Anfrage des 1. Strafsenats nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG an die anderen Strafsenate wegen der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

15. Juli 2019

Laut Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 11.07.2019 hat der 1. Strafsenat eine Anfrage nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG an die anderen Strafsenate wegen der  Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht gestellt.

Die Pressemitteilung können sie hier abrufen.