Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Referentenentwurf 1. KJHSRG / 9. April 2026

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im März 2026 einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Der Entwurf sieht insbesondere die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII (sog. Inklusive Lösung) ab dem 01.01.2028 vor.

Die DVJJ wird eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgeben.

Weitere Informationen, den vollständigen Referentenentwurf sowie eine Synopse finden Sie hier.