Datum der Veranstaltung:
7. bis 9. Mai 2025
Veranstaltungsort:
Hotel Sonnenhügel, Burgstraße 15, 97688 Bad Kissingen
Anmeldeschluss:
31/01/2025
Teilnahmegebühr:
530 Euro für DVJJ-Mitglieder | 560 Euro für Nicht-Mitglieder (jeweils inkl. Übernachtung im Einzelzimmer und Vollverpflegung)
Veranstaltungsnummer:
25/03
Auftrag. Rolle. Haltung.
Die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote ist seit jeher durch einen doppelten Bezugsrahmen von Sozialrecht (SGB VIII) und Jugendstrafrecht (JGG) geprägt und in der Folge durch verschiedene Spannungsfelder gekennzeichnet. Diese ergeben sich aus den verschiedenen Aufträgen, unterschiedlichen Perspektiven und somit divergierenden Erwartungen der am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteur*innen. Gleichzeitig verändert sich die Lebenswelt junger Menschen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen rasant. Die Arbeit in diesen Spannungsfeldern stellt für die Fachkräfte mitunter eine erhebliche Herausforderung dar.
Für die kompetente Erfüllung der jugendhilferechtlichen Leistung ist es deshalb umso wichtiger, dass Praktiker*innen ihren gesetzlichen Auftrag kennen, in der Lage sind, sich entsprechend ihrer eigenen Rolle zu verhalten, sowie eine professionelle Haltung, im Sinne einer reflektierten und kritischen handlungsleitenden Werteorientierung, einnehmen.
Der 6. Bundeskongress der DVJJ-Bundesarbeitsgemeinschaften Jugendhilfe im Strafverfahren und Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen bietet durch eine Vielzahl von Fachvorträgen und Arbeitskreisen die Möglichkeit, sich mit der eigenen beruflichen Haltung zu verschiedenen Themen auseinanderzusetzen. Neben dem abwechslungsreichen Programm wird es ebenso Zeit und Raum für kollegialen Austausch und Begegnung geben.
Wir freuen uns auf Sie!
Programm (Änderungen vorbehalten)
Mittwoch, 07. Mai 2024
Ab 13:00 Uhr | Anmeldung und Begrüßungskaffee |
14:00 – 14:30 Uhr | Begrüßung
Pamela Busse, Dipl.-Sozialpädagogin, Sebastian Las Casas dos Santos, Sprecher der BAG Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen der DVJJ Geschäftsführung der DVJJ-Geschäftsstelle, Hannover |
14:30 – 15:30 Uhr | 1. Eröffnungsvortrag: Jugendhilfe im Strafverfahren – Auftrag, Rolle und Haltung im Lichte der jüngsten gesetzlichen Reformen
Prof. Dr. Brigitta Goldberg, Professorin für Jugendhilferecht, (Jugend-)Strafrecht und Kriminologie am Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Diakonie, EvH Bochum |
15:30 – 16:00 Uhr | Kaffeepause |
16:00 – 17:00 Uhr | 2. Eröffnungsvortrag
Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek M. A., Jurist und Sozialwissenschaftler, lehrt Öffentliches, Jugend- und Strafrecht, Ernst-Abbe-Hochschule Jena |
17:00 – 18:30 Uhr | Pause |
ab 18:30 Uhr | Abendessen, informeller Austausch |
Donnerstag, 08. Mai 2024
09:00 – 13:00 Uhr | Arbeitskreise 1-14 (inkl. Kaffeepause) |
AK 1: Gewalt im Kontext der Migration: die Bedeutung der Männlichkeitsnormen
AK 2: Sexualdelikte – Herausforderungen in der Arbeit mit Täter*innen AK 3: Wege aus der Kriminalität: Desistanceprozesse bei Jugendlichen und Heranwachsenden AK 4: Täter-Opfer-Ausgleich – für alle, jederzeit und überall AK 5: „Begleitung vor, während und nach der Haft“ – Kooperationsstandards zwischen der Jugendhilfe im Strafverfahren und den Jugendhaft- bzw. Arrestanstalten AK 6: Datenschutz im Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) AK 7: Fallkonferenzen im Jugendstrafrecht AK 8: „RESPEKT!“ und es läuft korrekt AK 9: Interaktionelle Fallarbeit als Reflexionsmethode zur eigenen emotionalen Beteiligung als Fachkraft AK 10: Wer zuerst kommt … Die Bedeutung der frühzeitigen polizeilichen Information der Jugendhilfe (im Strafverfahren) vor der ersten Vernehmung (70 Abs. 2 JGG) AK 11: Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt anerkennen – Bedürfnisse und Lebenslagen junger LGBTQIA+ AK 12: Junge Volljährige in der Jugendhilfe AK 13: Zivilgesellschaftliche Ausstiegs- und Distanzierungsberatung für den Bereich Rechtsextremismus | |
