Online-Arbeitshilfe „Neuregelungen im Jugendgerichtsgesetz für die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren“

Allgemeine Informationen / 18. August 2021

Seit dem 17.12.2019 ist das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Unter Leitung des LWL-Landesjugendamt Westfalen wurde in einer Arbeitsgruppe von Fachkräften aus zehn Jugendämtern unterschiedlicher kommunaler Verfasstheit und einem freien Träger eine Arbeitshilfe zu den wesentlichen Neuerungen für das Jugendstrafverfahren entwickelt. Die beiden Landesjugendämter stellen hiermit der Praxis eine fachliche Orientierung im Onlineformat zur Verfügung bis die Überarbeitung der umfänglicheren Arbeitshilfe „Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren – aus der Praxis für die Praxis“ abgeschlossen ist.

Die Arbeitshilfe steht nun auf der Seite des LWL-Landesjugendamt Westfalen, Referat Erzieherische Hilfen, Sachbereich Beratung – Jugendhilfeplanung – Förderung zum Download zur Verfügung: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/erzhilf/Familie/.