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Stellungnahme des Vorstands der DVJJ und der BAG Justiz und Anwaltschaft in der DVJJ zum Beschluss der 87. JuMiKo am 1. und 2. Juni 2016 in Nauen (TOP II.13 Neugestaltung des Tatbestandsmerkmals der schädlichen Neigungen in § 17 Abs. 2 JGG)

20. Oktober 2016

Der Vorstand der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Justiz und Anwaltschaft in der DVJJ haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Neugestaltung des Tatbestandsmerkmals der schädlichen Neigungen in § 17 Abs. 2 JGG beschlossen.

Diese können Sie hier einsehen: Stellungnahme Vorstand und BAG Justiz & Anwaltschaft der DVJJ zu Neugestaltung der schädlichen Neigungen in § 17 II JGG