Regionalgruppe Westfalen-Lippe der DVJJ

Die Regionalgruppe Westfalen-Lippe ist Teil der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ), Deutschlands führendem Fachverband für die Jugendkriminalrechtspflege. Im Jahre 1917 in Charlottenburg (Berlin) gegründet, fördert die DVJJ die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen, fungiert als unabhängiges Beratungsorgan für kriminalpolitische und praxisnahe Fragestellungen und setzt sich für eine rationale, an den Folgen orientierte Gestaltung des Jugendkriminalrechts ein.

Die DVJJ-Regionalgruppe Westfalen-Lippe richtet in regelmäßigen Abständen Tagungen und Fachveranstaltungen zu verschiedenen grundlegenden und aktuellen Themen der Jugendstrafrechtspflege, der Jugendkriminologie und der sozialen Arbeit mit straffällig gewordenen jungen Menschen aus. Sie bietet Praktikerinnen und Praktikern ebenso wie in Forschung und Aus- bzw. Fortbildung Tätigen Möglichkeiten zum Austausch und zur Reflektion.

Die Satzung der RG Westfalen-Lippe finden Sie hier in der aktuellen Fassung.

Die DVJJ und ihre Landes- bzw. Regionalgruppen finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Bußgelder. Die Gelder werden für die Organisation von Fachtagungen verwendet sowie für die Unterstützung von Initiativen und Projekten, die sich mit Jugendkriminalität und den damit verbundenen rechtlichen und rechtstatsächlichen Fragen befassen.

Unsere Kontoverbindung lautet:

IBAN:  DE50 4266 1717 0317 2713 00
BIC:  GENODEM1WLW
Institut: Volksbank Waltrop

Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenquittung. Bitte kontaktieren Sie uns gegebenenfalls. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Kontakt

Sie möchten Fragen, Anregungen oder Wünsche an die Regionalgruppe Westfalen-Lippe richten? Melden Sie sich jederzeit gerne per Mail: westfalen-lippe@dvjj.de

Der Vorstand

Prof. Dr. Nadine Bals
Vorsitzende
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

 

Prof. Dr. Brigitta Goldberg
Vorsitzende
Professorin für Jugendhilferecht, (Jugend-)Strafrecht und Kriminologie, Ev. Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe

Jutta Möllers
stellv. Vorsitzende
LWL-Landesjugendamt Westfalen

Bernhard Gleitz
Jugendamt Münster

Florian Käppel
Jugendamt Dortmund

Dr. Leon Lohrmann
Kassenführer
Universität Münster

Matthias Vollhase
TU Dortmund

Vorstandssitzungen

Der Vorstand kommt regemäßig zu Vorstandssitzungen zusammen. Interessierte sind nach Voranmeldung herzlich eingeladen, melden Sie sich bei Interesse einfach per Mail: westfalen-lippe@dvjj.de

Tätigkeitsberichte

Veranstaltungen der Regionalgruppe Westfalen-Lippe

Kommende Veranstaltungen

Online-Fachtagung: „Zur Entwicklung der Jugenddelinquenz in Nordrhein-Westfalen im 10-Jahresvergleich: Neue Ergebnisse aus dem Dunkelfeld“

Eine Kooperationsveranstaltung der DVJJ-Regionalgruppe Westfalen-Lippe und des LWL-Landesjugendamts Westfalen

15. Juni 2026, 15:30 bis 17:00 Uhr

Der Anstieg der polizeilich registrierten Delikte von Kindern und Jugendlichen nach Ende der Corona-Pandemie hat große mediale und  politische Aufmerksamkeit erfahren. Angesichts der Begrenzungen der Polizeilichen Kriminalstatistik beauftragte der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Landesregierung mit einer unabhängigen Dunkelfeldstudie, um das Vorhandensein, das Ausmaß und die möglichen Ursachen dieses Anstiegs zu untersuchen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Im Vortrag stellt Prof. Dr. Clemens Kroneberg, Universität zu Köln, zentrale Ergebnisse dieser Studie vor.

Die Einladung zur Fachtagung finden Sie hier, weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung können hier aufgerufen werden.

Vergangene Veranstaltungen

Am 4. März 2026 führt die Regionalgruppe Westfalen-Lippe in Kooperation mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen eine Online Fachtagung mit dem Titel

Die sogenannte Clankriminalität – Sicherheitspolitische Konstruktion oder sicherheitsrelevantes Phänomen?

durch. Die Referierende ist Prof.’in Dr. Daniela Hunold (Professorin für Soziologie mit Schwerpunkt Empirische Polizeiforschung, Direktorin am Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement).

Die Einladung zur Veranstaltung zum Nachlesen finden Sie hier.

Am 10.09.2025 hat die Regionalgruppe in Kooperation mit dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe eine Vortragsveranstaltung zum Thema

Junge Mehrfachtäter:innen – verletzt und verletzend?

durchgeführt. Die Referentin war Mag.’a Dr.’in Lisa Schmollmüller vom Institut für Procedural Justice und Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes-Kepler-Universität Linz.

Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier zum Nachlesen.

