Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Buchen vom 1. Februar 2023, 1 Ls 1 Js 6298/21
Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) wurde gemäß § 27a BVerfGG, § 22 Abs. 5 GOBVerfG für eine Stellungnahme zu dem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Buchen vom 1. Februar 2023, 1 Ls 1 Js 6298/21 (Aktenzeichen 2 BvL 3/23) angefragt.
Hier finden Sie die Stellungnahme.