Warum sich die DVJJ-Landesgruppe Bremen für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit einsetzt
Die Deutsche Vereinigung der Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen ist Deutschlands Fachverband für die Jugendkriminalrechtspflege. Die DVJJ fördert die Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen und fungiert als unabhängiges Beratungsorgan für kriminalpolitische und praxisrelevante Fragestellungen.
Der Verband hat rund 1.500 Mitglieder aus allen Berufsgruppen, die am Jugendstrafverfahren beteiligt sind oder die sich wissenschaftlich mit den Themen Jugenddelinquenz und Jugendkriminalrechtspflege befassen. Die DVJJ wurde schon vor der Einführung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 1923 gegründet, sie ist seit gut 100 Jahren aktiv.
Sie könnten sich nun die Frage stellen, womit sich der Verein aktuell beschäftigt. Seit der Einführung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 1923 müsste doch annähernd jedes Thema umfänglich beforscht und besprochen worden sein. Die gesetzliche Maßgabe, dass auf strafrechtliche Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender anders zu reagieren ist, als bei Erwachsenen – sollte doch inzwischen allen einleuchten.
Leider ist das so nicht der Fall. – Ein paar Beispiele –
- Die Anwendung und Auslegung des Jugendgerichtsgesetzes ist bundesweit weiterhin sehr uneinheitlich – eine Angleichung scheint nicht in Sicht.
- Annähernd nach jedem Fall, in dem Jugendliche oder Heranwachsende eines schweren Verbrechens beschuldigt werden und der die mediale Aufmerksamkeit erregt, werden die immer gleichen Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts, einer Herabsetzung der Strafmündigkeit oder der zwingenden Anwendung des Erwachsenenstrafrechts mit Erreichen des 18. Lebensjahres oder gar deren Herabsetzung laut.
Das Jugendstrafrecht steht auch aus anderen Gründen unter Druck: So wurde das JGG allein in den letzten 2-3 Jahren beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Gesetze mehrfach ganz übersehen oder falsch eingeschätzt.
- So wird das Gesetz zur Vermögensabschöpfung, eigentlich verabschiedet um der Mafia, der Clankriminalität aber auch der Vorteilsnahme im Aktienhandel oder in Korruptionsfällen entgegenzuwirken, in fast allen Bundesländern auch auf Jugendliche und Heranwachsende angewendet. Mit der Auswirkung, dass junge Menschen – oftmals schon vor Erreichen der vollen Geschäftsfähigkeit – so hoch Verschuldet sind, dass sie dieses Geld in ihrem bevorstehenden Arbeitsleben kaum erwirtschaften werden.
- So wird eine EU-Richtlinie zu Verfahrensgarantien für Minderjährige mit monatelanger Verspätung in deutsches Recht umgesetzt weil die Verantwortlichen glaubten, die Inhalte kämen in Deutschland aufgrund des bestehenden JGG schon lange zur Anwendung. Dabei gehen die Anforderungen der Richtlinie weit über die bisherige Praxis hinaus.
- So werden Polizeigesetze, Gesetzte zu den neuen Medien und zur Sicherheit im Internet geändert, ohne dass sich jemand darüber Gedanken zu machen scheint, wie mit jungen Menschen umzugehen sein wird, die diese übertreten.
Nach dem JGG soll auf Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden, wann immer es noch erfolgversprechend erscheint, pädagogisch reagiert werden.
An die Methodik der pädagogischen Interventionen und in die Fähigkeiten der agierenden Sozialpädagog *innen werden große Hoffnungen und Ansprüche gesetzt. Sie sollen innerhalb kürzester Zeit das Vertrauen der jungen Menschen erwerben, die Punkte erkennen an denen sie eine potentielle Veränderungsbereitschaft zeigen und ggf. schnelle, vorzeigbare Ergebnisse der erfolgten Arbeit präsentieren.
Weil der Gesetzgeber der Sozialpädagogik / oder vielleicht auch den agierenden Sozialpädagog*innen anscheinend nicht so richtig über den Weg traut, hat er den Juristen „sicherheitshalber“ das Recht eingeräumt, diese ggf. in den Zeugenstand zu zitieren und so eine umfängliche Einlassung zu Details zu erzwingen, die im Hinblick auf den Vertrauensschutz und eine weitere produktive Zusammenarbeit mit den Klient*innen vielleicht verschwiegen würden.
Stefan Brückner
Vorsitzender der DVJJ-Landesgruppe Bremen