33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“ | Kassel

24. bis 27. September 2026

Datum der Veranstaltung:
24. bis 27. September 2026

Veranstaltungsort:
Universität Kassel | Campus "Holländischer Platz"

Anmeldeschluss:
10/08/2026

Teilnahmegebühr:
245 € für DVJJ-Mitglieder | 295 € für Nicht-Mitglieder | 195 € für Studierende (DVJJ-Mitglieder) | 235 € für Studierende (Nicht-Mitglieder)

Veranstaltungsnummer:
V 26/01

Der Deutsche Jugendgerichtstag ist die zentrale Veranstaltung für alle Berufsgruppen, die im Jugendstrafverfahren tätig sind, mit straffällig gewordenen jungen Menschen arbeiten oder sich wissenschaftlich mit Jugenddelinquenz befassen. Der Jugendgerichtstag schafft Raum für den fachlichen Austausch über zentrale Fragen des Jugendkriminalrechts – mit Blick auf aktuelle Herausforderungen, gesellschaftliche Entwicklungen und die Lebensrealitäten junger Menschen. Sie bietet Gelegenheit, die neuesten wissenschaftlichen Befunde sowie innovative und bewährte Ansätze aus der Praxis kennenzulernen, Projekte zu diskutieren und interdisziplinär in den Dialog zu treten.

Der 33. Deutsche Jugendgerichtstag findet vom 24. bis 27. September 2026 an der Universität Kassel unter dem Titel „jugend(ge)recht“ statt. Der Titel lenkt den Blick sowohl auf rechtliche Fragen des Jugend(straf)rechts als auch auf die Forderung nach mehr Gerechtigkeit für und aus Perspektive junger Menschen. Wie jugendliches Verhalten verstanden, begleitet und rechtlich bewertet wird – und wie dabei Augenhöhe, Teilhabe und Verhältnismäßigkeit gesichert werden können – steht im Zentrum der Diskussion.

Erwartet werden Teilnehmende aus Justiz, Sozialer Arbeit, Polizei, Jugendstrafvollzug und Wissenschaft. In Arbeitskreisen und Vorträgen werden Themen aus den Bereichen Jugendkriminalität, Jugend(straf)recht und Jugendhilfe aufgegriffen – stets mit dem Ziel, einen gerechten und verantwortungsvollen Umgang mit straffällig gewordenen jungen Menschen zu fördern.

Der Jugendgerichtstag 2026 wird als berufliche Bildungsmaßnahme für Niedersächsische Arbeitnehmer*innen mit einem nachweisbaren beruflichen Bezug oder als Aus- oder Fortbildungsmaßnahme für ehrenamtlich oder nebenberuflich Tätige anerkannt (gemäß § 11 Abs. 2 und 3 NBildUG). Wir arbeiten derzeit auch an der entsprechenden Anerkennung aller anderen Bundesländer.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur die Teilnahme am Tagungsprogramm umfasst, Hotelzimmer sind eigenverantwortlich zu organisieren. Bis zum 30.07.2026 ist ein Kontingent an Hotelzimmern in Kassel für Tagungsteilnehmende geblockt, eine Buchung der Zimmer ist hier möglich.

Programm

Das Programm befindet sich derzeit noch in der Finalisierung und wird stetig ergänzt. 

Donnerstag, 24. September 2026 – Eröffnungsveranstaltung

Prof. Dr. Theresia Höynck
Professorin für Kinder- und Jugendrecht, Universität Kassel, Vorsitzende der DVJJ

Simone Anna Blumenthal
Geschäftsführerin der DVJJ

Referent:
Prof. Dr. Andreas Zick
Professor für Sozialisation und Konfliktforschung, Universität Bielefeld

