Online-Fachtagung am 26.01.2023 | „Wer – wie – was – wieso – weshalb – warum? – Kooperation in der Jugendkriminalrechtspflege“
Im Feld der Jugendkriminalrechtspflege arbeiten Akteur:innen unterschiedlicher Professionen zusammen. Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht werden aktiv, wenn junge Menschen Straftaten begehen, die jugendstrafrechtlich verfolgt werden. Sie haben dabei verschiedene Aufgaben und verfolgen unterschiedliche Ziele. Nicht selten werden zwar die gleichen Begriffe verwendet, aber nicht gleich verstanden. Auch darüber, ob, wann und wie schnell auf Straftaten junger Menschen reagiert wird und welche Reaktion die „richtige“ sein kann, gehen die Ansichten der Beteiligten nicht selten auseinander. Im Falle der Sozialen Arbeit kommt zu der interprofessionellen Kooperation noch die intraprofessionelle Zusammenarbeit dazu, insbes. die zwischen der Jugendhilfe im Strafverfahren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie den Ambulanten Sozialpädagogischen Angeboten.
Eine gute interdisziplinäre Kooperation bietet die Chance, ein Verfahren zu gestalten, in dem die jungen Menschen in den Mittelpunkt aller Bemühungen gesetzt werden. Wie dies gelingen kann, bedarf einer genauen Betrachtung. Unter dem Titel „Wer – wie – was – wieso – weshalb – warum?“ widmen wir uns deshalb der Kooperation in der Jugendkriminalrechtspflege. Den Fokus möchten wir dabei nicht nur auf grundlegende Aspekte der Zusammenarbeit richten, sondern auch auf spezifische Formen der Kooperation, etwa im Rahmen von Fallkonferenzen.
Den Tagungsflyer und weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.