13:00 – 14:30 Uhr | Mittagspause |
14:30 – 15:45 Uhr | Vorträge 1-5 |
Vortrag 1: Was für Folgen es im Jugendstrafrecht noch so gibt …
Vortrag 2: Mediale Lebenswelten Jugendlicher Vortrag 3: Straftaten im Internet Vortrag 4: Die (Teil)Legalisierung von Cannabis – Veränderungen und Herausforderungen für Handlungsfelder der Suchthilfe, Jugendhilfe und Justiz Vortrag 5: entfällt | |
15:45 – 16:15 Uhr | Kaffeepause |
16:15 – 17:30 Uhr | Vorträge 6-10 |
Vortrag 6: Familienorientierung im Jugendstrafvollzug – Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen
Vortrag 7: „Collateral Consequences“ im Jugendstrafrecht – Zu den ausländerrechtlichen Nebenfolgen eines jugendstrafrechtlichen Verfahrens Vortrag 8: Über den Umgang mit Straftätern vor dem Hintergrund möglicher Entwicklungstraumatisierungen Vortrag 9: Was wirkt? Und (wie) können wir das wissen, was daraus schließen? Vortrag 10: Jugendhilfe im Strafverfahren – Mehr als singen, klatschen und tanzen im Keller der Justiz | |
ab 19:00 Uhr | Kongressparty |
Freitag, 09. Mai 2024
09:00 – 10:00 Uhr | Wandelausstellung, AG-Ergebnisse |
10:00 – 11:30 Uhr | Abschlussvortrag: Kriminalitätsentwicklung, Delinquenz im Altersverlauf und Wirkungen formeller Kontrolle
Prof. Dr. Klaus Boers, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Münster |
11:30 – 12:00 Uhr | Verabschiedung
Pamela Busse Sebastian Las Casas dos Santos Geschäftsführung der DVJJ |
Arbeitskreise 1-13
Donnerstag, 08. Mai 2024 | 09:00 – 13:00 Uhr
Arbeitskreis 1: Gewalt im Kontext der Migration: die Bedeutung der Männlichkeitsnormen
Referent: Prof. Dr. Ahmet Toprak, Fachgebiet Angewandte Sozialwissenschaften, Fachhochschule Dortmund
Moderation: Lena Rudel
Das Thema Gewalt ist in jedem Kulturkreis und in allen gesellschaftlichen Milieus anzutreffen. Bezogen auf Jugendliche mit Migrationshintergrund scheinen aber die Fachkräfte, die sich mit dem Problem der Gewalt auseinandersetzen, mit ihrem pädagogischen Latein am Ende zu sein. In diesem Vortrag werden neben den gängigen Erklärungsmodellen auf die Bedeutung der Männlichkeitsnormen hingewiesen und mögliche pädagogische sowie politische Konsequenzen dargestellt.
Arbeitskreis 2: Sexualdelikte – Herausforderungen in der Arbeit mit Täter*innen
Referentin: Jennifer Bingemer, Dipl. Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Präventionsprojekt 180Grad, Medizinische Hochschule Hannover
Moderation: Sebastian Las Casas dos Santos
Sexualdelikte durch Kinder und vor allem Jugendliche nehmen immer weiter zu. Dies stellt die Gesellschaft und vor allem das Fachpersonal vor neue Herausforderungen. Diese können gerade in der Arbeit mit den Täter*innen potentiell zu Überforderung führen. Es entstehen Fragen nach der eigenen Haltung und wie ein professioneller Umgang mit sexuell gewalttätigen Jugendlichen bestmöglich umsetzbar ist.
In diesem sensiblen Kontext bedarf es vertiefenden Fachwissens, um die Täterarbeit professionell gestalten zu können. Das Wissen über die Hintergründe solcher Taten, Rehabilitationschancen, individuelle Risikofaktoren oder auch tatbegünstigende Variablen kann helfen, den richtigen Umgang mit den Jugendlichen zu finden.
Wir vom 180grad-Projekt beschäftigen uns unter einem präventiven Ansatz genau mit dieser Zielgruppe jugendlicher Verursacher*innen und wollen in unserem praxisnahen Workshop anhand von Fallbeispielen und einem Einblick in die aktuelle Forschung Sicherheit im Umgang mit den Jugendlichen vermitteln und die Teilnehmenden dabei unterstützen, die eigene Haltung differenziert zu betrachten und zu entwickeln.
Arbeitskreis 3: Wege aus der Kriminalität: Desistanceprozesse bei Jugendlichen und Heranwachsenden
Referentin: Ramona Jakob, Kriminologin M.A., Sozialpädagogin B.A., Treffpunkt e.V. Nürnberg
Moderation: N. N.
