Landesgruppe Niedersachsen der DVJJ

Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ist Deutschlands Fachverband für die Jugendkriminalrechtspflege. Die Landesgruppe Niedersachsen besteht seit 1981.

Die Satzung der LG Niedersachsen finden Sie hier in der aktuellen Fassung.

Seit 1990 veranstaltet die Landesgruppe den Niedersächsischen Jugendgerichtstag, der die Berufsgruppen aus Jugendhilfe, Justiz, Polizei u.a. zu gemeinsamen Beratungen zusammen bringt. Ergebnisse dieses Jugendgerichtstages sowie weitere einschlägige Informationen werden hier veröffentlicht.

Kontakt

Sie möchten Fragen, Anregungen oder Wünsche an die Landesgruppe Niedersachsen richten? Melden Sie sich jederzeit gerne per Mail: niedersachsen@dvjj.de

Der Vorstand

Der Vorstand der Landesgruppe Niedersachsen wird durch die Mitgliederversammlung für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Zu Mitgliederversammlungen wird am Rande des jährlich stattfindenden Niedersächsischen Jugendgerichtstages eingeladen.

Dennis Sögding
Vorsitzender
BAF e.V., Hannover

 

Julia Fehrs
Stellvertreterin
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen, Hannover

Sven Schöpf
Stellvertreter
Jugendhilfe im Strafverfahren, Hannover

Thal Anna Jochmann
Kassenführerin
Jugendhilfe im Strafverfahren, Laatzen

Christina Reichardt
Beisitz
Jugendhilfe im Strafverfahren, Hannover

Hilke Kenkel-Schwartz
Beisitz
Verein für Konfliktschlichtung e.V., Oldenburg

Daniela Itzrodt
Beisitz

Tätigkeitsberichte

Veranstaltungen der Landesgruppe Niedersachsen

Kommende Veranstaltungen

Online-Veranstaltung zum Thema Untersuchungshaftvermeidung

8. Juni 2026, 17:00 – 19:00 Uhr

In den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass das Thema Vermeidung von Untersuchungshaft in Niedersachsen ein „unter den Nägeln brennendes“ Thema zu sein scheint. Vor allem Kolleg*innen aus der Jugendhilfe im Strafverfahren berichten, dass sie in potentiellen Fällen keine (finanzierbaren) Maßnahmen finden können. Teilweise wird offenbar nicht einmal mehr angefragt, da die Chancen als aussichtslos eingestuft werden.

Im Rahmen der Verbandsarbeit der Landesgruppe soll der zweifellos existierende Bedarf im Jahr 2026 sichtbar gemacht werden und die Fachlandschaft über Lösungsansätze und die Finanzierbarkeit ins Gespräch kommen. Als erster Schritt werden daher alle am Entscheidungsprozess beteiligten Berufsgruppen (JuhiS und Justiz in Niedersachsen) gebeten, sich an folgender Erhebung zu diesem Thema zu beteiligen: zur Umfrage

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Austausch Nord

29. Juni 2026, 18:30 bis 20:00 Uhr online per Zoom.

Am ersten Online-Treffen der Veranstaltungsreihe haben ca. 70 interessierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen teilgenommen. Die durchaus positive und vor allem überregionale Resonanz gab Anlass, noch in diesem Halbjahr ein weiteres Online-Treffen zum Thema „Arbeitsweisungen“ anzubieten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Vergangene Veranstaltungen

Start der Veranstaltungsreihe Austausch Nord

20. April 2026, 18:30 – 20:00 Uhr

Die DVJJ-Landesgruppen aus Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern und die Regionalgruppe Nord der DVJJ für Hamburg und Schleswig-Holstein laden gemeinsam zu einem regelmäßigen digitalen Austausch ein. Die Veranstaltungsreihe bietet eine Plattform für den fachlichen Austausch rund um Themen des Jugendstrafrechts. Im Fokus stehen die unterschiedlichen Herangehensweisen und Erfahrungen in den einzelnen Bundesländern des Nordens.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Am 19.09.2025 fand der 29. Niedersächsichen Jugendgerichtstag unter dem Titel:

Diese Jugend…war früher alles besser?

im Alten Landtag in Oldenburg statt.

Nach einer längeren Pause freuen wir uns, ihnen ein spannendes wie umfangreiches Programm im Zentrum von Niedersachen anbieten zu können. Neben vier hochkarätig besetzten Vorträgen haben wir eine ausgedehnte Mittagspause mit Verpflegung zu Austausch eingeplant.

Das vollständige Programm kann hier nachgelesen werden.

Am Freitag, den 14.06.2019, endete der 28. Deutsche Jugendgerichtstag, welcher im Landgericht Braunschweig stattfand. Der Fachkongress, der von der Landesgruppe Niedersachsen in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ausgerichtet wurde, stand unter dem Titel

Aktuelle Entwicklungen im Umgang mit straffälligen jungen Menschen in Niedersachsen

Eröffnet wurde die Abschlussveranstaltung mit einem Grußwort von Frau Dr. Carola Reimann, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit für Gleichstellung und der Präsidentin Eva Moll-Vogel vom Landgericht Braunschweig.

Programm

  • 09:30 Uhr Begrüßung
  • 10:00 Uhr Das Gefängnis und die Strafe der Zukunft (Dr. Thomas Galli, Rechtsanwalt und Autor, Augsburg)
  • 11:00 Uhr Arbeitskreise
  • 14:00 Uhr Generation 2.0 – Aufwachsen mit Radikalisierung: Eine Aufgabe für die Kinder- und Jugendhilfe?! (Dr. Thomas Meysen, SOCLES – International Center for Socio-Legal Studies, Heidelberg)
  • 15:15 Uhr Mitgliederversammlung der DVJJ-Landesgruppe Niedersachsen

Arbeitskreise

Im letzten Jahr hatten wir einzelne Arbeitskreise als moderierte Diskussionsarbeitskreise konzipiert. Dies hat so viel positive Resonanz gefunden, dass wir uns entschlossen haben, in allen angebotenen Arbeitskreisen – dort wo die Themen es nahelegen – den Schwerpunkt auf den moderierten Austausch und die gemeinsame Diskussion zu legen. Wir hoffen, Sie haben auch in diesem Jahr reichlich Gelegenheit Ihre Praktikersicht einzubringen und von den Erfahrungen anderer Fachleute zu profitieren.

