Vollzug und Entlassung beteiligt werden, nicht nur „bei Bedarf“, wie im Entwurf zu lesen.
  • Junge Gefangene sind in Wohngruppen unterzubringen. Gemäß dem Entwurf „können“ sie in Wohngruppen untergebracht werden.
  • Grundlage eines modernen und effektiven Jugendstrafvollzuges ist die ausreichende Bereitstellung von qualifiziertem Personal. Eine besondere Ausbildung der Bediensteten im Sinne von § 91 Abs. 4 Jugendgerichtsgesetz muss Pflicht sein, anders als im Entwurf, wo von der „Möglichkeit“ der besonderen Ausbildung die Rede ist.
  • Konfliktregelung muss Vorrang vor Disziplinarmaßnahmen haben.
  • Um eine einheitliche und jugendspezifische Rechtsprechung zu gewährleisten, befürworten wir im Rahmen eines effektiven Rechtsschutzes gegen Vollzugsmaßnahmen die Zuständigkeit der Jugendkammern.

München, den 19.04.2007

Joachim Wallner
Peter Tannenberg
Ludwig Kretzschmar
stellvertretend für den Vorstand der Regionalgruppe Südbayern der DVJJ