Datum der Veranstaltung:
03. bis 05. Mai 2023
Veranstaltungsort:
Bildungs- und Tagungszentrum HVHS Springe e.V. | Kurt-Schumacher-Straße 5 | 31832 Springe
Anmeldeschluss:
30/03/2023
Teilnahmegebühr:
EUR 435,-inkl. Unterbringung im Einzelzimmer und Verpflegung (EUR 395,-für DVJJ-Mitglieder)
Veranstaltungsnummer:
V 23/05
Die Stellungnahme der Jugendhilfe gilt als wesentliches Ergebnis der Tätigkeiten der Jugendhilfe im Strafverfahren, die Qualität der Berichte wird in der Praxis allerdings mitunter deutlich kritisiert. Zu welchen Fragen hat die Jugendhilfe in der Hauptverhandlung, aber auch schon im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren, Stellung zu nehmen und welche Bereiche gehören gerade nicht in ihren Verantwortungsbereich?
Gelten die allgemeinen methodischen und fachlichen Standards der Jugendhilfe auch für deren Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren nach dem JGG oder gibt es hier Besonderheiten?
Wie (neutral?) ist Stellung zu beziehen?
Wie berechtigt ist die lang anhaltende Diskussion über die Form – schriftlicher Bericht oder mündliche Stellungnahme?
Wie viel Transparenz für die Betroffenen ist notwendig, um den allgemeinen Auftrag der Jugendhilfe bei der Sachbearbeitung nicht zu gefährden?
Diesen und anderen Fragen soll bei der Fortbildung nachgegangen werden, um im Ergebnis zu einer den fachlichen Anforderungen entsprechenden Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe im Strafverfahren zu kommen.
Termin: 03.05., 13 Uhr bis 05.05.2023, 13 Uhr
Tagungsort: Bildungs- und Tagungszentrum HVHS Springe e.V. | Kurt-Schumacher-Straße 5 | 31832 Springe
Seminarleitung: Jürgen Kußerow, Dipl.-Sozialarbeiter, Coach, Jugendhilfe im Strafverfahren, Stadt Waltrop
Zielgruppe: Fachkräfte bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe