DVJJ lehnt CSU-Forderung nach sogenannten Verantwortungsverfahren ab
Prof. Dr. Theresia Höynck, Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. (DVJJ), hat sich am 06.01.2026 im MDR-Frühprogramm kritisch zu einem aktuellen Vorstoß der CSU geäußert, eine neue Art Jugendgerichtsverfahren für strafunmündige Kinder ab einem Alter von 12 Jahren einzuführen.
Prof. Dr. Höynck stellte im Interview klar, dass es für eine solche Maßnahme keine fachliche Grundlage gebe: Nur ein sehr geringer Anteil der Kinder unter 14 Jahren wird als Tatverdächtige registriert. Die große Mehrheit der Kinder wird also nicht straffällig. Das sogenannte Verantwortungsverfahren würde daher keine relevanten kriminalpolitischen Effekte erzielen.
Zudem sei bislang völlig unklar, wie ein solches Verfahren konkret ausgestaltet werden solle. Aus Sicht der DVJJ spricht nichts dafür, dass ein neuer stark am Strafrecht orientierter Verfahrenstypus die Probleme betroffener Kinder lösen könnten. Höynck betonte, Kinder, die auffällig werden, brauchen Unterstützung: eine Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen, stabile schulische Begleitung, funktionierende Jugendhilfe und psychologische bzw. psychiatrische Versorgung. In vielen dieser Bereiche bestehe jedoch seit Jahren ein erheblicher Mangel an Ressourcen und Fachkräften. Die DVJJ warnt daher ausdrücklich davor, gesellschaftliche und sozialpolitische Versäumnisse mit strafrechtlichen Mitteln zu kompensieren.
Der entsprechende Artikel auf MDR.de ist hier zu finden:
📰 „CSU will Strafmündigkeit ab 12 und Autoführerschein ab 16 Jahre“