Der Ausstieg aus der Kriminalität und die Entwicklung eines straftatfreien Lebens stellen eine bedeutende Herausforderung für junge Menschen dar. Dieser komplexe Prozess wird maßgeblich von persönlichen Faktoren sowie den Lebensumständen der Betroffenen beeinflusst. Zudem spielen gesellschaftliche und strukturelle Bedingungen eine entscheidende Rolle und können dabei sowohl Chance als auch Hindernis sein.
Basierend auf Interviews mit Personen, die diesen Prozess durchlaufen (haben), widmet sich der Arbeitskreis der zentralen Frage, wie junge Menschen auf ihrem individuellen Weg aus der Kriminalität wirksam unterstützt und begleitet werden können.
Arbeitskreis 4: Täter-Opfer-Ausgleich – für alle, jederzeit und überall
Referentin: Jasmina Wiehe, Dipl.-Sozialarbeiterin und Fachberaterin für Konflikthilfe in der Sozialen Arbeit, Jugendamt Stuttgart
Moderation: Nadine Bals
Oft verbindet man einen Täter-Opfer-Ausgleich mit leichten Delikten im Diversionsverfahren. Ist damit dann schon alles ausgeschöpft, was dieses Angebot der Restorative Justice hergibt?
Im Arbeitskreis wird anhand von Fallbeispielen das breite Spektrum des TOA vorgestellt, nach dem Motto: für alle, jederzeit und überall; unabhängig davon ob Einzeltäter*in oder eine Gruppe aus Erwachsenen und jungen Menschen, im kleinen Setting oder in größeren Runden, in U-Haft oder Strafhaft, bei einem jugendtypischen Delikt oder bei gesellschaftlichen Konflikten. Wir wollen diskutieren, warum es sich lohnt, in jedem Verfahren zu prüfen, ob ein TOA möglich ist und weshalb eine flächendeckende Einführung für alle an den Verfahren Beteiligten ein Gewinn ist. Denn: Es ist oft mehr möglich, als man denkt.
Arbeitskreis 5: „Begleitung vor, während und nach der Haft“ – Kooperationsstandards zwischen der Jugendhilfe im Strafverfahren und den Jugendhaft- bzw. Arrestanstalten
Referent: Michael Reckfort, Dipl.-Sozialpädagoge, Jugendhilfe im Strafverfahren Kreis Coesfeld, BAG JuhiS
Moderation: Daniela Kundt
Neben dem Verlust der Freiheit haben junge Inhaftierte u. a. auch den Verlust von Beziehungen und den Verlust von Autonomie zu verkraften. Darüber hinaus müssen sie die Herausforderungen der Adoleszenz unter den Bedingungen einer geschlossenen Institution bewältigen.
Das novellierte JStVoLLzG NRW geht an vielen Stellen mehr auf die Bedürfnisse und Bedarfe der jungen Menschen im Vollzug ein. Zudem stärkt es die Kooperation zwischen den Systemen Justizvollzug und Jugendhilfe. Aufgrund dessen wurden in Kooperation mit dem Fachbereich Sozialdienst im Justizvollzug NRW neue Standards entwickelt.
In dem Arbeitskreis soll anhand der Standards in NRW erarbeitet werden, wie eine Umsetzung in die Praxis erfolgen kann, um der hoch belasteten Lebenssituation von Jugendlichen und Heranwachsenden während und nach der Haft gerecht zu werden.
Arbeitskreis 6: Datenschutz im Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Referent: Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk, Rechtsanwalt, emeritierter Hochschullehrer an der Hochschule Düsseldorf, Vorsitzender der Brücke Köln e. V.
Moderation: Christian Kopietz
Mit der Verpflichtung der JuHiS zur Kooperation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, wie sie in § 52 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VIII vorgeschrieben ist, stellt sich die Frage, in welchem Umfang die Fachkräfte der JuHiS Informationen ihrer Klient*innen überhaupt weitergeben dürfen. Diese Frage führt in das eher schwierige Feld des Sozialdatenschutzes. Da in der Praxis der JuHiS die in verschiedenen Gesetzen recht unübersichtlich geregelten Vorschriften des Sozialdatenschutzes nicht immer die erforderliche Beachtung finden, ist es das Anliegen des Arbeitskreises, dieses doch komplizierte Rechtsgebiet umfassend zu erläutern und damit für den Umgang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stärker zu sensibilisieren sowie Sicherheit bei der Verwendung personenbezogener Daten herzustellen.
Arbeitskreis 7: Fallkonferenzen im Jugendstrafrecht
Referentin: Konstanze Fritsch, Dipl.-Pädagogin, Dipl.-Kriminologin, Geschäftsführerin des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V., Berlin
Moderation: Pamela Busse
Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die sog. „Fallkonferenzen“ als ein Instrument der Jugendhilfe im § 52 SGB VIII gesetzlich verankert, um die einzelfallspezifische Kooperation zwischen den an Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen zu intensivieren. Aber wie soll die Jugendhilfe im Strafverfahren unter den engen Rahmenbedingungen von Beteiligung, Kindeswohl und Datenschutz eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Schule oder Ausländerbehörde gestalten, um ihren Auftrag zu erfüllen? Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit Pflichten der Jugendhilfe in diesem Rahmen und entwickelt anhand von Beispielen übertragbare Ergebnisse für die Teilnehmenden.
