Deutschland braucht kein Kinderstrafrecht!
Aus Anlass einiger Forderungen nach Senkung des Strafmündigkeitsalters bekräftigt die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.:
Deutschland braucht kein Kinderstrafrecht!
Auch die soeben veröffentlichten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik geben keinen Anlass, diese Feststellung aufzugeben, denn:
- Es ist nicht zu erwarten, dass eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze zur Reduzierung von Straftaten beitragen würde. Weder ist die angenommene abschreckende Wirkung realistisch, noch passt das Jugendstrafrechtssystem für 12- und 13-jährige Kinder.
- Auch wenn 12- und 13-jährige Kinder manchmal reifer aussehen, sind sie, was ihre intellektuelle und vor allem psychosoziale Reife angeht, noch genauso unreif, impulsiv, emotional und verletzlich wie 1923, als diese Altersgrenze eingeführt wurde. Eine untere Altersgrenze von mindestens 14 Jahren entspricht auch der Forderung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes.
- Unabhängig davon, dass die aktuellen Zahlen aufgrund der bekannten Schwächen der Polizeilichen Kriminalstatistik nur begrenzt aussagekräftig sind und zu beobachtende Anstiege sicher auch mit verstärkter Aufmerksamkeit für Delikte junger Menschen zusammenhängen, verdient jeder junge Mensch, jedes Kind, das strafbare Handlungen begeht, unsere Aufmerksamkeit im Sinne einer Ursachensuche.
- Viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsende haben aus der Pandemie erhebliche Entwicklungsdefizite mitgenommen. Viele sind von den Krisen der Welt erschüttert und treffen auf Erwachsene, die aufgrund eigener Belastungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsende wachsen unter wirtschaftlich und sozial hoch problematischen Bedingungen auf. Dies alles sind wesentliche Risikofaktoren für problematisches Verhalten. Eltern, Schulen, Jugendhilfe und psychosoziale Hilfesysteme müssen gestärkt werden, um Kinder in einer positiven Entwicklung zu unterstützen.
Wir haben diese Position zuletzt im Juli 2023 ausführlich begründet, die Stellungnahme finden Sie hier.
Bei Rückfragen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der DVJJ, Herrn Daniel Wagner (0511 – 590 90 911, wagner@dvjj.de). Gerne stellt Herr Wagner für persönliche Gespräche und Interviews auch den Kontakt zur Vorsitzenden der DVJJ oder zu einem der anderen Vorstandsmitglieder her.
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