Video-Tutorials zum Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren

Allgemeine Informationen / 23. Juni 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten einige unserer DVJJ-Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. Da die Änderungen im Jugendstrafverfahren durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (BGBl. 2019 I, S. 2146) weitreichend sind, haben wir uns entschieden, Video-Tutorials zu veröffentlichen.

Von den Änderungen betroffen sind vor allem die Unterrichtungs- und Belehrungspflichten, die Anwesenheitsrechte der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter, die Bestellung von Pflichtverteidigern, die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren sowie die Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.

Zudem ist das Recht der Pflichtverteidigung mit dem am 13. Dezember 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (BGBl. 2019 I, S. 2128) insgesamt reformiert und an die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (…) angepasst worden. Diese für Beschuldigte aller Altersgruppen geltenden Neuregelungen ergänzen die spezifischen Regelungen zum Jugendstrafverfahren und sind daher auch für das Jugendstrafverfahren von Bedeutung.

Unser fünf Teile umfassendes Video-Tutorial (Gesamtdauer ca. 4 Std. 20 min.) bietet eine detaillierte Einführung in die Gesetzesänderungen und ihre möglichen Konsequenzen für die Praxis des Jugendstrafverfahrens. Die Darstellung richtet sich primär an Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte, Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verteidigungen in Jugendstrafverfahren übernehmen.

Der Zugang zu den Videos über einen Passwort-geschützten Bereich auf unserer Homepage kann kostenpflichtig über die Geschäftsstelle erworben werden.

Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie hier. Für weitere Informationen zum Format steht Ihnen die Geschäftsführerin der DVJJ, Dr. Stephanie Ernst, gerne zur Verfügung (ernst@dvjj.de; 0511 – 348 36 41).

Zum Inhalt und zum Referenten:

Teil 1: Übersicht und Hintergründe (45 Minuten)

Teil 2: Unterrichtung, Belehrung, Anwesenheitsrechte (35 Minuten)

Teil 3: Neuregelung Pflichtverteidigung (1 Stunde 45 Minuten)

Teil 4: Beteiligung der JGH (40 Minuten)

Teil 5: Audiovisuelle Aufzeichnung (30 Minuten)

Der Referent: Jan Schady leitet das Referat für Strafrecht und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften im Schleswig-Holsteinischen Justizministerium. Bis 2011 war er im Schleswig-Holsteinischen Richterdienst tätig, zuletzt als Richter am Amtsgericht in Schleswig. Im Nebenamt ist er Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Der Vortrag gibt seine persönliche Meinung wieder.