Arbeitskreis 8: „RESPEKT!“ und es läuft korrekt
Referent: Thomas Müller, Projekt „RESPEKT!“, Amb. Maßnahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren, Jugendamt Stuttgart
Moderation: Jana Winter
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen Straftaten, wie Beleidigung oder passive Widerstandshandlungen, zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten vorgeworfen werden, können beim Jugendamt Stuttgart an „RESPEKT!“ teilnehmen. Das aus einem Einzelgespräch und zwei Gruppentreffen bestehende Angebot wird unter Beteiligung der Polizei durchgeführt und von der Staatsanwaltschaft unterstützt. In Stuttgart wird dieses Angebot sowohl in der Diversion als auch nach Weisung eines Gerichts durchgeführt. Ziel ist es, Polizeibeamten, Polizeibeamtinnen und jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb von Kontroll- beziehungsweise Konfliktsituationen zu begegnen. Hierbei wird die Möglichkeit eröffnet, das jeweilige Gegenüber als individuellen Menschen wahrzunehmen und so ein grundsätzliches Verständnis für die Situation der jeweils anderen Seite zu entwickeln und damit eine Verhaltensänderung in zukünftigen ähnlichen Situationen herbeizuführen.
In dem Workshop wird „RESPEKT!“ vorgestellt. Danach können die Teilnehmenden durch praxisnahe Übungen, die auch im Kurs verwendet werden, die wichtigsten Bausteine von „RESPEKT!“ erleben. Sie tauchen direkt in das Projekt ein und lernen die Methoden durch direktes Ausprobieren kennen. Im Anschluss kann über Chancen, Grenzen und Entwicklungsmöglichkeiten des Angebots diskutiert werden.
Arbeitskreis 9: Interaktionelle Fallarbeit als Reflexionsmethode zur eigenen emotionalen Beteiligung als Fachkraft
Referent: Konstantin Fritsch, Dipl.-Pädagoge, verhaltenstherapeutischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Supervisor und IFA-Leiter, Berlin
Moderation: Anja Pokorný
Besonders frustrierende oder emotional belastende Fälle haben ihre eigenen Herausforderungen. Nicht weil sie uns methodisch oder fachlich überfordern, sondern emotional. Im Gegensatz zur Super- oder Intervision, die die Methodik und Arbeitsstrategie der Professionellen unterstützen sollen, blickt die Interaktionelle Fallarbeit (IFA) auf die zwischenmenschliche Facette Sozialer Arbeit. Sie ist Teil einer fortlaufenden verhaltenstherapeutischen Selbsterfahrung und -fürsorge und als solche auch für pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte interessant und relevant.
Innerhalb des Workshops sollen subjektiv schwierig empfundene zwischenmenschliche Konstellationen in der Arbeit betrachtet werden, um dann in ein oder zwei IFA Runden exemplarisch angegangen und aufgelöst zu werden.
Arbeitskreis 10: Wer zuerst kommt … Die Bedeutung der frühzeitigen polizeilichen Information der Jugendhilfe (im Strafverfahren) vor der ersten Vernehmung (70 Abs. 2 JGG)
Referierende: Bernd Holthusen, Dipl.-Politologe, Deutsches Jugendinstitut, München; Jürgen Kußerow, Dipl.-Sozialarbeiter, Stadt Waltrop
Moderation: Andrea Schmidt
Die Frage der frühzeitigen polizeilichen Information der Jugendhilfe wurde bereits intensiv in dem gleichnamigen Arbeitskreis 2 auf dem Jugendgerichtstag 2023 in Berlin diskutiert. Hier zeigte sich, dass die Umsetzung in der Praxis an dieser entscheidenden Schnittstelle sehr unterschiedlich ist. Damit bleiben erhebliche Potenziale ungenutzt.
In dem Workshop sollen nun die Diskussionen darüber, wie die Regelungen gut umgesetzt werden können und wie die Jugendhilfe im Strafverfahren das Einhalten dieser Norm einfordern kann/sollte, fortgesetzt werden.
Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat in § 70 Abs. 2 JGG noch einmal genau festgehalten, dass die Jugendhilfe im Strafverfahren bereits mit der Ladung zur ersten Vernehmung von der Polizei informiert werden muss. Die alte Vorschrift (so früh wie möglich) wurde von den Strafverfolgungsbehörden oftmals ignoriert und führte dazu, dass sehr häufig die Jugendhilfe erst mit Übermittlung der Anklageschrift am Verfahren beteiligt wurde. Erst durch die frühzeitige Information durch die Polizei kann die Jugendhilfe ihren Auftrag nach § 52 SGB VIII fachlich erfüllen. Nach der polizeilichen Mitteilung kann geprüft werden, ob Leistungen der Jugendhilfe oder anderer Sozialleistungsträger in Frage kommen, ob Leistungen bereits eingeleitet sind oder auch ob ggf. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Jugendhilfe die jungen Menschen und deren Familien über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und ihrer Möglichkeiten der Einflussnahme zu beraten/informieren.