  • Radikalisierung – Auseinandersetzung mit einem vielschichtigen Begriff (Dr. Thomas Meysen, SOCLES, Heidelberg und Dennis Sögding, BAF e.V., Hannover)
    • Radikalisierung: ein Begriff zwischen politischem und religiösem Extremismus und dem Aufbegehren gegen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Was aber ist Radikalisierung, in welcher Form ist sie politisch sinnvoll, wo birgt sie die Gefahr zur Gewalt und wo steht Gewalt als Ziel an oberster Stelle? Sind der Rechtsruck in Familien, Phänomene wie die Gelbwesten-Bewegung in Frankreich oder Terroranschläge von Fundamentalisten als Folge ideologisierter Religiosität mit Radikalisierung ausreichend bezeichnet? Offensichtlich bedarf es einer Klärung und Differenzierung des Begriffs.
  • Vermögensabschöpfung (Andreas Guido Spahn, Richter, Amtsgericht Rudolstadt)
    • Durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, das bereits am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, soll unter dem plakativen Leitmotiv „Kriminalität darf sich nicht lohnen“ die strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung gestärkt werden. Die Anwendung des neuen Gesetzes bereitet Praktikern im Jugendstrafprozess mitunter nicht unerhebliche Probleme, denn die Vereinbarkeit dieser Reform mit den Zielen des Jugendstrafrechts wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht erörtert. Der Arbeitskreis will über den aktuellen Diskussionsstand informieren, den bisherigen Umgang der Rechtsprechung darstellen und nach Auswegen aus dem entstandenen Dilemma suchen.
  • Die Umsetzung der Europarichtlinie für beschuldigte Kinder im Strafverfahren und die Auswirkungen für die Praxis (Birthe Kuck, Staatsanwältin, Niedersächsisches Justizministerium)
    • Die Deutsche Bundesregierung ist verpflichtet, bis zum Juni 2019 die Inhalte der Europarichtlinie für beschuldigte Kinder im Strafverfahren in nationales Recht umzusetzen. Der vom Bundesjustizministerium im Herbst 2018 hierzu veröffentlichte Referentenentwurf wird seither allerorten diskutiert. Der Arbeitskreis will erneut und unter dem Blickwinkel der sich derzeit herauskristallisierenden Schwerpunkte über die anstehenden Änderungen informieren, den aktuellen Stand der Umsetzung darstellen und gemeinsam die zu erwartenden Auswirkungen diskutieren.
  • Neue Wege, neue Chancen! (Thomas Bertram, BBS Göttingen)
    • Schüler*innen im Berufsvorbereitungsjahr sind zuweilen stark belastet und haben eine eher negative Schullaufbahn hinter sich. Meist zeigt sich dies in Schulabsentismus, der letztlich nicht selten in den Jugendarrest führt. Das in Göttingen entwickelte erlebnispädagogische Projekt „Neue Wege – neue Chancen“ verfolgt das Ziel, Schüler der verschiedenen Kulturen als Team zusammenzuführen, Schulabsentismus zu verringern und eine positive Identifikation mit dem Lernort Schule zu erreichen. Das Konzept und die bisher erfolgte Umsetzung werden vorgestellt, andere Erfahrungen und Ideen der Teilnehmenden sollen einfließen. Ziel ist die Optimierung dieses Konzeptes, um es im nächsten Schuljahr erneut durchzuführen und weiteren Interessierten vorstellen zu können.
  • Tacheles! (Isabell Plich, Staatsanwältin, Hannover und Sven Schöpf, Jugendhilfe im Strafverfahren, Hannover)
    • Wie kann Vernetzung und gute Zusammenarbeit gelingen, wenn die beteiligten Fachkräfte verschiedene Aufträge haben? Grundsätzlich versuchen die am Jugendstrafverfahren beteiligten unterschiedlichen Berufsgruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Entscheidungen ihr Bestes, um die gemeinsame Aufgabe zu erfüllen. Gleichzeitig entstehen aufgrund der Verschiedenheit der Professionen und Perspektiven Konflikte, deren Bearbeitung nicht selten außen vor bleibt. Der Arbeitskreis bietet die Möglichkeit, Tacheles miteinander zu reden und Probleme in der Zusammenarbeit offen anzusprechen, Verständnis für die eigene Sichtweise zu schaffen sowie den beruflichen Standpunkt der Anderen nachzuvollziehen. Wir möchten durch den Austausch Akzeptanz schaffen und erste Schritte in Richtung Konfliktlösung gehen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich 2025 (Johanna Muhl, TOA-Servicebüro, Köln, Hilke Kenkel-Schwartz, Konfliktschlichtung Oldenburg e.V. und Arend Hüncken, Kontakt e.V., Alfeld)
    • TOA – Der schlafende Riese? Eine Bestandsaufnahme und Erkenntnisse für die Zukunft: Die Referentin, Johanna Muhl, Leiterin des TOA-Servicebüros in Köln, wird das Thema aus der Perspektive und mit dem Überblick einer bundesweit zuständigen Einrichtung beleuchten. Sie wird uns eine kurze Darstellung des „Jetzt“ und Perspektiven für mögliche Veränderungen bis 2025 geben. Dann sollen im Gespräch mit den Teilnehmenden Fragen, Probleme, Lösungen Möglichkeiten und Wege Thema sein.
  • Die Evaluation ambulanter sozialpädagogischer Angebote (Daniel Kretzer, Jugendhilfe e.V., Uelzen und Pascal Üstün, Jugendhilfe im Strafverfahren, Salzgitter)
    • Die Landesarbeitsgemeinschaft für Ambulante Sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht e.V. (LAG) hat über eine Dauer von 2,5 Jahren die Implementierung eines Evaluationsinstruments für Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen im August 2018 abgeschlossen. Im AK sollen die Ergebnisse dieses Modellprojekts vorgestellt und die sich daraus ergebenden Fragen und Anregungen für die Praxis der Ambulanten Angebote diskutiert werden.
  • Der digitale Raum als Ort der Viktimisierung von Minderjährigen – Eine kriminologische Perspektive (Thomas-Gabriel Rüdiger, Institut für Polizeiwissenschaft, Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg)
    • Der digitale Raum ist für junge Menschen mittlerweile so selbstverständlich wie der Straßenverkehr. Gleichzeitig wird dieser Raum nicht selten mit dem Attribut eines rechtsfreien Raumes assoziiert: Beleidigungskultur führe zum Gefühl eines Broken Web. Dieser Situation – und den damit verbundenen strafbaren Verhaltensweisen – sind insbesondere Kinder und Jugendliche tagtäglich im Internet ausgesetzt. Hierbei fehlt es im Umkehrschluss an grundsätzlichen gesellschaftlichen Mechanismen, um Heranwachsende vor den Risiken im digitalen Raum zu schützen. Im Rahmen des Arbeitskreises werden aktuelle Entwicklungen und Mechanismen beschrieben und diskutiert.