Jugendgewalt in Deutschland

Im Rahmen der Veranstaltung am 9. Juli 2025 referierte Frau Prof. Dr. Susann Prätor von der Polizeiakademie Niedersachsen zum Thema Jugendgewalt unter besonderer Berücksichtigung des Aspekts der Migration. Im Fokus standen dabei u. A. eine kritische Bestandsaufnahme zu Ausmaß und Entwicklung von Jugendgewalt im Hell- und Dunkelfeld und die Frage, inwieweit sich hinsichtlich der Kriminalitäts- und Gewaltraten von Jugendlichen mit und ohne Migrationsgeschichte Unterschiede zeigen und welche Faktoren dabei ggf. relevant sein könnten.

Den Herausforderungen gewachsen? – Jugendstrafrecht und Jugendkriminalpolitik in Krisenzeiten

Die Einladung sowie das Programm zum 5. Jugendgerichtstag NRW am 19. September 2024 in Köln finden Sie hier.

(Il)legaler Konsum – was nun? (KCanG)

Rechtliche Fragen und praktische Herausforderungen von Prävention und Intervention im Kinder- und Jugendschutz

Am 4.12.2024 richtete die Regionalgruppe in Kooperation mit dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe eine Vortragsveranstaltung zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) aus.

Im Fokus der Veranstaltung standen rechtliche Fragen und praktische Herausforderungen von Prävention und Intervention im Kinder- und Jugendschutz, die sich im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz ergeben. Im Anschluss an den Vortrag von Sarah Bergholz, Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen, bestand Gelegenheit für Austausch und Diskussion.

Den Flyer zur Veranstaltung finden Sie hier zum Nachlesen.

Wer – wie – was –wieso – weshalb – warum? Kooperation im Jugendkriminalrecht

Die Einladung sowie das Programm zur Online-Fachtagung am 09. November 2022 finden Sie hier.

Häuser des Jugendrechts: Chancen, Risiken und (Neben)wirkungen aus Perspektive der Jugendhilfe

Die Einladung sowie das Programm zur Online-Fachtagung am 08. Dezember 2021 finden Sie hier.

Jugend(hilfe) im digitalen Zeitalter: virtuell – professionell – praktisch

Die Einladung sowie das Programm zur Online-Fachtagung am 10. Dezember 2020 finden Sie hier.

Tagung am 29. April 2019 an der Ruhr-Universität Bochum

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren:
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind

Wir danken allen Mitwirkenden und Referierenden für ihre Beiträge zu einem gelungenem Fachtag am 29. April 2019 in der Ruhr-Universität Bochum.

Unter dem Titel

Arbeitsleistungen

fand am 06.06.2018 ein Fachtag der DVJJ Regionalgruppe Westfalen-Lippe statt. Was ist die richtige Reaktion auf bzw. Sanktion für delinquentes Verhalten junger Menschen? Dies ist eine der zentralen Fragen des Jugendstrafrechts und beschäftigt alle Praktikerinnen und Praktiker aus den verschiedenen Bereichen der Jugendkriminalrechtspflege. Die sogenannten „Sozialstunden“ werden dabei oft regelhaft, gewissermaßen automatisch, im niedrigen und mittleren Strafbereich eingesetzt. Die erzieherische Eignung für die Legalbewährung wird bei der Anordnung zumeist ohne Begründung schlicht unterstellt.

Einer der Ausgangspunkte der stets wiederkehrenden Debatte über Arbeitsleistungen ist, dass die Praxis, insbesondere aus (sozial)pädagogischer Sicht, als unbefriedigend empfunden wird. Viele junge Menschen werden durch die routinemäßig angeordneten und abgewickelten Arbeitsleistungen überfordert, vor allem wenn eine pädagogische Betreuung mangelhaft oder gar nicht vorhanden ist. Insofern überrascht es nicht, dass ein ganz erheblicher Anteil von Nichtbefolgungsarresten auf nicht erbrachte Arbeitsleistungen zurückgeht. Die gewünschten Effekte einer Sensibilisierung oder Wiedergutmachung werden verhindert. Manchmal werden stattdessen sogar negative Effekte erzielt: wenn z.B. mit der Arbeit Demütigungen einhergehen, kann daraus eine Schwächung des Selbstbildes folgen.

Allerdings stellt sich – wie in anderen Bereichen der Jugendstrafrechtspflege auch – die regionale und lokale Praxis sehr heterogen dar. Das beginnt bei der begrifflichen Unterscheidung (Arbeitsweisung, -auflage, -leistung), die sich anscheinend überwiegend an lokalen oder regionalen „Traditionen“ und pragmatischen Aspekten orientiert, statt verschiedene Formen nach der inhaltlichen Intention zu unterscheiden. Auch die Inhalte variieren zwischen reinem Stundenableisten und sozialpädagogisch intensiv begleiteten Projekten. Zum Teil wissen nicht einmal die justiziellen Akteure vor Ort genau, was im Einzelnen in welchen Maßnahmeformen konzeptionell umgesetzt wird. Diese Umstände erschweren es, einen Zugang zu finden, um grundlegende Fragen zu stellen und die Praxis einer kritischen Reflexion zu unterziehen mit dem Anspruch in Kooperation Jugendliche professionell zu begleiten. Die Tagung versuchte mit interessanten Vorträgen und Projektpräsentationen neue Impulse für die Praxis zu vermitteln und einen spannenden Austausch anzuregen.