Stellungnahme zum Vorschlag einer Herausnahme von Heranwachsenden aus dem Jugendstrafrecht
Auf Vorschlag der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg wurde in der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Vorschlag diskutiert, auf Heranwachsende regelmäßig das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) wendet sich entschieden gegen diesen Vorschlag: Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für die Zurückdrängung der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende, insbesondere kann Straftaten von Heranwachsenden mit dem Jugendstrafrecht effektiver entgegengewirkt werden als mit dem allgemeinen Strafrecht.
Der Vorstand der DVJJ hat hierzu eine Stellungnahme erstellt.