Die „Jugend“ steht im Fokus vieler Diskussionen, wenn es um Sicherheit, Kriminalität und radikale Orientierungen geht. Von Jugend wird einerseits erwartet, dass sie rebelliert und eigene Identitäten entwickelt, andererseits wird sie misstrauisch betrachtet, wenn sie abweicht von Normalitätsvorstellungen. Sie gerät dann in den Fokus einer einseitigen Debatte über „die problematische Jugend heute“ sowie einer autoritären und punitiven Politik, die nach härteren Strafen ruft und der Jugend diverse Pflichten verordnen möchte. Tatsächlich gibt es auch Anlass für einen sorgenvollen Blick, wenn Ergebnisse verschiedener Jugendstudien der letzten Jahre zu Rate gezogen werden. Die jüngere Generation ist mit Blick auf bestimmte Delikte, wie digitale Hasstaten, anfälliger als zuvor. Sie hat sich in Teilen geöffnet für rechtspopulistische und v. a. rechtsextreme Orientierungen wie auch politscher Gewalt, wie unsere Mitte-Studie ergibt. Die Daten zeigen, dass sie mehr Abstand als die jüngeren Generationen zuvor zur Demokratie hat und sich für autoritäre Ideologien stärker öffnet. Im Vortrag werden die Befunde dargestellt und mögliche Ursachen für antidemokratische Orientierungen unter jungen Menschen genannt. Es werden Defizite der Studienlage kenntlich gemacht, die daher resultieren, dass die Gesellschaft v. a. dann an Jugend interessiert ist und sie „erforscht“, wenn sie abweicht. Sobald dann sichtbar wird, welche Bedingungen gesellschaftlicher und politischer Sozialisation, jüngere Menschen „abweichen“ lässt, sinkt das Interesse und es werden simple Konzepte von „Zucht und Ordnung“ herbeigesehnt, statt nach besseren Sozialisationsbedingungen zu schauen. Es wird plädiert für eine stärkere Sensibilität für die Frage, wie jüngeren Menschen der Weg in die Gesellschaft besser gelingen kann, statt sie zu missachten und ihnen gleichzeitig die Rettung der Demokratie zu überantworten.

Kaffeepause im Foyer und Zeit zum Netzwerken

Referent:
Prof. Dr. Dirk Baier
Professor für Kriminologie, Universität Zürich; Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Im Vortrag werden Befunde zur Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität präsentiert. Hierbei wird auf Polizeiliche Kriminalstatistiken ebenso wie auf Befragungsstudien zurückgegriffen. Die vorhandenen Trends – starke Abnahme bis 2015, Anstieg nach 2020 – werden unter Bezug auf Forschungsergebnisse interpretiert. Dabei wird u. a. auf den Zusammenhang von Migration und Jugendkriminalität eingegangen. Abschließend werden mögliche zukünftige Trends und deren Implikationen erörtert.

Das Thema Beteiligung hat in der Jugendhilfe eine große Bedeutung. Auch im Jugendstrafverfahren bleiben junge Menschen Individuen mit Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungspotenzial. Ihre Beteiligung an Entscheidungen, die sie direkt betreffen, ist in dieser Situation zwar eingeschränkt, zugleich aber entscheidend, um ihren Bedarfen gerecht zu werden und sie nicht zu überfordern. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund: Nur wer versteht, was passiert, kann Verantwortung übernehmen und aus Fehlern lernen. Beteiligung stärkt das Vertrauen in das Verfahren (und die Demokratie), fördert Selbstreflexion und ermöglicht eine transparente Begleitung. Zudem hilft sie, Maßnahmen zu finden, die zur Lebenssituation und Zukunftsperspektive des*der Jugendlichen passen – und nicht nur Strafe, sondern auch Chance bedeuten.

Der Frage, wie Beteiligung im Jugendstrafverfahren eigentlich möglich ist und was die Beteiligten in diesen Prozessen erleben, sind Studierende der Bildungs- und Erziehungswissenschaft der FU Berlin in einem Vertiefungsseminar unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl, Prof. Dr. Heinz Cornel i. R. und Konstanze Fritsch nachgegangen. Sie haben Interviews mit betroffenen jungen Menschen und sonstigen Verfahrensbeteiligten geführt. Herausgekommen ist ein Film zum Thema „Partizipation im Jugendstrafverfahren“.

