Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Jetzt Mitglied werden
DVJJ
  • Die DVJJ
    • Bundesarbeitsgemeinschaften
    • Landes- und Regionalgruppen
  • Aktuelles
  • Veranstaltungen
    • Jugendgerichtstag
    • Bundeskongress
  • Z J J
    • Gesamtübersicht
  • Pressespiegel
  • Materialservice
  • Kontakt
  • Login
    • Registrierung
    • Hochschul-Registrierung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Nachrichten & Mitteilungen3 / Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

Aktuelles / 21. Juli 2021

Die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht wurde veröffentlicht (Beschluss vom 20.01.2021, Az. GSSt 2/20). Der Leitsatz lautet: „Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) steht auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts.“

Die Entscheidung ist hier abrufbar: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=GSSt%202/20&nr=120130.

Search Search
  • Aus der Geschäftsstelle
  • Stellungnahmen & Positionspapiere
  • Nachrichten & Mitteilungen
© Copyright - Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Cookie Einstellungen
Link to: Einladung zum 31. Deutschen Jugendgerichtstag Link to: Einladung zum 31. Deutschen Jugendgerichtstag Einladung zum 31. Deutschen Jugendgerichtstag Link to: Ausgabe 3/2021 der ZJJ ist erschienen! Link to: Ausgabe 3/2021 der ZJJ ist erschienen! Ausgabe 3/2021 der ZJJ ist erschienen!
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen