Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren verkündet

GESETZGEBUNGSVERFAHREN / 16. Dezember 2019

Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2146) und tritt damit in seinen wesentlichen Teilen morgen, am 17.12., in Kraft. Die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in der StPO und die Verweisung in § 70c JGG treten zum 1.1.2020 in Kraft.

Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen. Die DVJJ bietet hierzu diverse Fortbildungsveranstaltungen (Hannover, Köln und Frankfurt) an.

Eine vergleichende Übersicht über die Neuerungen finden Sie hier.