Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Aktuelle Gesetzgebungsverfahren / 13. Dezember 2019

Am 14.11.2019 wurden das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren sowie das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung entsprechend den Beschlussempfehlungen vom 13.11.2019 (BT-Drucksache 19/15162 und BT-Drucksache 19/15151) durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 29. November 2019 erwartungsgemäß nicht den Vermittlungsausschuss angerufen.

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung wurde am 12.12. im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2128) verkündet und tritt am 13. Dezember 2019 in Kraft.

Die Verkündung des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren im Bundesgesetzblatt ist für den 16.12. vorgesehen. Es tritt damit in seinen wesentlichen Teilen am 17.12. in Kraft. Die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in der StPO und die Verweisung in § 70c JGG treten zum 1.1.2020 in Kraft.

Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen. Die DVJJ bietet hierzu diverse Fortbildungsveranstaltungen (Hannover, Köln und Frankfurt) an.

Eine vergleichende Übersicht über die Neuerungen finden Sie hier.