Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren | Online – AUSGEBUCHT

17. August 2022

Datum der Veranstaltung:
17. August 2022

Veranstaltungsort:
Online

Anmeldeschluss:
10/08/2022

Teilnahmegebühr:
95 Euro für Nicht-Mitglieder | 75 Euro für DVJJ-Mitglieder

Veranstaltungsnummer:
V 22/25

Leider ist die Veranstaltung bereits ausgebucht. Für einen Platz auf der Warteliste senden Sie gerne eine Mail an frese@dvjj.de.

Für 2023 gibt es weitere Termine, für die aktuell noch Anmeldungen möglich sind. Die Termine finden Sie hier.

Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.

In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkons­tellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.

Referentin: Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF

Organisatorisches:

Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr; es wird zwei 20-minütige Pausen geben.

Der Login wird bereits ab 8:30 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 9:00 Uhr beginnen können.

Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltung den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen, um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Als Teilnehmende benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante. Wir haben für die Veranstaltungen datensichere Voreinstellungen des Programms gewählt. Unsere aktuellen Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Online-Veranstaltungen, Telefonkonferenzen und Videokonferenzen sowie Webinare via ZOOM der DVJJ e.V. finden Sie hier.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.

Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.