Folgende Fragen sollen im Arbeitskreis zur Diskussion gestellt werden:
- Welche Informationen braucht die Jugendhilfe von der Polizei, um ihre Aufgaben erfüllen zu können?
- Wie und wann sollte die Jugendhilfe ein Beratungsangebot machen?
- Sollte die Jugendhilfe im Strafverfahren die jungen Menschen bei der Polizei begleiten?
- Wie geht die Jugendhilfe im Strafverfahren mit sichtbar gewordenen pädagogischen Bedarfen um?
- Welche Informationen darf die Jugendhilfe im Strafverfahren bezogen auf das Jugendstrafverfahren den jungen Menschen und deren Familien weitergeben?
- Wie positioniert sich die Jugendhilfe im Strafverfahren bei Fragen bspw. zur Notwendigkeit einer Verteidigung und deren Kostentragung, zu polizeilichen Ladungen, zur Frage nach Eintragungen ins Führungszeugnis etc.?
Arbeitskreis 11: Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt anerkennen – Bedürfnisse und Lebenslagen junger LGBTQIA+
Referentin: Lisa Michlik, Sozialarbeiterin, Stadt Leipzig
Moderation: Antonio Di Maggio
Der Arbeitskreis möchte Impulse setzen und Neugier stiften für einen anerkennenden, diversitätssensiblen und diskriminierungsarmen Umgang mit jungen Menschen, die jenseits der Heterosexualität, Cis-Geschlechtlichkeit oder binären Geschlechtszuordnung l(i)eben. In der Auseinandersetzung mit grundlegenden Begriffen und gesellschaftlichen sowie rechtlichen Entwicklungslinien werden die Teilnehmenden für Themen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sensibilisiert. Sie erhalten Einblicke in die Lebenswelten und spezifischen Entwicklungsherausforderungen sowie Ressourcen junger LGBTQIA+. Es werden institutionelle, rechtliche, strukturelle, aber auch persönliche Herausforderungen reflektiert, mit denen wir uns in der Zusammenarbeit mit jungen LGBTQIA+ und im Umgang mit Themen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt konfrontiert sehen. Gemeinsam entwickeln wir Handlungsansätze, die einen diversitätssensiblen und diskriminierungsarmen Umgang mit jungen Menschen in der alltäglichen Praxis ermöglichen.
Arbeitskreis 12: Junge Volljährige in der Jugendhilfe
Referentin: Lieke Sparidaens, M.A. Kinderrechte und Kindheitsstudien, Berliner Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe, Berlin
Moderation: Stefanie Glück
Heranwachsende sind seit langem eine Altersgruppe, die im Jugendstrafrecht und in der Jugendhilfe besonders diskutiert wird. Mit der Einführung des KJSG in 2021 haben sich die Position und die Rechte der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe verbessert. Unter anderem die neue Coming Back Option, wie in § 41 SGB VIII beschrieben, und die ambulante Nachbetreuung nach § 41a SGB VIII sorgen dafür, dass junge Volljährige besser geschützt und unterstützt werden können.
In diesem Workshop wird es darum gehen, welche Rechte junge Volljährige in der Jugendhilfe haben, was sich nach der Reform durch das KJSG geändert hat, welche Hilfeformen es für sie in der Jugendhilfe gibt und wie mit häufig auftretenden Problemen umgegangen werden kann. Auch die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) wird thematisiert.
Arbeitskreis 13: Zivilgesellschaftliche Ausstiegs- und Distanzierungsberatung für den Bereich Rechtsextremismus
Referent: Benjamin Stuwe, Ausstiegsberater bei NinA NRW
Moderation: Etienne Fischer
Die aktuelle Mitte-Studie zeigt, dass extrem rechte Einstellungen stark angestiegen und weiter in die Mitte der Gesellschaft gerückt sind. Jede zwölfte Person in Deutschland teilt ein rechtsextremes Weltbild. Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für die deutsche Demokratie und geht darüber hinaus bei vielen Akteur*innen mit Straffälligkeit einher. Die Anzahl rechtsextremer Straftaten steigt stetig an. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl extrem rechter Täter*innen nicht wegen einschlägiger Straftaten verurteilt werden, diese aber im Zusammenhang mit extrem rechter Aktivität stehen. Zu nennen wären hier bspw. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Diebstahlsdelikte. Ein Großteil der Verfahren, wie z. B. Propagandadelikte, werden gegen eine Auflage oder Weisung, meist Geldauflagen oder Sozialstunden, eingestellt. Diese unspezifischen Weisungen und Auflagen bieten jedoch im Regelfall wenig Raum für Selbstreflexion und Tataufarbeitung.
