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Die DVJJ fordert: Keine Änderungen der Altersgrenzen im Jugendstrafrecht!

Positionspapier / 13. Februar 2025

Aus Anlass verschiedener Forderungen nach Ausweitung der Strafmündigkeit auf Kinder unter 14 Jahren und der vollständigen Herausnahme der 18 bis 20-Jährigen aus dem Jugendstrafrecht bekräftigt die DVJJ Ihre Positionen:

1. Deutschland braucht kein Kinderstrafrecht!
2. Deutschland braucht das flexible Jugendstrafrecht für Heranwachsende!

Weder die Senkung der Strafmündigkeitsgrenze noch die Herausnahme der Heranwachsenden aus dem Jugendstrafrecht würden zur Reduzierung von Straftaten beitragen. Das Jugendstrafrechtssystem ist für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet, Verhaltensauffälligkeiten kann mit anderen Mitteln sehr viel besser begegnet werden. Die flexiblen Mittel des Jugendstrafrechts sind aber für effektive Verhinderung von Straftaten Heranwachsender sehr viel besser geeignet als das Erwachsenenstrafrecht.

Einen Appell an die möglichen Koalitionäre der kommenden Bundesregierung finden Sie hier, die ausführlichen Gründe für unsere Positionen hier.


Unsere letzte Äußerung zur Strafmündigkeit aus dem Jahr 2024 finden Sie hier. Das Langpapier aus dem Jahr 2023 können Sie hier nachlesen.