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Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Buchen vom 1. Februar 2023, 1 Ls 1 Js 6298/21

STELLUNGNAHME / 4. Juli 2023

Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) wurde gemäß § 27a BVerfGG, § 22 Abs. 5 GOBVerfG für eine Stellungnahme zu dem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Buchen vom 1. Februar 2023, 1 Ls 1 Js 6298/21 (Aktenzeichen 2 BvL 3/23) angefragt.

Hier finden Sie die Stellungnahme.