Positionspapier der BAG ASA zur Pauschalfinanzierung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen (BAG ASA) der DVJJ nahm Ende der 1980er Jahren eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung und Förderung ambulanter Angebote im Jugendstrafverfahren ein. Dieser Funktion möchten wir nach wie vor gerecht werden und sehen uns als Plattform für Kooperation und als Interessenvertretung des ambulanten Gedankens in seiner zentralen Bedeutung in der Jugendstrafrechtspflege.
Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sind zum Großteil freie Träger der Wohlfahrtspflege von Seiten der Kommunen und Landkreise beauftragt, die Auflagen und Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) durchzuführen und umzusetzen. Im Austausch mit den in den einzelnen Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) vertretenen Trägern zeigte sich, dass die Finanzierung und Vergütung je nach Bundesland, Landkreis, Kommune und Trägertarif stark variiert, wobei unterschiedliche Finanzierungsmodelle Anwendung finden. Alle Angebote werden im Jugendstrafverfahren vorrangig durch öffentliche Mittel finanziert, die auf Landes- oder Kommunalebene bereitgestellt werden. Die genauen Vergütungsmodalitäten können sich jedoch unterscheiden und es gibt verschiedene Ansätze zur Finanzierung der Träger ambulanter Angebote. Dabei sind die institutionelle Pauschalfinanzierung und die Finanzierung durch Fachleistungsstunden die am meisten verbreiteten Finanzierungsmodelle. In einer informellen Umfrage der BAG ASA von 2023 in den Landesarbeitsgemeinschaften kristallisierte sich heraus, dass zahlreiche Angebote über Fachleistungsstunden finanziert werden.
Wir als Bundesarbeitsgemeinschaft sprechen uns dafür aus, dass die Träger der ambulanten Angebote eine institutionelle Pauschalfinanzierung als Grundlage erhalten.
So aktuell dieses Anliegen aus unserer Sicht ist − diese Forderung ist nicht neu.
Das vollständige Positionspapier der BAG ASA der DVJJ finden Sie hier.