Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren – Auswirkungen für die Praxis | Online-Veranstaltung

30. September 2020

Datum der Veranstaltung:
30. September 2020

Veranstaltungsort:
Online-Seminar via ZOOM

Anmeldeschluss:

Teilnahmegebühr:
35 Euro für DVJJ-Mitglieder | 55 Euro für Nicht-Mitglieder

Veranstaltungsnummer:
V 20/21

Veranstaltung ist ausgebucht

Die erste Veranstaltung findet am 30.09.2020 statt. Die Veranstaltung ist (Stand: 23.09.2020) ausgebucht. Gerne können Sie sich für die kommenden Termine einen Platz reservieren.

Weitere Veranstaltungen sind für den 2., 16. und 24. November geplant. Die Anmeldung wird im Oktober freigeschaltet, gerne können Sie sich für einen Platz vormerken lassen. Bitte geben Sie im Betreff das gewünschte Veranstaltungsdatum an.

Mit dem am 17. Dezember 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ sind – mit erheblicher Verspätung – die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien im Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sind“, in nationales Recht umgesetzt worden. Ergänzt werden die Regelungen durch das am 13. Dezember 2019 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung.

Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.

Die Online-Veranstaltung bietet eine kompakte, berufsgruppenübergreifende Darstellung der gesetzlichen Änderungen, die sich gleichermaßen an alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteure richtet. Während des Vortrags besteht die Möglichkeit, durch die angebotene Chat-Funktion Fragen zu stellen. Im Anschluss an diesen Vortrag besteht die Möglichkeit, für ca. eine Stunde in digitalen Gruppen mit Live-Schaltung zu diskutieren bzw. in einen Erfahrungsaustausch zu treten. Bezogen auf den genauen Zuschnitt dieser Gruppen besteht Flexibilität, die Bedarfe werden kurz vor der Pause abgefragt. Vorgesehen ist die Teilnahme jeweils an einer Gruppe.

Seminarleitung:
Referentinnen dieser Fachtagung sind Frau Prof. Dr. Theresia Höynck (Universität Kassel), Vorsitzende der DVJJ und Maria Kleimann (Richterin am Amtsgericht Hannover), Bundesvorstand der DVJJ.

Organisatorisches:
Die Veranstaltung beginnt um 8:00 Uhr und ist wie folgt geplant:

    • 8.00 bis 9.15 Uhr: Einführung Teil I
    • Pause
    • 9.45 bis 11.00 Uhr: Einführung Teil II
    • Pause
    • 11.15 bis 12.30 Uhr: Möglichkeit für Diskussionen

Die Veranstaltung wird durchgeführt mit ZOOM. Sie erhalten einige Tage vor der Veranstaltungen den Link sowie die Zugangsdaten. Der Webbrowser-Client wird automatisch heruntergeladen, wenn Sie den Link aufrufen um am ZOOM-Meeting teilzunehmen, und steht hier auch „kostenlos“ zum manuellen Download bereit. Da wir als „Gastgeber“ über eine Abo-Version verfügen, benötigen Sie lediglich die kostenlose Variante.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam. Zu Beginn der Veranstaltung wird kurz in die Funktionen von ZOOM eingeführt, das Programm ist intuitiv zu bedienen.

Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.

Veranstaltung ist ausgebucht