Am Freitag, den 01.06.2018, endete der 27. Deutsche Jugendgerichtstag, welcher im Landgericht Braunschweig stattfand. Der Fachkongress, der von der Landesgruppe Niedersachsen in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ausgerichtet wurde, stand unter dem Titel
Aktuelle Entwicklungen im Umgang mit straffälligen jungen Menschen in Niedersachsen
Eröffnet wurde die Abschlussveranstaltung mit einem Grußwort des Staatssekretärs im Niedersächsischen Justizministerium Dr. Stefan von der Beck und der Präsidentin Eva Moll-Vogel vom Landgericht Braunschweig.
Programm
- 09:30 Uhr Begrüßung
- 10:00 Uhr Lost in Transition: Heranwachsende im Übergang (Dr. Hauke Staats, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf)
- 10:45 Uhr Film „Mein Leben läuft so oder so…“
- 11:30 Uhr Arbeitskreise
- 13:30 Mittagspause
- 14:30 Uhr Wissen, was wir tun: Haltung und Handeln im Umgang mit straffällig gewordenen jungen Menschen (Prof. Dr. Michael Lindenberg, Ev. Hochschule Hamburg (Rauhes Haus))
- 15:45 Uhr Mitgliederversammlung der DVJJ-Landesgruppe Niedersachsen
Arbeitskreise
Etwas ist neu in diesem Jahr: Um dem vielfach bekundeten Wunsch nach mehr Austausch untereinander zu entsprechen, haben wir drei AK als moderierte Diskussionsarbeitskreise konzipiert (AK 6, 7 und 8). Erfahren Sie, was andere zu diesen Themen denken, welche Praxis sich andernorts entwickelt hat, bringen Sie sich und Ihre Erfahrungen ein, knüpfen Sie Kontakte, seien Sie Multiplikator oder lernen Sie andere Multiplikatoren kennen, kurz: tauschen Sie sich aus!
- Extremistische Radikalisierung bei Jugendlichen – Was kann man dagegen tun? (Andreas Ostwaldt und Heike Ehlers, Präventionsstelle Politische Motivierte Kriminalität (PPMK) mit der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsensen (KIP NI) im LKA Niedersachsen)
- Extremisten versuchen durch unterschiedliche Strategien die Lebenswelten von Jugendlichen für ihre demokratie- bzw. menschenfeindlichen und gewaltlegitimierenden Ideologien/ Inhalte zu erreichen, indem sie dabei gezielt auf deren Bedürfnisse abstellen. Der Arbeitskreis will dem Phänomen der Radikalisierung auf den Grund gehen: Wie kommt es zu Prozessen der Radikalisierung? Wo setzen Extremisten bei Jugendlichen an? Was können wir tun? Wie können konkrete Schritte aussehen, wo und welche Hilfen gibt es? Die Sicht auf konkrete Radikalisierungsverläufe soll dabei helfen, Antworten auf diese Fragen zu finden.
- Die Umsetzung der Europarichtlinie für beschuldigte Kinder im Strafverfahren und die Auswirkungen für die Praxis (Birthe Kuck, Staatsanwältin, Niedersächsisches Justizministerium)
- Mit der Europarichtlinie für beschuldigte Kinder im Strafverfahren („Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“) stehen einige nicht unbedeutende Änderungen an, die bis Juni 2019 im Jugendgerichtsgesetz umzusetzen sind. Die zu erwartenden Neuerungen zum Beispiel im Bereich der audiovisuellen Aufzeichnung von Vernehmungen, hinsichtlich des Rechts auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand oder im Bezug auf das Recht auf individuelle Begutachtung werden voraussichtlich einige Auswirkungen auf die praktische Arbeit haben. Wir wollen über die anstehenden Änderungen informieren, den Stand der Umsetzung darstellen und gemeinsam zu erwartenden Auswirkungen diskutieren.
- Dauerbrenner Schulschwänzen (Wolfgang Vogelsaenger, Leiter der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule Göttingen)
- Schulverweigerung ist ein Dauerbrenner in den Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz, nicht zuletzt durch die hohen Anteile der jungen Menschen, die am Ende eines solchen Verfahrens einen Arrest zu verbüßen haben. So vielfältig die Formen, Ursachen und Begleitumstände von Schulverweigerung sind, so vielfältig sind die Reaktionen darauf. Vorgestellt wird das Konzept einer Schule mit 1650 Schülern, an der Schulverweigerung so gut wie gar nicht vorkommt. Wie geht sie damit um, wenn es doch einmal passiert? Was würde sie sich an Kooperation von den beteiligten Akteuren wünschen?