Am Freitag, den 01.06.2018, endete der 27. Deutsche Jugendgerichtstag, welcher im Landgericht Braunschweig stattfand. Der Fachkongress, der von der Landesgruppe Niedersachsen in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ausgerichtet wurde, stand unter dem Titel

Aktuelle Entwicklungen im Umgang mit straffälligen jungen Menschen in Niedersachsen

Eröffnet wurde die Abschlussveranstaltung mit einem Grußwort des Staatssekretärs im Niedersächsischen Justizministerium Dr. Stefan von der Beck und der Präsidentin Eva Moll-Vogel vom Landgericht Braunschweig.

Programm

  • 09:30 Uhr Begrüßung
  • 10:00 Uhr Lost in Transition: Heranwachsende im Übergang (Dr. Hauke Staats, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf)
  • 10:45 Uhr Film „Mein Leben läuft so oder so…“
  • 11:30 Uhr Arbeitskreise
  • 13:30 Mittagspause
  • 14:30 Uhr Wissen, was wir tun: Haltung und Handeln im Umgang mit straffällig gewordenen jungen Menschen (Prof. Dr. Michael Lindenberg, Ev. Hochschule Hamburg (Rauhes Haus))
  • 15:45 Uhr Mitgliederversammlung der DVJJ-Landesgruppe Niedersachsen

Arbeitskreise

Etwas ist neu in diesem Jahr: Um dem vielfach bekundeten Wunsch nach mehr Austausch untereinander zu entsprechen, haben wir drei AK als moderierte Diskussionsarbeitskreise konzipiert (AK 6, 7 und 8). Erfahren Sie, was andere zu diesen Themen denken, welche Praxis sich andernorts entwickelt hat, bringen Sie sich und Ihre Erfahrungen ein, knüpfen Sie Kontakte, seien Sie Multiplikator oder lernen Sie andere Multiplikatoren kennen, kurz: tauschen Sie sich aus!

