Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren nach dem JGG | Online

18. März 2024

Datum der Veranstaltung:
18. März 2024

Veranstaltungsort:
Online

Anmeldeschluss:
11/03/2024

Teilnahmegebühr:
105 Euro für Nicht-Mitglieder | 85 Euro für DVJJ-Mitglieder

Veranstaltungsnummer:
V 24/07

Aufgrund der großen Nachfrage wird dieses Online-Seminar an mehreren Terminen angeboten:

Die örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz und die damit zusammenhängende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ergibt sich aus § 87b SGB VIII. Die Regelung verweist auf die Grundnormen der örtlichen Zuständigkeit für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 86 SGB VIII für Kinder und Jugendliche; § 86a SGB VIII für junge Volljährige), weicht in der Anwendung aber auch von diesen ab.

In der Online-Schulung sollen die gesetzlichen Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren dargestellt und verschiedene typische Fallkons­tellationen gemeinsam erarbeitet werden. Eigene Fragen und Fallbeispiele können besprochen werden.

Referentin: Diana Eschelbach, Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht und Gutachterin für das DIJuF

Organisatorisches:

Die Veranstaltung beginnt um 09.00 Uhr und endet gegen 13.00 Uhr; es wird zwei 15-minütige Pausen geben.

Der Login wird bereits ab 08.30 Uhr möglich sein, sodass wir ausreichend Zeit für das Lösen letzter technischer Schwierigkeiten o.Ä. haben und pünktlich um 09.00 Uhr beginnen können.

Die Veranstaltung findet online via ZOOM statt. Sie erhalten die Zugangsdaten einige Tage vor der Veranstaltung, für die Teilnahme reicht ein kostenloser ZOOM-Zugang aus. Bitte beachten Sie unsere aktuellen Datenschutzhinweise.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Teilnahme an der ZOOM-Konferenz über ihr Endgerät möglich ist. Sie benötigen dazu kein spezielles Programm, aber eine stabile Internetverbindung und eine Webcam sowie ein Mikrofon.

Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.