Stellungnahme des Vorstands der DVJJ zur Beschlussvorlage des Landes Bayern vom 24.10.2016 für die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Junge Volljährige nicht aus der Kinder- und Jugendhilfe verdrängen!
In einer Beschlussvorlage des Landes Bayern vom 24.10.2016 für die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder heißt es – versteckt unter der Überschrift „Standards und Kosten für UmA in der Kinder- und Jugendhilfe“, aber als allgemeine Aussage – es sei „gesetzlich sicherzustellen, dass sich Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Minderjährige konzentrieren“. Es ist nicht neu, dass insbesondere das Land Bayern massiv versucht, die jungen Volljährigen aus der Kinder- und Jugendhilfe heraus zu drängen.
Während neurowissenschaftlich inzwischen als geklärt gilt, dass die Reifung des Gehirns bis in die Mittzwanziger noch starke Entwicklungen durchläuft, während die verlängerte Jugendphase in aller Munde ist, während z.B. unter den Stichworten emerging adulthood oder transitional psychiatry Fachdebatten über die Frage geführt werden, wie man dem langsamen Heranreifen junger Menschen sinnvoll begegnet, soll hier mit einem verdeckten Federstrich eine Weichenstellung erfolgen, für die es nicht einen einzigen fachlichen Grund gibt. Junge Volljährige in schwierigen Lebenslagen des Übergangs ins Erwachsenenalter sind in der Kinder- und Jugendhilfe an der richtigen Adresse. Wer morgen Steuerzahler, Fachkräfte und gute Eltern möchte, darf nicht heute junge Menschen in Entwicklungskrisen alleine lassen!
Für den Vorstand: Prof. Dr. Theresia Höynck, Vorsitzende der DVJJ
Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen: Stellungnahme des Vorstands der DVJJ zur Beschlussvorlage des Landes Bayern vom 24.10.2016 für die Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Die Beschlussvorlage des Landes Bayern finden Sie hier: Beschlussvorschlag des Landes Bayern vom 24.10.2016
Gemeinsam mit 44 anderen Organisationen und Verbänden spricht sich die DVJJ in einem Appell gegen den bayrischen Beschlussvorschlag aus. Diesen Appell können Sie hier herunterladen: Appell gegen bayrischen Vorschlag vom 24.10.2016