„Lass mal reformieren… und jetzt?“ – Chancen und Herausforderungen für die Jugendhilfe | 5. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote für straffällig gewordene junge Menschen

Veranstaltungshinweis / 15. Dezember 2021

04. bis 06. Mai 2022 in Bad Kissingen

In der vergangenen Legislaturperiode führten mehrere gesetzliche Neuerungen zu Veränderungen im Jugendstrafrecht und in der Praxis der Jugendhilfe. Die Reform des Jugendgerichtsgesetzes (durch die EU Richtline 2016/800), das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die Entscheidung zur Anwendung der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht haben mitunter weitreichende Folgen für junge Menschen und die Praktiker*innen. Einige Reformen stärken die sozialpädagogische Praxis und bergen durchaus Chancen. Jedoch scheint der Gesetzgeber nicht alle Auswirkungen für die Praxis bedacht zu haben, so ergeben sich zum Teil auch erhebliche Herausforderungen.

Der 5. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote für straffällig gewordene junge Menschen nimmt die Neuregelungen und ihre Auswirkungen für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den Blick. Darüber hinaus widmet sich der Bundeskongress weiteren aktuellen und praxisnahen Themen und gibt Raum für einen überregionalen fachlichen Austausch.

Nähere Informationen zum Tagungsprogramm finden Sie hier.

Organisatorische Hinweise

Die Corona-Pandemie hat weitreichende Änderungen für unser Veranstaltungsprogramm mit sich gebracht. Die Durchführung aller Präsenzformate steht auch für 2022 aktuell noch unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens. Wir werden Sie in jedem Fall rechtzeitig informieren, ob die Veranstaltung in Präsenz stattfinden kann oder ggfs. online stattfindet bzw. verschoben werden muss. Wir bitten Sie daher, noch keine Zugtickets o.Ä. zu buchen, da wir die Kosten im Fall einer Absage/Verschiebung nicht erstatten können.

Die Rechnung für die Veranstaltung erhalten Sie einige Wochen vor der Veranstaltung, damit wir den Verwaltungsaufwand bei einer möglichen Stornierung oder Änderung auf ein Onlineformat, möglichst gering halten können. Wir bitten Sie, den Teilnahmebetrag erst nach Erhalt der Rechnung zu überweisen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!