Weiterer Termin in 2022 | Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren – Online

Online-Seminar / 14. Juni 2022

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir einen weiteren Termin des Online-Seminars „Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren“ an.

Es findet am 17. August 2022 online statt.

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Ausschreibung oder hier.

Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.

In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkons­tellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.

  • Referentin:
    Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF
  • Teilnahmegebühr:
    95 Euro für Nicht-Mitglieder | 75 Euro für DVJJ-Mitglieder

Für Ihre Online-Anmeldung nutzen Sie gerne den folgenden Link.