Datum der Veranstaltung:
02. Juli 2025
Veranstaltungsort:
Online
Anmeldeschluss:
25/06/2025
Teilnahmegebühr:
85 Euro für DVJJ-Mitglieder | 105 Euro für Nicht-Mitglieder
Veranstaltungsnummer:
V 25/13
Außer den Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafen können im Jugendstrafverfahren auch Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Beschäftigungsverbote und Vermögensabschöpfung verhängt werden. Diese Folgen sind manchmal weitreichend und teuer. Welche Regeln gelten da genau? Was muss man dazu wissen, um die Fragen von jungen Menschen beantworten zu können?
In dieser Veranstaltung werden die in der Praxis bedeutsamen sonstigen Folgen von Strafverfahren für junge Menschen fallbezogen dargestellt, außerdem erfolgt eine Zusammenfassung der Regeln für das Führungszeugnis und die Mitteilungspflichten (z.B. wer erfährt wovon bei Straftaten Jugendlicher?).
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende in Jugendämtern, JuhiS/JGH und sonstige Interessierte. Das Zoom-Format mit begrenzter Teilnehmendenzahl ermöglicht einen regen Austausch mit und unter den Teilnehmenden.
Referent
Erster Staatsanwalt a.D. Bernd Klippstein, Jugendstaatsanwalt, Freiburg im Breisgau
Zeitrahmen
09.00 bis 12.30 Uhr
Zielgruppe
Jugendämter/Jugendhilfe im Strafverfahren/JGH und andere
Organisatorisches
Der Login wird bereits ab 08.30 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 09.00 Uhr beginnen können.
Die Veranstaltung findet online via ZOOM statt. Sie erhalten die Zugangsdaten einige Tage vor der Veranstaltung, für die Teilnahme reicht ein kostenloser ZOOM-Zugang aus. Bitte beachten Sie unsere aktuellen Datenschutzhinweise.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.