Aktualisierte Mitteilung der DVJJ zu Änderungen des SGB VIII sowie des JGG im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)
Der Bundestag hat am 29./30. Juni 2017 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) verabschiedet, das am 01.01.2018 in Kraft treten soll. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die eigentlich geplante Beratung dazu von seiner Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Abstimmung über das zustimmungsbedürftige Gesetz. Die Länder werden sich am 22. September 2017 damit befassen. Die wichtigsten Änderungen des geplanten Gesetzes für die in der DVJJ vertretenen Berufsgruppen betreffen § 52 SGB VIII sowie den neu eingeführten § 37a JGG. Die Änderungen können Sie hier einsehen.