Fachtagung „Erziehungsgedanke und Schwere der Schuld“ | Berlin

12. Dezember 2025

Datum der Veranstaltung:
12. Dezember 2025

Veranstaltungsort:
Freie Universität Berlin, Hörsaal II, Van’t-Hoff-Str. 8, 14195 Berlin

Anmeldeschluss:
05/12/2025

Teilnahmegebühr:
kostenlos

Veranstaltungsnummer:
V 25/28

Veranstaltung ist ausgebucht

Der BGH hat in einem Verfahren des Landgerichts Hamburg nach zweimaliger Revision der Staatsanwaltschaft das Absehen von der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld gegen einen zum Tatzeitpunkt 16-jährigen mehr als sieben Jahre nach der Tat u.a. wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Beihilfe zur Brandstiftung als rechtsfehlerhaft angesehen. Das Urteil der dritten mit dem Verfahren sachbefassten Jugendkammer ist inzwischen rechtskräftig (vgl. BGH 5 StR 205/23 v. 04.06.24; LG Hamburg 627 KLs 16/24 jug. v. 15.01.25).

Anlassfall war die Teilnahme des zur Tatzeit Jugendlichen am Aufmarsch des sog. Schwarzen Blocks anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg im Jahr 2017. Die tatrichterlichen Feststellungen des ersten Verfahrensgangs, wonach der bislang und bis zur Rechtskraft des Urteils auch weiterhin unbescholtene junge Mann kein Feuerzeug mit sich führte, auch keinen Stein oder Knüppel und das Geschehen nach dem Bemerken von Ausschreitungen vorzeitig verlassen hatte, standen bei den Verfahrensbeteiligten schon mit dem Urteil der ersten sachbefassten Jugendkammer außer Streit.

Das Verfahren hat Grundsatzfragen aufgeworfen. Im Vorfeld seiner Entscheidung des Jahres 2024 hatte der 5. Strafsenat des BGH die anderen Senate mit der Rechtsfrage befasst, ob die Erziehungsbedürftigkeit bei Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld gem. § 17 Abs. 2, 2. Alt. JGG eine Prüfungsstufe darstellt. Dies wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung jetzt einheitlich verneint. Ungeklärt bleibt die Bedeutung und Reichweite des Erziehungsgedankens als historisch ungeschriebenes und seit 2008 mit § 2 Abs. 1 S. 2 JGG normiertes Leitprinzip des Jugendstrafrechts.

Ganz praktisch sollen die Auswirkungen der Entscheidung auf die instanzgerichtliche Spruchpraxis erörtert werden.

Programm

Grußworte
13:05 – 13:15 Uhr
Prof.in Dr.in Theresia Höynck
Vorsitzende der DVJJ
Einführung in den Fall und seine Entwicklung
13:15 – 13:30 Uhr
Arne Timmermann
Rechtsanwalt, Verteidiger im oben genannten Verfahren

Podiumsdiskussion
13:30 – 15 Uhr
Gabriele Cirener
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Ralf Kölbel
Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie an der Ludwigs-Maximilians-Universität München

Prof. Dr. Henning Radtke
Richter am Bundesverfassungsgericht

Moderation: Prof.in Dr.in Kirstin Drenkhahn

Bedeutung für die gerichtliche Praxis
15:30 – 16:20 Uhr
Toralf Nöding
Rechtsanwalt

RiLG Stefan Lücke
Vorsitzender Richter der Jugendkammer am Landgericht Hannover

Kommentar zum Veranstaltungsverlauf und Plenum
16:20 – 17:00
Lukas Pieplow
Rechtsanwalt

Moderation Plenum: Prof.in Dr.in Kirstin Drenkhahn, Prof.in Dr.in Theresia Höynck

Umtrunk
ab 17:00 – ca. 18:30 Uhr

Veranstaltungsort
Freie Universität Berlin
Hörsaal II
Van’t-Hoff-Str. 8
14195 Berlin

Zeitrahmen
12. Dezember 2025, 13.00 bis 17.00 Uhr
Im Anschluss ist ein Umtrunk geplant.

Teilnahmegebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei möglich.

Die Veranstaltung wird geplant und durchgeführt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Justiz und Anwaltschaft der DVJJ und gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.