Positionspapier der DVJJ zu Altersgrenzen im Jugendstrafrecht
Aus aktuellem Anlass der bislang presseöffentlichen Vorkommnisse in Mülheim hat sich der Vorstand der DVJJ zu der Forderung nach Senkung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 auf 12 Jahre positioniert.
Das Positionspapier finden Sie hier.