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Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 23.03.2026 eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Stellungnahme / 17. April 2026

Am 23.03.2026 wurde der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Der Vorstand und die Geschäftsführung der DVJJ nehmen Stellung.

Vor dem Hintergrund der Herausforderungen einer Stellungnahme mit einer Frist von rund drei Wochen, wird sich im Wesentlichen auf Ausführungen zu den Punkten, die im Hinblick auf Jugendhilfeleistungen für straffällig gewordene junge Menschen von besonderer Relevanz sind, beschränkt.

Zu dem einen Schwerpunkt des Entwurfs, der Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII (sog. Inklusive Lösung) ab dem 01.01.2028, seien grundsätzliche Bemerkungen gemacht: Für eine breite Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gibt es gute Gründe. Die erwarteten Vorteile würden sich allerdings nicht von allein einstellen, ihnen stünden – selbst wenn die Leistungsinhalte nicht verändert würden – auch Nachteile gegenüber, wie etwa neue Schnittstellen und Zuständigkeitsübergänge am Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter. Die bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zahlreichen Schnittstellen ins Gesundheitssystem blieben unverändert und lägen dann in der Verantwortung der Jugendämter – einer darin eher wenig geübten Institution. Die unbefristete Länderöffnungsklausel (§ 85 Abs. 5 SGB VIII-E) dürfte ebenfalls für erhebliche Unsicherheiten und hohen Verwaltungsaufwand sorgen.

Im Kontext der Jugendhilfe im Strafverfahren (§ 52 SGB VIII), die nicht ganz unmittelbar betroffen ist, ist der zweite Schwerpunkt des Entwurfs, die stärkere Betonung von Infrastruktur- und Regelangeboten statt einzelfallbezogener Leistungen, von erheblicher konkreter Relevanz. Straffällig gewordene junge Menschen, die nicht nur temporär mit Bagatellen auffallen, haben oftmals hohe, individuelle und langfristige Unterstützungsbedarfe. So zutreffend es ist, dass eine starke Infrastruktur für die Förderung junger Menschen auch im Sinne einer Sozialraumorientierung von herausragender Bedeutung ist, darf nicht verkannt werden, dass herausfordernde Lebenslagen in Infrastrukturangeboten oftmals nicht sinnvoll adressiert werden können. Hochbelastete junge Menschen kommen dort oft nicht an oder werden aufgrund von herausforderndem Verhalten ausgeschlossen.

Der vorgelegte Entwurf verfolgt nachvollziehbare Ziele, auch was Effizienzprobleme in den betroffenen Leistungssystemen angeht. Ein Inkrafttreten des Entwurfs würde eine sehr grundlegende Neustrukturierung der Jugendhilfe zur Folge haben, die in der aktuellen finanziellen und personellen Lage der Kommunen das erhebliche Risiko birgt, ein – langfristig teures – Sparmodell auf Kosten besonders belasteter Zielgruppen zu werden.


Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme des Vorstands und der Geschäftsführung der DVJJ.
Weitere Informationen sowie den Referentenentwurf finden Sie hier.