Bundesarbeitsgemeinschaft Justiz und Anwaltschaft

Die BAG Justiz und Anwaltschaft informiert über aktuelle Erkenntnisse der Jugendkriminalrechtswissenschaft und unterstützt die tägliche Arbeit der Rechtspflege durch fachlickollegialen Austausch.

Sie ist im Verbund mit dem Gesamtverband DVJJ Sprachrohr der juristischen Praxis und Wissenschaft im Rahmen kriminalpolitischer Diskussionen.

So wie die DVJJ in dreijährigem Turnus die Deutschen Jugendgerichtstage ausrichtet, veranstaltet die BAG – zeitlich versetzt – Bundestreffen, bei denen jeweils aktuelle Themen behandelt werden.

Das Organ der BAG ist der Sprecher*innenrat. Der Sprecher*innenrat der BAG wird beim Berufsgruppentreffen auf dem alle drei Jahre stattfindenden Jugendgerichtstag gewählt und besteht neben den dort gewählten Personen aus Fachspartenvertreter*innen und dem*der ersten Stellvertreter*in des*der Vorsitzenden der DVJJ. Im Geschäftsführenden Ausschuss der DVJJ ist der*die Sprecher*in als ständiges Mitglied vertreten.

Kontakt

Sie möchten Fragen, Anregungen oder Wünsche an die BAG Justiz und Anwaltschaft richten oder haben thematische Anregungen für Fachveranstaltungen? Melden Sie sich jederzeit gerne per Mail: justizundanwaltschaft@dvjj.de

Der Sprecher*innenrat

Der Sprecher*innenrat der BAG wird beim Berufsgruppentreffen auf dem alle drei Jahre stattfindenden Jugendgerichtstag gewählt und besteht neben den dort gewählten Personen aus Fachspartenvertreter*innen und dem*der ersten Stellvertreter*in des*der Vorsitzenden der DVJJ. Im Geschäftsführenden Ausschuss der DVJJ ist der*die Sprecher*in als ständiges Mitglied vertreten.

Tätigkeitsberichte

Veranstaltungen der BAG Justiz und Anwaltschaft

Austauschabend „Vermögensabschöpfung“ der BAG Justiz und Anwaltschaft

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Justiz und Anwaltschaft der DVJJ lädt zu einem Austauschabend am 17.06.2026 zum Thema ein. Gemeinsam möchten wir über Erfahrungen und Ideen und auch über Wünsche an den Gesetzgeber sprechen.

Toralf Nöding – Rechtsanwalt aus Berlin – wird den Abend mit einem kurzen Input eröffnen und in die Thematik einführen, im Anschluss wird der Raum für offenen Austausch untereinander geöffnet. Weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Fortbildungsveranstaltung Verteidigung in Jugendstrafsachen für Strafverteidiger*innen

Die Fortbildungsveranstaltung „Verteidigung in Jugendstrafsachen“ findet etwa einmal jährlich statt. Sie ist so konzipiert, dass der Referent zu den jeweiligen Schwerpunktthemen zunächst einen Überblick gibt, in dem die erforderlichen Grundlagen erörtert werden, um sodann aktuelle Probleme und Entwicklungen zu dem jeweiligen Thema vertieft darzustellen.

Der Fokus liegt insoweit auf der Vermittlung von in der täglichen Verteidigungspraxis anwendbaren materiell-rechtlichen, prozessualen und taktischen Kenntnissen und Fertigkeiten, weshalb auch eine Vielzahl von Fallbeispielen aus der Praxis behandelt wird.

Die Veranstaltung bietet 5 Stunden fachrelevante Fortbildungszeit (§ 15 FAO). Über die Anerkennung entscheidet die jeweilige Rechtsanwaltskammer.

Die Veranstaltung richtet sich an Strafverteidiger*innen, die Kenntnisse im Jugendstrafrecht erwerben oder vorhandene Kenntnisse vertiefen möchten.

Den aktuellen Termin sowie Informationen zu weiteren Veranstaltungen finden Sie hier.

Behandelt werden dabei unter anderem folgende Themen:

  • Problemfälle der Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts (insb. Straftaten aus verschiedenen Reifestufen und Altersbestimmungsgutachten),
  • die sich wandelnde Rechtsprechung zur Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld,
  • Bewährungsvorbehalt (§§ 61 ff. JGG),
  • Einheitsstrafenbildung (§§ 31, 66 JGG),
  • Rechtsmittel gegen bewährungsversagende Entscheidungen,
  • Einflussnahme auf die instanzielle Zuständigkeit im Zwischenverfahren,
  • sachliche und instanzielle Rechtsmittelbeschränkung des JGG,
  • Praxis des Täter-Opfer-Ausgleichs,
  • optimale Nutzung von Diversionsmöglichkeiten,
  • Verteidigung gegen Untersuchungshaft,
  • die Anwendung des Rechts der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht und
  • die Ausweitung der Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Jugendstrafverfahren.

Vergangene Veranstaltungen

Fachtagung 2025: Erziehungsgedanke und Schwere der Schuld

Der BGH hat in einem Verfahren des Landgerichts Hamburg nach zweimaliger Revision der Staatsanwaltschaft das Absehen von der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld gegen einen zum Tatzeitpunkt 16-jährigen mehr als sieben Jahre nach der Tat u.a. wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Beihilfe zur Brandstiftung als rechtsfehlerhaft angesehen. Das Urteil der dritten mit dem Verfahren sachbefassten Jugendkammer ist inzwischen rechtskräftig (vgl. BGH 5 StR 205/23 v. 04.06.24; LG Hamburg 627 KLs 16/24 jug. v. 15.01.25).

Anlassfall war die Teilnahme des zur Tatzeit Jugendlichen am Aufmarsch des sog. Schwarzen Blocks anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017. Die tatrichterlichen Feststellungen des ersten Verfahrensgangs, wonach der bislang und bis zur Rechtskraft des Urteils auch weiterhin unbescholtene junge Mann kein Feuerzeug mit sich führte, auch keinen Stein oder Knüppel und das Geschehen nach dem Bemerken von Ausschreitungen vorzeitig verlassen hatte, standen bei den Verfahrensbeteiligten schon mit dem Urteil der ersten sachbefassten Jugendkammer außer Streit.

Das Verfahren hat Grundsatzfragen aufgeworfen. Im Vorfeld seiner Entscheidung des Jahres 2024 hatte der 5. Strafsenat des BGH die anderen Senate mit der Rechtsfrage befasst, ob die Erziehungsbedürftigkeit bei Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld gem. § 17 Abs. 2, 2. Alt. JGG eine Prüfungsstufe darstellt. Dies wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung jetzt einheitlich verneint. Ungeklärt bleibt die Bedeutung und Reichweite des Erziehungsgedankens als historisch ungeschriebenes und seit 2008 mit § 2 Abs. 1 S. 2 JGG normiertes Leitprinzip des Jugendstrafrechts.

Ganz praktisch sollen die Auswirkungen der Entscheidung auf die instanzgerichtliche Spruchpraxis erörtert werden.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

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Flyer BAG Justiz und Anwaltschaft