  • Extremistische Radikalisierung bei Jugendlichen – Was kann man dagegen tun? (Andreas Ostwaldt und Heike Ehlers, Präventionsstelle Politische Motivierte Kriminalität (PPMK) mit der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsensen (KIP NI) im LKA Niedersachsen)
    • Extremisten versuchen durch unterschiedliche Strategien die Lebenswelten von Jugendlichen für ihre demokratie- bzw. menschenfeindlichen und gewaltlegitimierenden Ideologien/ Inhalte zu erreichen, indem sie dabei gezielt auf deren Bedürfnisse abstellen. Der Arbeitskreis will dem Phänomen der Radikalisierung auf den Grund gehen: Wie kommt es zu Prozessen der Radikalisierung? Wo setzen Extremisten bei Jugendlichen an? Was können wir tun? Wie können konkrete Schritte aussehen, wo und welche Hilfen gibt es? Die Sicht auf konkrete Radikalisierungsverläufe soll dabei helfen, Antworten auf diese Fragen zu finden.
  • Die Umsetzung der Europarichtlinie für beschuldigte Kinder im Strafverfahren und die Auswirkungen für die Praxis (Birthe Kuck, Staatsanwältin, Niedersächsisches Justizministerium)
    • Mit der Europarichtlinie für beschuldigte Kinder im Strafverfahren („Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“) stehen einige nicht unbedeutende Änderungen an, die bis Juni 2019 im Jugendgerichtsgesetz umzusetzen sind. Die zu erwartenden Neuerungen zum Beispiel im Bereich der audiovisuellen Aufzeichnung von Vernehmungen, hinsichtlich des Rechts auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand oder im Bezug auf das Recht auf individuelle Begutachtung werden voraussichtlich einige Auswirkungen auf die praktische Arbeit haben. Wir wollen über die anstehenden Änderungen informieren, den Stand der Umsetzung darstellen und gemeinsam zu erwartenden Auswirkungen diskutieren.
  • Dauerbrenner Schulschwänzen (Wolfgang Vogelsaenger, Leiter der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule Göttingen)
    • Schulverweigerung ist ein Dauerbrenner in den Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz, nicht zuletzt durch die hohen Anteile der jungen Menschen, die am Ende eines solchen Verfahrens einen Arrest zu verbüßen haben. So vielfältig die Formen, Ursachen und Begleitumstände von Schulverweigerung sind, so vielfältig sind die Reaktionen darauf. Vorgestellt wird das Konzept einer Schule mit 1650 Schülern, an der Schulverweigerung so gut wie gar nicht vorkommt. Wie geht sie damit um, wenn es doch einmal passiert? Was würde sie sich an Kooperation von den beteiligten Akteuren wünschen?
  • Jugendbewährungshilfe – eine besondere Herausforderung (Christoph Klahn, Bewährungshilfe Hannover)
    • Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, die zu ausgesetzten Jugendstrafen verurteilt wurden, sind besondere „Klienten“ der Bewährungshilfe. Sie haben spezielle Bedürfnisse und spezifische Problemlagen, was die Jugendbewährungshilfe vor besondere Herausforderungen stellt. Wir möchten einen Einblick in das Tätigkeitsfeld geben, über die Anforderungen diskutieren und uns über die verschiedensten Möglichkeiten des Umgangs mit jungen Menschen austauschen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich bei schweren Straftaten aus der Perspektive eines Betroffenen (Christoph Rickels, First Togetherness)
    • Christoph Rickels (30) – Seit einer Prügelattacke ist er körperlich behindert. Er erlitt schwere Kopfverletzungen, lag vier Monate im Koma. Seitdem hat er Probleme beim Gehen, Sprechen und leidet unter Gedächtnisverlust. Die Tat passierte 2007, Christoph war 20 Jahre alt. Danach hat er alles neu gelernt: Essen, Sprechen, Laufen. Mit seiner Organisation „First Togetherness – Willkommen in der Welt der Gemeinsamkeit“ setzt er sich heute auf vielfältige Weise für Gewaltprävention ein, besucht Schulklassen, Justizvollzugsanstalten, u.a. und erzählt seine Geschichte. Auch wir werden seine Geschichte hören und gehen danach mit ihm in den Dialog: Was brauchen Opfer einer solch schweren Straftat? Was hilft ihnen, worauf müssen Mediatoren achten? Und natürlich wollen wir seine Meinung zu Begegnungen zwischen Tätern und Opfern derart schwerer Gewalterlebnisse erfahren.
  • Junge Flüchtlinge (Konstanze Fritsch, Clearingstelle Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz, Berlin)
    • Junge Menschen mit Fluchterfahrung sind schon länger in den Kommunen und auch in Jugendgerichtsverfahren angekommen. Sie haben vielfältige Risikofaktoren, die Delinquenz begünstigen können. Können die vielfältigen Unterstützungssysteme diese Voraussetzungen kompensieren? Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich aus dem Status minderjähriger Geflüchteter für das Jugendstrafverfahren? Es geht hier um die konkrete Klärung von Zuständigkeiten und Fragen sowie den Austausch über die gesammelten Erfahrungen zwischen den Berufsgruppen mit ihren (vielleicht unterschiedlichen) Wahrnehmungen: was gelingt – warum – was nicht? Welche Probleme tauchen auf, welche Lösungen gibt es möglicherweise bereits? Der Arbeitskreis soll genau diesem Austausch breiten Raum bieten.
  • Jugendarrest: nützlich oder schädlich? (Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel und Stefan Scherrer, Amtsgericht Göttingen)
    • Debatten um den Jugendarrest sind oftmals aufgeregt und oszillieren zwischen Fundamentalkritik und Heilserwartungen. Im Arbeitskreis sollen die vorhanden Argumente gesammelt und auf ihre Evidenz bzw. Plausibilität hin überprüft werden: was bleibt schließlich übrig für und gegen den Jugendarrest?
  • „Was ich mir vor Euch wünsche…“ (Maria Kleimann, Amtsgericht Hannover)
    • Die Arbeit im Jugendstrafverfahren erfordert die mitunter enge Kooperation der verschiedensten am Verfahren beteiligten Akteure. So gibt es naturgemäß zahlreiche Bereiche, in denen unterschiedliche Berufsgruppen gemeinsam, nebeneinander oder ineinandergreifend arbeiten. Nicht immer läuft diese Zusammenarbeit reibungslos und nicht selten hängt dies mit einer mangelnden Kenntnis des Auftrags und der Erwartungen, Hoffnungen und Vorstellungen der jeweils anderen zusammen. Dieser Diskussionsarbeitskreis will sich daher mit der Frage befassen, was sich die einzelnen Berufsgruppen von den jeweils anderen (oder auch den eigenen) Berufsgruppenvertretern wünschen. Wir wollen uns austauschen, Verständnis für die Sichtweise anderer Akteure wecken, für die Akzeptanz unserer eigenen Standpunkte werben, Kooperationsfreude vertiefen und uns an einen gemeinsamen Auftrag erinnern.

Anlässlich des 30. Deutschen Jugendgerichtstags vom 14. bis 17. September 2017 in Berlin wird 2017 kein Niedersächsischer Jugendgerichtstag stattfinden.

Am Freitag, 25. August 2017 richtet die Landesgruppe eine Vortragsveranstaltung in Hannover aus.

Referieren wird Dr. Jan-Hinrik Schmidt, Wissenschaftlicher Referent für Digitale Interaktive Medien und Politische Kommunikation Hans-Bredow-Institut für Medienforschung Hamburg zum Thema

Soziale Medien und Meinungsbildung: Von Filterblasen, Echokammern und Algorithmenmacht

Die Veranstaltung beginnt um 10:45 Uhr im Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, Saal 3030, 30175 Hannover. Bereits um 10:00 Uhr findet die Mitgliederversammlung der DVJJ-Landesgruppe Niedersachsen statt, Gäste heißen wir herzlich willkommen.

Am Freitag, den 11.11.2016, endete der 26. Deutsche Jugendgerichtstag, welcher im Landgericht Braunschweig stattfand. Der Fachkongress, der von der Landesgruppe Niedersachsen in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ausgerichtet wurde, stand unter dem Titel

Aktuelle Entwicklungen im Umgang mit straffälligen jungen Menschen in Niedersachsen

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Dr. Regine Drewniak, Vorsitzende der DVJJ-Landesgruppe Niedersachsen und der Präsidentin Eva Moll-Vogel vom Landgericht Braunschweig.

