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Grundsätze für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

28. August 2017

Der Sprecherrat der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe im Strafverfahren (BAG JuHiS) hat die Grundsätze zur Mitwirkung im Jugendgerichtsverfahren überarbeitet.

Die vorliegenden Grundsätze sollen der JuHiS Orientierung bieten in einer Praxis, die von Vielfalt geprägt ist.

Seit der letzten Fassung der Grundsätze aus dem Jahr 2009 zum 7. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren in Kassel gab es zahlreiche Veränderungen im Bereich der JuHiS. Nicht zuletzt ist die Umbenennung vieler Fachdienste von Jugendgerichtshilfe in Jugendhilfe im Strafverfahren auch ein Ausdruck der Eigenständigkeit gegenüber der Justiz und einer klaren Verortung der JuHiS in der Jugendhilfe.

Inhaltlich haben Diskussionen über bestimmte Personengruppen, wie z.B. über die sogenannten „Intensivtäter“, junge Menschen mit Migrationshintergrund und zuletzt über (unbegleitete) geflüchtete junge Menschen die letzten Jahre geprägt. Zudem standen bestimmte Phänomene wie etwa Legal Highs, Crystal Meth, Cyberbullying oder Sexting im besonderen Fokus. Neben Überlegungen zur Ausgestaltung des Verfahrens (beschleunigte Verfahren, Fallkonferenzen, Häuser des Jugendrechts…), wurden Änderungen in der Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Und auch im Zusammenhang mit der Reform des SGB VIII wird die JuHiS weiterhin Position beziehen und Haltung bewahren müssen.

Dazu wollen und sollen die überarbeiteten Grundsätze der BAG JuHiS in der DVJJ Hilfestellung geben. Die Broschüre kann kostenfrei heruntergeladen werden oder in begrenzter Zahl auch über die Geschäftsstelle der DVJJ bestellt werden (hierbei werden nur die Portokosten in Rechnung gestellt).