Ein Gutachten des kriminologischen Instituts der Ruhr-Universität Bochum aus dem Jahr 2021, welches von NinA NRW in Auftrag gegeben worden ist, stellte heraus, dass es insbesondere für die genannte Zielgruppe im Hinblick auf eine Verhaltensänderung sinnvoller sein kann, eine spezifische Weisung oder Auflage auszusprechen und als Fachkraft der Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützend in der Urteilsfindung darauf hinzuwirken. Spezifisch meint hier, dass es ein beraterisches Angebot gibt, durch das sich junge Menschen hinsichtlich der zugrundeliegenden rechten Ideologie(-fragmente) kritisch reflexiv mit den eigenen Einstellungen und dem straffälligen Verhalten auseinandersetzen können. Insbesondere bei Jugendlichen oder jungen Menschen, die als Ersttäter*innen mit einschlägigen Straftaten auffällig werden, kann die Wahrnehmung eines derartigen Angebots präventiv wirksamer sein als eine unspezifische Geldauflage oder Sozialstunden.
Um Veränderungsprozesse zu initiieren und erneuter Straffälligkeit vorzubeugen muss eine (extrem) rechte Orientierung zunächst erkannt werden, sollte dies nicht durch den Tatbestand einschlägiger Straftaten zu Tage getreten sein. Hier können Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren eine Schlüsselfunktion einnehmen, indem sie über selbstreflexive Angebote, die eine spezifische Weisung darstellen, informiert sind und dieses Wissen in der Ausarbeitung geeigneter Weisungen und Auflagen gemeinsam mit Richter*innen einfließen lassen.
NinA NRW begleitet als zivilgesellschaftliches sozialpädagogisches Beratungsangebot seit 2009 Ausstiegs- und Distanzierungsprozesse im Kontext Rechtsextremismus in ganz Nordrhein-Westfalen (www.nina-nrw.de). Es bietet außerdem Weiterbildungen oder Workshops für Jugendhilfen im Strafverfahren an. Inhaltlich thematisieren sie aktuelle Erscheinungsformen und Erkennungsmerkmale von Rechtsextremismus sowie unterschiedliche Gruppierungen. Die Teilnehmenden werden auf diese Weise auch für subtilere Erscheinungsformen sensibilisiert. Zudem werden kommunikative Zugangswege von Fachkräften hinsichtlich junger Menschen thematisiert, beispielhaft vorgestellt und besprochen. Wird ein junger Mensch angewiesen, sich im Rahmen einer Weisung/Auflage bei einem beraterischen Angebot wie das von NinA NRW zu melden, bietet NinA NRW eine Auflagenberatung an, die die Auseinandersetzung ggf. mit Gewalt, Straffälligkeit und menschenfeindlichen Orientierungen beinhaltet. An Fallbeispielen wird demonstriert, wie eine solche Beratung und vor allem die Kontaktaufnahme durch die JuHiS mit NinA NRW ablaufen kann.
Vorträge 1-4
Donnerstag, 08. Mai 2024 | 14:30 – 15:45 Uhr
Vortrag 1: Was für Folgen es im Jugendstrafrecht noch so gibt ...
Referent: Bernd Klippstein, Erster Staatsanwalt a.D., Freiburg im Breisgau
Moderation: Daniela Kundt
Wie ist das eigentlich genau? Verliert ein verurteilter junger Mensch den Führerschein, wenn er betrunken oder bekifft auf dem Fahrrad erwischt wurde? Was ist ein Fahrverbot? Welche Folgen hat eine Verurteilung wegen eines Betäubungsmitteldelikts? Wer erfährt von den Verurteilungen? Fragen, die in einem Strafverfahren meist nur am Rande angesprochen werden, aber weitreichende Folgen für die verurteilten jungen Menschen haben können. Es werden anhand konkreter Beispiele die ganz praktischen Folgen dargestellt, die es bei Verurteilungen neben Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe im Jugendstrafrecht geben kann.
Vortrag 2: Mediale Lebenswelten Jugendlicher
Referent: Kevin Meinel, Projektleiter und Medienpädagoge bei Initiative Medienbildung Vogtland gGmbH
Moderation: Marcus König
Die Informationsbeschaffung verlagert sich gerade bei jungen Menschen immer weiter in Richtung Social Media. Videoausschnitte bei TikTok, Artikel per Telegram, reichweitenstarke YouTube-Kanäle – Informationen zu politischen & gesellschaftlichen Themen erreichen die Rezipient*innen praktisch zu jeder Zeit. Gerade die rasante Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz lässt die Grenzen zwischen Realität und Fiktion immer mehr verschwimmen. Hinzu kommt ein oft toxisches Umfeld, das durch Beleidigungen und Hasskommentare zum Rückzug junger Menschen aus dem öffentlichen Diskurs führt. Dies belegt auch die aktuelle Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ des „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ aus dem vergangenen Jahr.