Programm

  • 09:30 Uhr Begrüßung
  • 10:00 Uhr Warnschussarrest: Für wen? Warum? Ergebnisse der Evaluation (Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel)
  • 11:00 Uhr Arbeitskreise
  • 14:00 Uhr Rede der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Cornelia Rundt
  • 14:30 Uhr Wie ticken Jugendliche? (Klaus Farin, Respekt! Berlin)
  • 15:15 Uhr Mitgliederversammlung der DVJJ-Landesgruppe Niedersachsen

Arbeitskreise

  • Salafismus, Islamismus, Islamfeindlichkeit – Was kann man dagegen tun? (Christian Hantel, Beratungsstelle beRATen e.V., Hannover und Dr. Andreas Schwegel, Leiter „Präventionsstelle Politisch motivierte Kriminalität“ im LKA Niedersachsen)
    • Salafismus, Islamismus, Dschihadismus, „Islamischer Staat“ – und auf der anderen Seite Islamfeindlichkeit – dies sind in den vergangenen Jahren Begriffe des Alltags geworden, mit denen wir uns immer häufiger auseinandersetzen müssen. Berichte über Jugendliche, die sich religiös zu radikalisieren scheinen oder sich sogar der Terrormiliz des sogenannten „Islamischen  Staats“ angeschlossen haben sollen, sorgen für Verunsicherung. Dies kann auch zugleich die Herausbildung islamfeindlicher Einstellungen befördern. Der Arbeitskreis will diesen Phänomen auf den Grund gehen: Wie kommt es zu Prozessen der Radikalisierung, woher kommt die Islamfeindlichkeit? Wie kann Jugendhilfe reagieren, wo und welche Hilfen gibt es?
  • Die Rolle der Eltern im Jugendgerichtsverfahren – Auswirkungen der EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder (Prof. Dr. Stefanie Kemme, Akademie der Polizei, Hamburg)
    • Der Arbeitskreis wird sich mit der Frage beschäftigen, ob die neue „Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafsachen für verdächtige oder beschuldigte Kinder“ zukünftig in Deutschland die Rolle der Eltern im Strafverfahren verändern wird. Dabei werden vorweg derzeitige nach dem Jugendgerichtsgesetz bestehende Rechte und Pflichten der Eltern mit besonderem Fokus auf die Reichweite des § 67 JGG – Stellung des Erziehungsberechtigten und des gesetzlichen Vertreters – erörtert. Weiterhin wird auf die beiden die Rolle der Eltern betreffenden Artikel der Richtlinie näher eingegangen: dies sind Art. 5 – das Recht des Kindes auf umgehende Information eines Trägers der elterlichen Verantwortung –  und Art. 15 – das Recht des Kindes auf Begleitung durch einen Träger der elterlichen Verantwortung während des Verfahrens. Die zentrale Frage lautet, inwiefern das deutsche Jugendgerichtsgesetz im Sinne dieser Artikel nachbesserungsbedürftig ist. 
    • Ergebnisse des Arbeitskreises sind hier zusammengefasst
  • Seelische Verletzungen und Möglichkeiten der Traumapädagogik (Iris Schulte-Pankoke, Psychotraumatherapeutin, Schwerte und Julian Daniels, zert. systemisch-integrativer Berater, Göttingen)
    • Traumapädagogik beruht auf der Zusammenarbeit von Therapie und Pädagogik und stellt ein Gesamtkonzept dar, das sich am Wissen und den Erkenntnissen der Erziehungswissenschaften, der Psychotraumatologie, der Bindungstheorie, der Resilienzforschung und der Traumatherapie orientiert. Das Wissen um Traumata ist ein wichtiger Teil der Pädagogik, Ziel der Traumapädagogik ist die emotionale und soziale Stabilisierung von Kindern und Jugendlichen. Grundlage hierfür ist die Schaffung eines sicheren Ortes mit verlässlichen und vertrauensvollen Beziehungen. Dabei spielen der Aufbau von Vertrauen und persönliche Stabilisierung für die Unterstützung bei der Bewältigung von traumatischen Ereignissen eine wichtige Rolle. Im Arbeitskreis wollen wir diskutieren, ob bzw. wie das Wissen um Traumapädagogik in die Arbeit der JuHiS und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote Eingang finden kann.
  • TOA integriert – Möglichkeiten der Anwendung und Integration von Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafverfahren (Christin Stüven, Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft Hannover und Rolf Cramer, Leiter des Kriminal- und Ermittlungsdienstes, Westerstede)

