Datum der Veranstaltung:
27. Mai bis 29. Mai 2024
Veranstaltungsort:
Evang. Tagungsstätte Hofgeismar
Anmeldeschluss:
26/04/2024
Teilnahmegebühr:
335,50 Euro für DVJJ-Mitglieder | 385,50 Euro für Nicht-Mitglieder (jeweils inkl. Übernachtung im Einzelzimmer und Vollverpflegung)
Veranstaltungsnummer:
Im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurden die sog. „Fallkonferenzen“ als ein Instrument der Jugendhilfe im § 52 SGB VIII gesetzlich verankert, um die einzelfallspezifische Kooperation zwischen den an Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen zu intensivieren. Aber wie soll die Jugendhilfe im Strafverfahren unter den engen Rahmenbedingungen von Beteiligung, Kindeswohl und Datenschutz eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Polizei, Justiz, Schule oder Ausländerbehörde gestalten, um ihren Auftrag zu erfüllen? Das Seminar beschäftigt sich mit Pflichten der Jugendhilfe in diesem Rahmen und entwickelt anhand von Beispielen übertragbare Ergebnisse für die Teilnehmenden.
Zielgruppe:
Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, Interessierte
Seminarleitung:
Konstanze Fritzsch, Berlin und Studienleiter Dr. Oliver Emde, Ev. Akademie Hofgeismar