Das Treffen vereint Vertreter*innen verschiedener Berufsgruppen (ASA, Jugendhilfe im Strafverfahren, Polizei, Justiz & Anwaltschaft, Wissenschaft, Arrestleiter*innen und -bedienstete, Jugendstrafanstalten/Vollstreckung) zum fachlichen Austausch und zur Netzwerkbildung.

Ziel ist die Diskussion berufsspezifischer Themen, die Wahl der Sprecher*innen der BAGen und die Mitgestaltung der DVJJ-Arbeit durch praxisnahe Impulse. Die Bundesarbeitsgemeinschaften fördern durch regelmäßige Tagungen die Weiterentwicklung der Fachlichkeit und tragen zur strategischen Ausrichtung der DVJJ bei.

Freitag, 25. September 2026

Beratung in den Arbeitskreisen & integrierte Kaffeepause

Insgesamt finden 17 Arbeitskreise zu unterschiedlichsten Themen parallel statt. Bitte wählen Sie bei Ihrer Anmeldung einen Arbeitskreis verbindlich aus, den Sie besuchen möchten. Die Auswahl der Arbeitskreise finden Sie auf der rechten Seite.

Das Mittagessen wird in der Zentralmensa der Universität Kassel angeboten. Diese befindet sich direkt gegenüber den Tagungsräumen und bietet ein abwechslungsreiches Mittagsangebot. Die Kosten sind im Teilnahmebeitrag enthalten.

Im Rahmen des 33. Deutschen Jugendgerichtstags suchen wir kreative Projekte aus der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden. Ob Poster, Film, Audio, künstlerische Formate oder digitale Tools – wir möchten innovative Ansätze sichtbar machen, die Teilhabe, Anerkennung und Recht stärken.

Drei Projekte werden ausgewählt und mit je 250 € unterstützt. Bewerbungen nehmen wir bis zum 31.12.2025 entgegen. Hier finden Sie den ausführlichen Call for Projects.

Referierende:
Prof. Dr. Theresia Höynck
Professorin für Kinder- und Jugendrecht, Universität Kassel, Vorsitzende der DVJJ

Patrik Killer
Schweizerische Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege

Andreas Hautz
Fachgruppe Jugendstrafrecht, Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter

Moderation: Prof. Dr. Ineke Regina Pruin

Auch in der Schweiz und in Österreich gibt es kontroverse (Verschärfungs-)Debatten um das Jugendstrafrecht, oftmals aus Anlass spektakulärer Einzelfälle. Fachwelt und Fachverbände bemühen sich um Differenzierung und Sachlichkeit, nicht immer mit Erfolg. Gern wird im Zuge von Reformforderungen auf einzelne Regelungen in den Nachbarländern verwiesen, ohne das jeweilige Gesamtsystem in den Blick zu nehmen und zu verstehen. Im Rahmen dieses Panels teilen und diskutieren Vertreter*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aktuelle jugendkriminalpolitische Debatten. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Gesetzgebungsvorhaben, aber auch bedeutsame Entwicklungen in der Praxis. Das Panel bietet eine einmalige Gelegenheit, länderübergreifende Perspektiven zu vergleichen, voneinander zu lernen und neue Impulse für die eigene Praxis zu gewinnen.

Open Space Bringen Sie Ihre eigenen Themen ein und diskutieren Sie gemeinsam! 

Moderation: Konstanze Fritsch

Das Open-Space-Format bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, eigene Fragestellungen und Themen einzubringen. Aus diesen Vorschlägen entsteht zu Beginn ein gemeinsamer Arbeitsplan, der im weiteren Verlauf in verschiedenen Gesprächsrunden bearbeitet wird. Die Teilnehmenden entscheiden selbst, an welchen Diskussionen sie teilnehmen möchten. Auf diese Weise wird ein offener Raum geschaffen, in dem Expertise, Erfahrungen und Perspektiven zusammengeführt und innovative Lösungsansätze entwickelt werden können.

