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Fallkonferenzen im Jugendstrafrecht – Wenn schon, dann richtig!

27. Mai bis 29. Mai 2024

Datum der Veranstaltung:
27. Mai bis 29. Mai 2024

Veranstaltungsort:
Evang. Tagungsstätte Hofgeismar

Anmeldeschluss:
26/04/2024

Teilnahmegebühr:
335,50 Euro für DVJJ-Mitglieder | 385,50 Euro für Nicht-Mitglieder (jeweils inkl. Übernachtung im Einzelzimmer und Vollverpflegung)

Veranstaltungsnummer:

Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die sog. „Fallkonferenzen“ als ein Instrument der Jugendhilfe im § 52 SGB VIII gesetzlich verankert, um die einzelfallspezifische Kooperation zwischen den an Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen zu intensivieren. Aber wie soll die Jugendhilfe im Strafverfahren unter den engen Rahmenbedingungen von Beteiligung, Kindeswohl und Datenschutz eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Schule oder Ausländerbehörde gestalten, um ihren Auftrag zu erfüllen? Das Seminar beschäftigt sich mit Pflichten der Jugendhilfe in diesem Rahmen und entwickelt anhand von Beispielen übertragbare Ergebnisse für die Teilnehmenden.

Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, Interessierte

Seminarleitung:
Konstanze Fritzsch, Berlin und Studienleiter Dr. Oliver Emde, Ev. Akademie Hofgeismar

 

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage der Evang. Tagungsstätte Hofgeismar unter diesem Link.
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