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Urteile zur sogenannten Stuttgarter Krawallnacht – Stellungnahme des DVJJ-Vorstandes

Stellungnahme DVJJ-Vorstand / 13. November 2020

Mit großer Irritation haben wir einzelne Reaktionen auf die beiden Urteile des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.11.2020 gegen einen 18- und einen 19-jährigen Angeklagten im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt am 21.06.2020 zur Kenntnis genommen. Die ausgeurteilten Jugendstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren wegen besonders schweren Landfriedensbruchs erscheinen hoch angesichts dessen was zu den Taten, ihren Hintergründen und den Tätern bekannt ist, wobei sich mangels Kenntnis von Details eine Urteilskritik selbstverständlich verbietet.

Eine Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) finden Sie hier.