Über einen QR-Code werden wir vor Ort Ihre Themen sammeln.

Neben dem inhaltlichen Programm haben Sie auch die Möglichkeit, an unserem Rahmenprogramm teilzunehmen. Die Auswahl der Programmpunkte finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzliche Kosten in Höhe von 10,00 Euro entstehen.

Wenn Sie einen dieser Punkte besuchen möchten, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung im Anmeldeformular entsprechend mit an.

All eure Gesichter
Spielfilm, Drama 2023 , 118 Min.

Auf den ersten Blick haben Gregoire, Nawelle, Sabine und Chloe nichts gemeinsam – bis auf die Tatsache, dass sie Opfer von Verbrechen wurden. Jetzt nehmen sie freiwillig an einem Programm für eine Täter-Opfer-Aussprache teil, in dem sie auf Kriminelle treffen, die für ihre Taten im Gefängnis sitzen. Für beide Seiten beginnt eine emotionale und schwierige Reise, in der es Mut, inneres Vertrauen und Freunde braucht, um Ressentiments zu überwinden – und sich vielleicht Wege finden, die Schatten der Vergangenheit zu besiegen.

Regie: Jeanne Herry

Mit Dali Bensalah, Leïla Bekhti, Elodie Bouchez, Suliane Brahim, Jean-Pierre Darroussin, Adèle Exarchopoulos, Grégory Gadebois, Gilles Lellouche, Miou-Miou, Denis Podalydès

Den Trailer zum Film finden Sie hier.

 

Auswahl der Arbeitskreise

Referentinnen: 
Dr. Liane Pluto
Wissenschaftliche Referentin, Deutsches Jugendinstitut

Dr. Sabrina Hoops
Wissenschaftliche Referentin, Deutsches Jugendinstitut

Moderation: Prof. Dr. Brigitta Goldberg

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen für Polizei, Jugendhilfe, Staatsanwaltschaft, Gericht und Justizvollzug enthalten umfangreiche, aber zum Teil verschiedenen Regelungen zu Beteiligung von jungen Menschen bei der Durchführung von Jugendstrafverfahren. Die Unterschiedlichkeit von Personen, Professionen und Institutionen und die damit verbundenen verschiedenen Aufgaben und Rollen sind selbst für hierin erfahrene Personen nicht immer einfach zu verstehen. Wie kann es gelingen, hier gegenüber jungen Menschen Transparenz zu erzeugen und jeweils angemessene Formen der Partizipation zu gestalten? Welchen Herausforderungen begegnen Fachkräfte hierbei? Welche unterschiedlichen auch rechtlichen Grenzen sind ihnen hierbei gesetzt? Anhand konkreter Beispiele – etwa bei freiheitsentziehenden Maßnahmen oder im Rahmen ambulanter Angebote – wird aufgezeigt, wie Partizipation auch innerhalb strenger gesetzlicher Grenzen möglich und wann sie erforderlich ist.

Referierende: 
Ri. AG Andreas Guido Spahn
Richter a. D., Amtsgericht Gera, stellvertretender Vorsitzender des Landesgruppe Thüringen der DVJJ

Moderation: Andrea Schmidt

Schulpflichtverletzungen können nach den meisten Schulgesetzen der Länder gegenüber den betroffenen Jugendlichen selbst als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden. Arbeitsstunden und Arreste als Folge von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Jugendliche aufgrund von Schulpflichtverletzungen sind unter vielen Gesichtspunkten ein Ärgernis. Welche Handlungsmöglichkeiten bietet das geltende Recht in den verschiedenen Verfahrensstadien, um zu sinnvollen Reaktionsformen zu kommen? Welche Strategien hat die Praxis entwickelt?

Auf der Basis einer Darstellung der verfügbaren Daten über Arreste infolge von Schulordnungswidrigkeiten sowie der Rechtslage und den daraus folgenden Möglichkeiten für Weichenstellungen soll ein Austausch über praktische und rechtspolitische Strategien möglich werden.