Der Vortrag gibt einen Einblick in die medialen Lebenswelten Jugendlicher und junger Erwachsener und zeigt Handlungsempfehlungen auf, wie wir als Gesellschaft dieser Entwicklung begegnen können.
Vortrag 3: Straftaten im Internet
Referentin: Isabell Plich, Richterin am Landgericht Hannover
Moderation: Etienne Fischer
Vortrag 4: Die (Teil)Legalisierung von Cannabis – Veränderungen und Herausforderungen für Handlungsfelder der Suchthilfe, Jugendhilfe und Justiz
Referentin: Lioba Krüger-Rosenke, M. SC., Dipl.-Sozialarbeiterin, Suchttherapeutin, Teamleitung der AWO Sucht- und Drogenberatungsstelle Kreis im Coesfeld
Moderation: Michael Reckfort
Das im Bundestag beschlossene Cannabisgesetz (seit 01.04.2024) ermöglicht den legalen Konsum von Cannabis. Damit ist Deutschland das erste Land in der EU, das den Cannabiskonsum in einem begrenzten Rahmen für Freizeitzwecke legalisiert hat. Mit dieser Zeitenwende im Umgang mit Cannabis stellen sich viele Fragen, z. B.: Wie wirkt sich die (Teil-)Legalisierung auf das Konsumverhalten junger Menschen aus, ist ein Anstieg oder Rückgang der Cannabis-Prävalenzen zu erwarten? Welche Auswirkungen hat das Cannabisgesetz für die Suchthilfe, Jugendhilfe und die Justiz? Welche Maßnahmen gehen mit dem Jugendschutz einher, vor allen in Sachen Aufklärungsarbeit?
Auf der Grundlage des Forenvortrags soll dargestellt werden, wie mit den neuen Herausforderungen durch das beschlossene Cannabisgesetz in der Sucht- und Jugendhilfe umgegangen werden soll.
Vorträge 6-10
Donnerstag, 08. Mai 2024 | 16:15– 17:30 Uhr
Vortrag 6: Familienorientierung im Jugendstrafvollzug – Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen
Referent: Prof. Dr. Volker Krause, Professor für Soziale Arbeit, IU Internationale Hochschule, Erfurt
Moderation: Marcus König
Eine Inhaftierung führt zumeist zu maßgeblichen Veränderungen hinsichtlich der Beziehungsgestaltung zu Familienangehörigen und weiteren Personen des sozialen Umfeldes. Dies kommt im Jugendstrafvollzug aufgrund der spezifischen Entwicklungsphase der inhaftierten Klientel in besonderer, mitunter auch ambivalenter Weise zum Tragen. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Vortrag mit der Relevanz, den Möglichkeiten und Chancen, aber auch den Barrieren und Grenzen einer familienorientierten Gestaltung des Jugendstrafvollzugs. Darüber hinaus wird ein im Behandlungskonzept der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen implementiertes Gruppenangebot der Elternbildung für inhaftierte Väter Gegenstand der Betrachtung sein.
Vortrag 7: „Collateral Consequences“ im Jugendstrafrecht – Zu den ausländerrechtlichen Nebenfolgen eines jugendstrafrechtlichen Verfahrens
Referent: Dr. Erik Weiss, Akademischer Rat a. Z. und Habilitand am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung, Universität zu Köln
Moderation: Stefanie Glück
Das Jugendstrafrecht sieht drei Arten eigenständiger Rechtsfolgen vor: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafen. Gem. § 2 Abs. 1 JGG sind die jugendstrafrechtlichen Rechtsfolgen vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten, um vor allem erneuten Straftaten des jungen Menschen entgegenzuwirken. Mithin ist die sog. Spezialprävention das primäre Ziel des Jugendstrafrechts. Kollateralfolgen, d.h. Nebenfolgen einer Verurteilung, können im Einzelfall jedoch im Widerspruch zu diesen Vorgaben stehen. Sie können einer „sozialen (Re-)Integration“ hinderlich sein. Dies gilt insbesondere für ausländerrechtliche Folgen. Gewissen jugendstrafrechtlichen Verurteilungen, insbesondere solchen zu einer Jugendstrafe in bestimmter Höhe, kommt im Ausländerrecht eine weichenstellende Rolle zu. Sie können die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels sowie die Option eines sog. Spurwechsels blockieren. Im äußersten Fall haben sie sogar eine Ausweisung und Abschiebung zur Folge. Der Verlust legaler Bleibeperspektiven kann junge Menschen in ihrer Entwicklung erheblich beeinträchtigen und die Begehung weiterer Straftaten begünstigen. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Vortrag, ob und falls ja, an welcher Stelle und in welcher Form entsprechende ausländerrechtliche Folgen in jugendstrafrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen sind. Hierzu werden u.a. ausgewählte Gerichtsentscheidungen präsentiert sowie kritisch analysiert.
