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Zusätzlicher Termin am 28.05.2020 in Hannover | Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren

VERANSTALTUNGSHINWEIS / 31. Januar 2020

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir wegen der hohen Nachfrage an unseren Veranstaltungen zum Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und der bereits bestehenden Warteliste für den Termin am 3.3. in Hannover eine weitere Veranstaltung in Hannover durchführen werden, zu der Sie sich hier anmelden können. Diese findet statt am:

28.05.2020 | Hannover | ZEB-Stephansstift, Kirchröder Str. 44, 30625 Hannover
Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren – Auswirkungen für die Praxis – Weitere Informationen und Anmeldung

Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren wurde am 16. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2146) und ist damit in seinen wesentlichen Teilen am 17. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in der StPO und die Verweisung in § 70c JGG sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Das damit eng verknüpfte Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung wurde am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2128) und trat am 13. Dezember 2019 in Kraft.

Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen. Die DVJJ bietet hierzu diverse Fortbildungsveranstaltungen (Hannover, Köln, Leipzig und Frankfurt) an. Eine Übersicht zu den aktuellen Termine finden Sie hier.

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