Referentin:
Lisa Michlik
Sozialarbeiterin, Stadt Leipzig

Moderation: Antonio Di Maggio

Der gegenwärtige Paradigmenwechsel vom binären Geschlechterverständnis hin zu einem geschlechtlichen Spektrum und damit zu Geschlechtervielfalt erfordert von Fachkräften in unterschiedlichsten Professionen eine offene Haltung, Diversitätskompetenz, Ambiguitätstoleranz sowie Wertschätzung. Gleichzeitig ist eine fundierte Auseinandersetzung mit dem aktuellen Forschungsstand und der Rechtslage notwendig. Das Thema gewinnt zunehmend an Relevanz in den Bereichen Soziale Arbeit, Psychologie, Psychotherapie, Justiz, Jugendstrafvollzug und Polizei – und hat erhebliche Implikationen.

Der Arbeitskreis setzt Impulse für einen anerkennenden, diversitätssensiblen und diskriminierungsarmen Umgang mit jungen Menschen, die jenseits von Heterosexualität, Cis-Geschlechtlichkeit oder binären Geschlechtszuordnungen leben. Durch die Auseinandersetzung mit grundlegenden Begriffen sowie gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungslinien werden die Teilnehmenden für Themen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sensibilisiert. Sie erhalten Einblicke in die Lebenswelten, spezifischen Entwicklungsherausforderungen und Ressourcen junger LGBTQIA+.

Darüber hinaus werden institutionelle, rechtliche, strukturelle und persönliche Herausforderungen reflektiert, die in der Zusammenarbeit mit jungen LGBTQIA+ auftreten können. Gemeinsam werden Handlungsansätze entwickelt, die einen diversitätssensiblen und diskriminierungsarmen Umgang mit jungen Menschen in der täglichen Praxis ermöglichen.

Referierende: 
Prof. Dr. Maren Burkhardt
Professorin für Rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit, Hoschschule Hannover

Lukas Pieplow
Fachanwalt für Strafrecht, Köln

Moderation: Dennis Sögding

Wer als Zeug*in in einem Strafverfahren geladen wird, ist grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bestimmten Berufsgruppen – etwa Geistlichen, Ärzt*innen oder Psychologischen Psychotherapeut*innen – steht jedoch ein gesetzlich verankertes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO) zu.

Nicht erst seit dem richtungsweisenden Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 28.10.2024 (Az. 17 Cs 530 Js 45512/23) wird in der Praxis der Sozialen Arbeit zunehmend die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang auch Sozialarbeiter*innen ein solches Zeugnisverweigerungsrecht zustehen sollte.

Berufsverbände fordern seit einigen Jahren eine entsprechende Reform des § 53 StPO, um das für die Soziale Arbeit konstitutive Vertrauensverhältnis zwischen Fachkräften und Klient*innen rechtlich abzusichern. Das Fehlen eines Zeugnisverweigerungsrechts führt in der Praxis häufig zu Interessenkonflikten sowie zu beruflichen Unsicherheiten, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. Auf der anderen Seite stehen Strafverfolgungsinteressen, die durch weit reichende Zeugnisverweigerungsrechte beschränkt werden. Besonders schwierig ist die Situation für Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, die explizite Kontrollaufgaben haben.

Im Arbeitskreis soll zunächst die aktuelle Rechtslage mit Blick auf die einschlägigen Normen des SGB VIII, des JGG und der StPO vorgestellt werden. Auf dieser Basis wird der Frage nachgegangen, welche Interessen und Fragen sich aus Sicht der unterschiedlichen an Jugendstrafverfahren beteiligen Berufsgruppen nach geltendem Recht stellen und ob, ggf. welche gesetzlichen Änderungen wünschenswert wären.

