Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren: FRA-Studie zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800

Allgemeine Informationen / 13. Juli 2021

Die Kommission befindet sich derzeit in der Vorbereitung ihres Berichtes zur Umsetzung der  EU-Richtlinie 2016/800 zu „Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sind.“ Neben den Analysen nationalen Rechts sollen auch praktische Erfahrungen mit den Neuerungen im Jugendstrafverfahren in den Mitgliedsstaaten erfasst werden; zu diesem Teil der Studie wurde die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) von der Kommission beauftragt. In der nächsten Phase dieses Forschungsprojektes sollen qualitative Interviews mit Jugendlichen geführt werden, um – in Ergänzung zu den Interviews mit Fachkräften – ein umfassendes Bild der Implementierung der Verfahrensgarantien zu erhalten.

Mehr Informationen zur FRA Studie und zur Arbeit der Agentur zu kindgerechter Justiz finden Sie hier: Procedural safeguards for children who are suspects or accused persons in criminal proceedings und Child-friendly justice – perspectives and experiences of children and professionals – Summary. Gerne können Sie sich direkt mit der Projektleiterin, Frau Dr. Astrid Podsiadlowski, in Verbindung setzten (Astrid.Podsiadlowski@fra.europa.eu).