- Jugendbewährungshilfe – eine besondere Herausforderung (Christoph Klahn, Bewährungshilfe Hannover)
- Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, die zu ausgesetzten Jugendstrafen verurteilt wurden, sind besondere „Klienten“ der Bewährungshilfe. Sie haben spezielle Bedürfnisse und spezifische Problemlagen, was die Jugendbewährungshilfe vor besondere Herausforderungen stellt. Wir möchten einen Einblick in das Tätigkeitsfeld geben, über die Anforderungen diskutieren und uns über die verschiedensten Möglichkeiten des Umgangs mit jungen Menschen austauschen.
- Täter-Opfer-Ausgleich bei schweren Straftaten aus der Perspektive eines Betroffenen (Christoph Rickels, First Togetherness)
- Christoph Rickels (30) – Seit einer Prügelattacke ist er körperlich behindert. Er erlitt schwere Kopfverletzungen, lag vier Monate im Koma. Seitdem hat er Probleme beim Gehen, Sprechen und leidet unter Gedächtnisverlust. Die Tat passierte 2007, Christoph war 20 Jahre alt. Danach hat er alles neu gelernt: Essen, Sprechen, Laufen. Mit seiner Organisation „First Togetherness – Willkommen in der Welt der Gemeinsamkeit“ setzt er sich heute auf vielfältige Weise für Gewaltprävention ein, besucht Schulklassen, Justizvollzugsanstalten, u.a. und erzählt seine Geschichte. Auch wir werden seine Geschichte hören und gehen danach mit ihm in den Dialog: Was brauchen Opfer einer solch schweren Straftat? Was hilft ihnen, worauf müssen Mediatoren achten? Und natürlich wollen wir seine Meinung zu Begegnungen zwischen Tätern und Opfern derart schwerer Gewalterlebnisse erfahren.
- Junge Flüchtlinge (Konstanze Fritsch, Clearingstelle Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz, Berlin)
- Junge Menschen mit Fluchterfahrung sind schon länger in den Kommunen und auch in Jugendgerichtsverfahren angekommen. Sie haben vielfältige Risikofaktoren, die Delinquenz begünstigen können. Können die vielfältigen Unterstützungssysteme diese Voraussetzungen kompensieren? Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus dem Status minderjähriger Geflüchteter für das Jugendstrafverfahren? Es geht hier um die konkrete Klärung von Zuständigkeiten und Fragen sowie den Austausch über die gesammelten Erfahrungen zwischen den Berufsgruppen mit ihren (vielleicht unterschiedlichen) Wahrnehmungen: was gelingt – warum – was nicht? Welche Probleme tauchen auf, welche Lösungen gibt es möglicherweise bereits? Der Arbeitskreis soll genau diesem Austausch breiten Raum bieten.
- Jugendarrest: nützlich oder schädlich? (Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel und Stefan Scherrer, Amtsgericht Göttingen)
- Debatten um den Jugendarrest sind oftmals aufgeregt und oszillieren zwischen Fundamentalkritik und Heilserwartungen. Im Arbeitskreis sollen die vorhanden Argumente gesammelt und auf ihre Evidenz bzw. Plausibilität hin überprüft werden: was bleibt schließlich übrig für und gegen den Jugendarrest?
- „Was ich mir vor Euch wünsche…“ (Maria Kleimann, Amtsgericht Hannover)
- Die Arbeit im Jugendstrafverfahren erfordert die mitunter enge Kooperation der verschiedensten am Verfahren beteiligten Akteure. So gibt es naturgemäß zahlreiche Bereiche, in denen unterschiedliche Berufsgruppen gemeinsam, nebeneinander oder ineinandergreifend arbeiten. Nicht immer läuft diese Zusammenarbeit reibungslos und nicht selten hängt dies mit einer mangelnden Kenntnis des Auftrags und der Erwartungen, Hoffnungen und Vorstellungen der jeweils anderen zusammen. Dieser Diskussionsarbeitskreis will sich daher mit der Frage befassen, was sich die einzelnen Berufsgruppen von den jeweils anderen (oder auch den eigenen) Berufsgruppenvertretern wünschen. Wir wollen uns austauschen, Verständnis für die Sichtweise anderer Akteure wecken, für die Akzeptanz unserer eigenen Standpunkte werben, Kooperationsfreude vertiefen und uns an einen gemeinsamen Auftrag erinnern.