    • Die TOA-Praxis mit allen Kooperationspartnern im Jugendstrafrecht und Möglichkeiten der stärkeren Einbindung der Ausgleichsarbeit in  Abläufe und Verfahren ist Thema dieses Arbeitskreises.  In Oldenburg gibt es eine Vereinbarung zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und TOA-Fachstelle zur direkten Überstellung von Ausgleichsfällen durch  die Polizei, nach Abschluss der Ermittlung. In Hannover arbeiten die Staatsanwaltschaft und die TOA-Fachstelle Waage e.V. in der Beurteilung der  Straftaten (-akten),  bezüglich der Eignung zum TOA, sehr eng zusammen. Ausgehend von  diesen Beispielen soll  mit den Teilnehmenden über die Möglichkeiten gelungener  TOA-Praxis diskutiert werden. 
  • Sanktionen – Dialog Jugendhilfe und Justiz; Gibt es einen Weg vom „Wir“ und „Ihr“ zum „Uns“? (Thomas Mörsberger, Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Heidelberg)
    • Im Rahmen des Jugendstrafverfahrens kommt es zwischen Jugendhilfe und Justiz immer wieder zu Missverständnissen oder gegenseitigem Unmut. Vorschläge und Entscheidungen der Justiz werden, wie es die Auseinandersetzung um die Sinnhaftigkeit des Arrestes immer wieder zeigt, häufig von der Jugendhilfe kritisiert. Dass es jedoch aus justizieller Sicht notwendig sein kann, auch dieses Mittel zu nutzen, wird dabei oft nicht berücksichtigt. Umgekehrt werden Maßnahmen wie Täter-Opfer-Ausgleich oder Soziale Trainingskurse als zu „weiche“ Reaktion auf Straftaten angesehen und nicht genutzt. In welchen Zwängen stecken beide Arbeitsbereiche, welchen Auftrag haben eigentlich Jugendhilfe und Justiz? Wie „ticken“ die Beteiligten? Wie kann eine im Sinne des erzieherischen Gedankens des Jugendgerichtsgesetzes gelungene Kooperation aussehen und was bedarf es dazu? Diese und weitere Fragen sollen im Hinblick auf ihre alltagspraktische Relevanz diskutiert werden. Auch wenn nicht alle Fragen abschließend zu beantworten und zu lösen sind, tragen Austausch und Diskussion sicherlich dazu bei, das süße Leben ein bisschen leichter zu machen.
    • Ergebnisse des Arbeitskreises sind hier zusammengefasst
  • „Viel hilft viel? Und mehr hilft mehr?“ (Klaus Breymann, Oberstaatsanwalt a.D., Magdeburg)
    • Das Sanktionssystem des deutschen Jugendstrafrechts bietet einen breite Vielfalt von Reaktionsmöglichkeiten. Gleichwohl hat sich im Jugendstrafrecht wie auch im allgemeinen Strafrecht eine Sanktionspraxis verfestigt, die auf die Erhöhung einer zuvor verhängten Sanktion setzt. Oftmals  wird nach dem Prinzip „Wer es beim letzten Mal nicht verstanden hat, erhält eine erhöhte Strafe“ verfahren. Die Argumente hierfür reichen vom Hinweis auf zu zeigende Durchsetzungsstärke, über das vermeintliche Prinzip der Unwirksamkeit gleicher Strafen bis hin zum Statement, man wolle sich schließlich gegenüber dem Angeklagten nicht lächerlich machen. Aber hilft mehr auch wirklich mehr? Dieser Frage soll in diesem Arbeitskreis nachgegangen werden. Was macht Strafen wirksam? Wann setzt ein Erziehungseffekt ein? Wie hindert man einen Straftäter an der Begehung weiterer Straftaten und was hält ihn letztlich von diesen weiteren Straftaten effektiv ab?  Wir fragen nach Erkenntnissen der Erziehungswissenschaften und tauschen uns über die Erfahrungen in den verschiedensten Praxisfeldern aus.
  • Badesalz statt Gras? Neue Psychoaktive Substanzen und Entwicklung der Betäubungsmittelkriminalität (Elisabeth Mickler-Kirchhelle, Drogenberatungszentrum Göttingen und Martin Freyberg, Polizeiinspektion Göttingen)
    • Neue psychoaktive Substanzen (legal highs) und Vertriebswege über das Internet konfrontieren Gesetzgeber, Polizei und Drogenhilfe mit neuen Herausforderungen/Fragestellungen: Inwieweit haben sich Konsumverhalten, Schwarzmarkt und Drogenszenen verändert? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Prävention sowie für Polizeiarbeit und Drogenhilfe im Allgemeinen, wie können die Akteure auf diese Entwicklungen reagieren? Inwiefern kann/muss/sollte das BtMG angepasst/verändert/reformiert werden, wenn die Konsumenten auf Kräutermischungen/Chemikalien ausweichen, deren Inhaltsstoffe zwar legal aber hinsichtlich Wirkung und Gefährlichkeit unberechenbar sind?  Sollte ein grundsätzlich anderer drogenpolitischer Ansatz auch vor diesem Hintergrund diskutiert werden– Regulierung statt Kriminalisierung, Gesundheitsfürsorge statt Strafverfolgung?“

Am Freitag, den 20.11.2015, endete der 25. Deutsche Jugendgerichtstag, welcher im Landgericht Braunschweig stattfand. Der Fachkongress, der von der Landesgruppe Niedersachsen in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) ausgerichtet wurde, stand unter dem Titel

Aktuelle Entwicklungen im Umgang mit straffälligen jungen Menschen in Niedersachsen

Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Grußwort der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.

Forenvorträge

  • Mehr Liebe – weniger Hiebe (Prof. Dr. Christian Pfeiffer)
  • Was nehmen wir mit vom 25. Niedersächsischen Jugendgerichtstag? Kritische Zusammenfassung und Folgerungen für den Alltag (Prof. Dr. Michael Lindenberg, Evangelische Fachhochschule des Rauhen Hauses Hamburg)