Vortrag 8: Über den Umgang mit Straftätern vor dem Hintergrund möglicher Entwicklungstraumatisierungen
Referent: Prof. Dr. phil. Johannes Lohner, Dipl.-Psychologe, Professor für Klinische Sozialarbeit, HAW Landshut
Moderation: Anja Pokorný
In den Lebensläufen von Gewalt- und Sexualstraftäter*innen finden sich immer wieder zahlreiche und sehr schwerwiegende Formen von Traumatisierungen. Dabei handelt es sich typischerweise um Bindungstraumata. Diese Beobachtung lässt sich nicht als zufällige Koinzidenz interpretieren, sondern deutet auf einen Zusammenhang zwischen den Erlebnissen in der eigenen Kindheit und späterer Gewaltdelinquenz hin.
Im Vortrag wird, nach einer Betrachtung dieser Zusammenhänge, auf die Herausforderungen beim Umgang mit diesen Klient*innen eingegangen. Darüber hinaus werden Überlegungen angestellt, welche Erfordernisse sich für die Behandlung (Therapie, Resozialisierung) ergeben, so dass diese als „traumasensibel“ bezeichnet werden kann.
Vortrag 9: Was wirkt? Und (wie) können wir das wissen, was daraus schließen?
Referentin: Prof. Dr. Christine Graebsch, Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften, Fachhochschule Dortmund
Moderation: Antonio Di Maggio
Um die Jahrtausendwende stieg auch in Deutschland das Interesse an möglichst exakten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Wirksamkeit jugendstrafrechtlicher Interventionen. Dies setzt deren Evaluation in (experimentellen) Kontrollgruppenstudien voraus. Im Idealfall einer rationalen Kriminalpolitik und Straffälligenhilfe orientieren sich kriminalpräventive Maßnahmen an dem stets aktuellen Forschungsstand (evidence-based crime prevention). Der dabei leitenden Fragestellung „what works?“ wird seither in Meta-Analysen und systematic reviews nachgegangen, die den internationalen Forschungsstand zusammentragen. Dabei werden Studien nach ihrer methodologischen Qualität gerankt und ihre Ergebnisse münden in eine Gesamtschau, die die Praxis anleiten soll. Lässt sich also Jugendhilfe im Strafverfahren systematisch an diesen Erkenntnissen ausrichten?
Im Vortrag werden zentrale Erkenntnisse der internationalen What Works-Forschung vorgestellt. Auf dieser Grundlage soll diskutiert werden, wie die Praxis sinnvoll mit ihnen umgehen kann. Das setzt jedoch eine kritische Auseinandersetzung damit voraus, wie solche Forschungsergebnisse gewonnen werden, welche Art von Erkenntnis sie liefern und welche nicht, ob und wie diese in politische und rechtliche Entscheidungen umgesetzt werden und werden können. Hier zeigt sich ein Spannungsfeld zwischen empirischem Wissen und rechtlichen Entscheidungskontexten.
Ziel wird es sein, eine Perspektive zu eröffnen, inwieweit und wie in der Praxis der Jugendhilfe reflektiert auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnis gehandelt werden kann. Dafür bedarf es eines ethischen Rahmens, in dem wissenschaftliche Erkenntnisse reflektiert zur Anwendung kommen können.
Vortrag 10: Jugendhilfe im Strafverfahren – Mehr als singen, klatschen und tanzen im Keller der Justiz
Referent: Matthias Vollhase, Dipl.-Pädagoge, Wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Pädagogik der frühen Kindheit, TU Dortmund
Moderation: Konstanze Fritsch
Im Mittelpunkt des Vortrags steht die professionelle Praxis der Jugendkriminalrechtspflege. Diese wird gestaltet im Zusammenwirken verschiedener Professionen mit unterschiedlichen Aufgaben. Kompliziert wird es durch den Bezug auf den Begriff Erziehung als Orientierungspunkt für das professionelle Handeln. Das sich hieraus ergebende Handlungsproblem des Umgangs mit deutungsoffenen Situationen teilen im Besonderen die Akteur*innen der Justiz und der Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Entwicklung einer professionellen Haltung ist für den Umgang mit Ungewissheit in diesem komplexen Arbeitsfeld unabdingbar und herausfordernd zugleich. Basierend auf aktuellen Forschungsergebnissen wird sich diesem Themenkomplex aus der Perspektive der Jugendhilfe im Strafverfahren genähert. Es wird für die Gestaltung einer professionellen Praxis sensibilisiert, die auf dem professionellen Bewusstsein fußt, mehr als ein gängiges Klischee zu sein.