Das Jugendgerichtsbarometer 2021/2022 – Eine bundesweite (Wiederholungs‐)Befragung von Jugendrichter*innen und Jugendstaatsanwält*innen

Allgemeine Informationen / 21. Oktober 2022

Die hier vorgelegte Untersuchung befasst sich wie die Vorgängeruntersuchung, das 2014 vorgelegte erste Jugendgerichtsbarometer, mit Jugendrichter*innen und Jugendstaatsanwält*innen.

Diese Arbeitsbereiche stehen unter nicht unerheblichem Druck:
öffentlichem Druck, Pensendruck, Druck aus der fachpolitischen Debatte.
Sie sollen in begrenzter Zeit, mit begrenzten Erkenntnismitteln und begrenzten Handlungsmöglichkeiten straffällige Jugendliche davon abbringen, weitere Straftaten zu begehen, so sieht es das Gesetz vor – eine äußerst herausfordernde Aufgabe.

Daran hat sich nichts geändert, hinzugekommen sind die Herausforderungen der Pandemie und einiger bedeutsamer gesetzlicher Änderungen. Den zentralen Themen des Jugendgerichtsbarometers 2013/2014 wird hier wiederholend nachgegangen, sie haben nichts an Bedeutung und Aktualität eingebüßt. Zusätzlich wurden einige besonders wichtige Aspekte der jüngsten JGG-Änderungen aufgenommen.