Arbeitskreise

  • „Alles was knallt!“ Vermehrter Cannabis-Konsum bei Jugendlichen. Nur Aufhellung des Dunkelfeldes oder was ganz anderes? (Ralf Metschulat, Leiter Jugendkommissariat Braunschweig, Doris Freudenstein, Gesundheitspädagogin, Gesundheitsamt Braunschweig und Rainer Schubert, Gesundheitsplaner, Sozialreferat der Stadt Braunschweig)
    • Auch im vierten Jahr in Folge sind Steigerungen im Hellfeld bei den Delikten im BTM-Bereich feststellbar. In 2014 wurden in Niedersachsen insgesamt 29.801 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt und damit 2.302 Straftaten mehr als 2013. Jugendtypisch sind hierunter die Verstöße mit Cannabis und Zubereitungen mit allein 15.737 Taten. Der erneute Anstieg lässt aufhorchen, zu einem Großteil sind daran Jugendliche und Heranwachsende beteiligt. Mehr als deutliche Zuwachsraten (20 %) zeigen sich das dritte Jahr in Folge bei den Minderjährigen (3.896 Tatverdächtige), Mädchen weisen überproportionale Steigerungsraten auf. Haben diese enormen Zunahmen von Delikten im BTM-Bereich nur etwas mit der Aufhellung des Dunkelfeldes zu tun? Welche Rolle spielen Kräutermischungen bei der Jugend? Konsumiert die Jugend „alles was knallt“?
      In Braunschweig wurde vom Gesundheitsamt unter Mitwirkung der Drogenberatungsstelle und des Jugendkommissariates der Polizei Braunschweig eine Dunkelfeldbefragung bei Schülern durchgeführt. Die Fragen zum Thema und die Schülerbefragung werden im Workshop diskutiert.
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Anforderungen und Erfahrungen (Christian Stoll, Jugendhilfe Südniedersachsen e.V.)
    • Die Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus außereuropäischen Ländern nimmt kontinuierlich zu und stellt die Kommunen sowie insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe vor besondere Anforderungen, um eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicher zu stellen. Häufig entscheidet der Zufall darüber, ob die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eingehalten werden: In einigen Regionen stehen zu wenig Plätze zur Verfügung, Fachkräfte fehlen und die Betreuungsstrukturen sind nicht ausgebaut. Straffälligkeit ist eines der möglichen auftretenden Probleme der allerdings in vielfacher Hinsicht massiv belasteten jungen Menschen – scheint aber besonders geeignet für die übliche Ausgrenzungs-Rhetorik, wie etwa mancherorts die Forderung nach geschlossener Unterbringung.
      Am Beispiel des Konzepts der Jugendhilfe Südniedersachsen e.V. sollen Voraussetzungen, konkrete Erfordernisse und Erfahrungen in der Versorgung, Unterbringung, Betreuung und Begleitung dieser jungen Menschen erörtert und diskutiert werden.
  • Eine „Runde Sache“ – Täter-Opfer-Ausgleich und ergänzende Gruppenarbeit mit Opfern, Tätern und Täterinnen (Veronika Hillenstedt, Konfliktschlichtung e.V., Oldenburg und Ilka Schiller, Kontakt e.V., Alfeld)
    • Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige, in der aktuellen Fassung vom 11.11.2014 ermöglicht die Förderung der Gruppenarbeit im Täter-Opfer-Ausgleich. Das ermöglicht die Anpassung und Erweiterung der TOA-Arbeit in Niedersachsen an aktuelle, international praktizierte Ausgleichsarbeit in Strafsachen. In den letzten 10 Jahren ist die Praxis der Mediation in Strafsachen in Niedersachsen angeregt worden durch Konzepte, die auf der Integration von indirekt Beteiligten in die Mediationsarbeit basieren. Restorative Circles, Wiedergutmachungskonferenzen, Peace Circles, und mehr – bei diesen Konzepten ist die Grundidee der Mediation das Fundament der Arbeit. Es geht um selbstbestimmte, freiwillige Arbeit an Konflikten im Bezug zu Straftaten. Die gleichberichtigte Gruppe im Kreis ist die Form einer nicht parteilichen, tatorientierten Arbeit mit Beteiligten und Betroffenen einer oder mehrerer Straftaten.
      In dem Arbeitskreis wollen wir die Grundlagen der Arbeit darstellen, die verschiedenen Konzepte genauer betrachten und die Unterschiede zur parteilichen Gruppenarbeit mit Tätern oder Opfern deutlich machen.
  • Schulabsentismus: Was machen Schule, Ordnungsbehörden, Jugendrichter? Wo ist die Jugendhilfe? Erfahrungen aus der Praxis im Landkreis Osnabrück (Susanne Steininger, Bereichsleitung Übergangsmanagement Schule – Beruf im Landkreis Osnabrück, MaßArbeit)
    • Trotz Schulpflicht schwänzt jeder dritte Schüler gelegentlich den Unterricht, einer von 20 hat massive Schwierigkeiten mit dem regelmäßigen Schulbesuch (vgl. Ricking, Schulze, Wittrock 2009). Angesichts der negativen Folgen engagiert sich der Landkreis Osnabrück seit fast 15 Jahren im Bereich der Schulverweigerung. Im Arbeitskreis wird über die Hintergründe für Schulverweigerung informiert. Alternativen im Umgang werden aufgezeigt.
  • Was hab ich denn nun gekriegt? – Kommunikation im Jugendstrafverfahren (Stefan Scherrer, Richter, Amtsgericht Göttingen und Laura Hasse, Georg-August-Universität Göttingen)
    • Ein vom Jugendgericht verurteilter junger Mensch verlässt mit seinem Verteidiger nach der Hauptverhandlung den Sitzungssaal. Auf dem Flur fragt er den Rechtsanwalt: „Was hab ich denn nun eigentlich gekriegt?“ Ist das der Alltag oder eine Ausnahme? Verstehen junge Menschen die Abläufe in der Hauptverhandlung? Wie verläuft die Kommunikation im Jugendstrafverfahren? Sind Anspruch und Wirklichkeit miteinander in Einklang zu bringen?
      Diesen Fragen will sich dieser Arbeitskreis annehmen. Dabei soll erörtert werden, wie die Beteiligten eines Jugendstrafverfahrens die Kommunikation wahrnehmen und wie sie sie selbst mitgestalten können.
      Das Ideal einer verständlichen und nicht erklärungsbedürftigen Verhandlung soll erörtert und diskutiert werden.
      Exemplarisch wird das Projekt „Seitenwechsel“ vorgestellt, in dem junge Inhaftierte des Offenen Jugendvollzugs in Göttingen Rollen im Strafverfahren übernehmen.
