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Häuser des Jugendrechts – Es kommt drauf an, was man (draus) macht | Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)

STELLUNGNAHME / 27. Januar 2023

Die räumliche Zusammenfassung der unterschiedlichen Professionen des Jugendkriminalrechts findet inzwischen seit über 20 Jahren an zahlreichen Orten statt und wird oft mit dem Namen „Haus des Jugendrechts“ oder ähnlichen Titeln versehen. Weitere derartige Einrichtungen werden geplant. Anders als der Name suggeriert, geht es keineswegs um Jugendrecht im Allgemeinen, sondern um Zusammenschlüsse, in denen Jugendstrafverfahren bearbeitet werden. Eine einheitliche Ausgestaltung dieser Einrichtungen gibt es nicht. Sie unterscheiden sich in Genese, Beteiligten, Rahmenbedingungen, Ausstattung, Zuständigkeitszuschnitten und Kooperationspartner*innen.

Vorbehaltlos zu begrüßen ist, dass auf diese Weise bei allen Beteiligten eine Spezialisierung auf Jugendstrafsachen stattfindet und zwischen verschiedenen Verfahrensbeteiligten zusammengearbeitet wird. Neugründungen bieten eine Chance, Jugendstrafverfahren neu und hervorgehoben in den Blick zu nehmen und die Bedeutung der eingehenden Befassung mit jungen Straffälligen zu unterstreichen.

Die Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der DVJJ finden Sie hier.