  • Ambulante Maßnahmen: Neue Wege im Umgang mit „Systemsprengern“ – Maßgeschneiderte Individual-Lösungen auch für junge Straffällige! (Claudia Soluk-Pardylla, Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen e. V., Martina Knackstedt, Päd.psych-Therapiezentrum e. V. und Per Möller, Remenhof-Stiftung)
    • Ambulante Sozialpädagogische Angebote stehen vor der Herausforderung wirksame Betreuungsangebote für mehrfach-straffällige junge Menschen vorzuhalten, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden und notwendige Hilfen für die Entwicklung neuer Lebensperspektiven zu bieten. Die von massiven sozialen Ausgrenzungen und Benachteiligungen betroffenen jungen Menschen benötigen erzieherische Angebote, die sie in ihren Lebenszusammenhängen erreichen und nachhaltige Hilfen leisten. Welche Antworten können wir unter dem Eindruck sich zuspitzender Problemlagen und schwindender finanzieller Ressourcen finden? Mit welchen Angeboten können wir diese jungen Menschen (noch) erreichen? In dem Arbeitskreis wird ein Praxismodell aus der Region Braunschweig/Wolfenbüttel vorgestellt, das bestehende Standardangebote erfolgreich erweitert bzw. ergänzt. Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die im pädagogischen Hilfesystem bisher gescheitert sind (oder dieses an ihnen gescheitert ist) und die mit den klassischen Hilfen zur Erziehung nicht mehr erreicht werden. Der Trägerverbund erarbeitet gemeinsam mit den Beteiligten, insbesondere mit den zuständigen Jugendämtern, eine Lösungsidee. Mit der Zielgruppe dieses Angebots gibt es in Bezug auf die Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote für junge Straffällige eine hohe Überschneidung. Der Trägerverbund versucht mit neuen Kooperationsformen und einer großen Bandbreite an kreativen und fachlichen Ressourcen individuelle Lösungen zu „stricken“, um „Betreuungskarrieren“ und damit auch „Kriminelle Karrieren“ bei diesen jungen Menschen zu vermeiden.
  • „Alles perfekt oder geht da noch was?“ Zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei (Konstanze Fritsch, Clearingstelle Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz, Stiftung SPI Berlin und Tilman Wesely, POK/Jugendkontaktbeamter Polizeidirektion Hannover)
    • Polizei und Jugendhilfe kommen mit unterschiedlichen Zielvorgaben, unterschiedlichen gesetzlichen Aufträgen, unterschiedlichen Struktur- und Arbeitsprinzipien, unterschiedlichen Zuständigkeiten und Befugnissen, unterschiedlichen Methoden, aus unterschiedlichen Anlässen, zu unterschiedlichen Zeiten mit dem gleichen Personenkreis (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) in beruflichen Kontakt. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren (JGH) ist ein komplexes, an Schnittstellen reiches Aufgabenfeld. Ein Kernpunkt der polizeilichen Jugendsachbearbeitung liegt ebenso in der Zusammenarbeit mit den anderen Institutionen. Es gibt mindestens ein gemeinsames Ziel: die Vermeidung von Straftaten. Grundlage ist hierfür ein klares Rollenverständnis und die gegenseitige Akzeptanz der unterschiedlichen Professionen und deren gesetzliche Aufträge. Die beruflichen Rollen müssen im Kontakt miteinander eingehalten werden, um die Funktion der jeweils anderen Berufsgruppe nicht zu beeinträchtigen. Im zentralen Blickwinkel der Jugendhilfe steht die Gesamtpersönlichkeit des Einzelnen. Möglichkeiten, aber auch Grenzen der Zusammenarbeit sollten thematisiert werden. Sind eigentlich Rahmenbedingungen in der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und der Polizei in Niedersachsen ausreichend beschrieben? Benötigen wir mehr verbindliche Absprachen und Verfahrensweisen in der Zusammenarbeit? Alles perfekt oder geht da noch was?
  • Jugendarrestvollzugsgesetz – Wer setzt das Gesetz wie mit welchen Mitteln in die Praxis um? (Jens Grothe, Niedersächsisches Justizministerium und Frido Ebeling, LAG Niedersachsen für Ambulante sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht)
    • Der Entwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetz ist im Landtag eingebracht, das Gesetzgebungsverfahren wird in absehbarer Zeit abgeschlossen sein. Unabhängig von der grundsätzlich kritischen Haltung gegenüber der Verhängung von Arrest hat der DVJJ Landesvorstand den Entwurf in einer Stellungnahme begrüßt. Zu diskutieren sind jetzt die für die praktische Umsetzung der im Gesetz formulierten Anforderungen und Vorgaben zu schaffenden Voraussetzungen.
  • Arbeitsleistungen – alternativloses dauerhaftes Übel oder gibt es andere Wege? (Henry Stöss, Amt für Jugend und Familie, Chemnitz und Ruben Franzen, Richter, Amtsgericht Eilenburg)
    • Trotz seit langem vorgebrachter rechtlicher sowie inhaltlicher Bedenken stellt die Verpflichtung des Betroffenen, (gemeinnützige) Arbeitsleistungen zu verrichten, noch immer die häufigste richterliche Sanktion im Jugendstrafverfahren dar. Wesentlich für die Vermittlung bzw. Durchführung der Arbeitsleistungen aus Sicht des Jugendhilferechts ist, dass sie zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in eine sozialpädagogische Betreuung eingebunden sind und die soziale Integration fördern. Soweit die Arbeitsleistung als eine tendenziell schuldausgleichende und tatorientierte Sanktion von Gerichten auferlegt wird, fehlt ihr indessen der für die Jugendhilfe relevante (leistungsauslösende) „erzieherische“ Anspruch. Schon deshalb fällt die Vermittlung von Arbeitsleistungen nicht „per se“ in den Aufgabenbereich der Jugendämter. Sinnvoll erscheinen Arbeitsleistungen dann, wenn sie konkrete und symbolische Wiedergutmachungsbemühungen darstellen oder aber im Rahmen einer handlungspädagogischen Konzeption arbeitsweltorientierte Aktivitäten gezielt mit einem (gruppen-)pädagogischen Hilfeangebot verbinden.
      Wie sich eine für alle Beteiligten sinnvolle Praxis vor Ort entwickeln und gewährleisten lassen kann, ist Gegenstand der Beratungen im Arbeitskreis.