Referent:
PD Alexander Klinnert
Leiter der Vorschriftenkommission Polizei Hamburg

Prof. Dr. Dr. Markus Thiel
Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht, Deutsche Hochschule der Polizei Münster

Moderation: Tilman Wesely

Die Polizeidienstvorschrift 382 – Bearbeitung von Jugendsachen (PDV 382) hat seit ihrer Einführung im Jahr 1995 die polizeiliche Sachbearbeitung maßgeblich geprägt und die Grundlagen einer modernen polizeilichen Jugendarbeit gelegt, die damals aktuelle kriminologische Erkenntnisse berücksichtigte. Zentrale Leitgedanken dieser Dienstvorschrift sind unter anderem das Prinzip „Prävention vor Repression“, das den polizeilichen Alltag bis heute beeinflusst, sowie die Forderung, dass für die polizeiliche Jugendsachbearbeitung die Besonderheiten des Jugendstrafrechts bekannt und beachtet werden müssen.

Das Reformvorhaben 2026 sieht umfassende Neuerungen an der PDV 382 vor: Neben rechtlichen Anpassungen werden auch gesellschaftliche Entwicklungen sowie neue Erscheinungsformen von Jugendkriminalität und -gefährdung berücksichtigt. Gleichwohl bleiben viele Grundsätze des Jugendermittlungsverfahrens bestehen.

Der Arbeitskreis richtet sich an alle Interessierten, die Einblicke in die „neue PDV 382“ gewinnen, sich mit der polizeilichen Sachbearbeitung im Jugendstrafrecht befassen und sich über aktuelle Entwicklungen in diesem Bereich austauschen möchten. Polizeidirektor Alexander Klinnert, Vorsitzender der Vorschriftenkommission, und Prof. Dr. Markus Thiel werden die zentralen Neuerungen vorstellen und gemeinsam die Auswirkungen auf die (polizeiliche) Praxis diskutieren.

Referierende: 
Christin Stüven (angefragt)
Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft Hannover

Moderation: Werner Gloss

Am 1. April 2024 ist Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten, mit umfangreichen Folgen für die Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeiten rund um den Besitz von Cannabis. Gemäß § 7 Abs. 2 KCanG sind Polizei- und Ordnungsbehörden verpflichtet, bestimmte Verstöße minderjähriger Personen gegen das KCanG den Jugendämtern bzw. den zuständigen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu melden. Die Umsetzung der neuen Rechtslage stellt Polizei, Jugendhilfe und Justiz vor beträchtliche Herausforderungen, vielerorts scheint die Unsicherheit noch groß zu sein.

Im Arbeitskreis sollen Ergebnisse aus dem umfangreichen Evaluationsprojekt EKOCAN vorstellt und auf ihre Implikationen für die jugendkriminalrechtliche Praxis hinterfragt werden. Was bedeutet die neue Rechtslage für die polizeiliche Jugendsachbearbeitung? Welche Rechtsfragen stellen sich für die Justiz? Wie geht die Jugendhilfe mit Meldungen um und wie entwickelt sich die Landschaft der Präventions- und Interventionsangebote?

Referent:
Prof. Dr. phil. Dr. habil med. Niko Kohls
Professor für Gesundheitswissenschaften mit dem Fokus Gesundheitsförderung, Hochschule Coburg

Moderation: Anja Pokorný

Die Arbeit mit straffällig gewordenen jungen Menschen stellt für Fachkräfte eine besondere Herausforderung dar. Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit oftmals belastenden Lebensgeschichten erschweren Arbeitsverdichtung, komplexere Fallkonstellationen, Fachkräftemangel und fiskalische Einschränkungen den Berufsalltag.

Zugleich wächst mit steigendem Leistungs- und Erfolgsdruck das Gefühl von Unsicherheit, Entfremdung und Erschöpfung. Häufig gehen Lebensfreude und innere Ausgeglichenheit verloren. Schwierigkeiten, sich zu entspannen, abzuschalten oder ausreichend zu schlafen, können erste Anzeichen einer Überlastungsreaktion sein, die in einen chronischen Erschöpfungszustand (Burnout) münden kann.

Der Arbeitskreis widmet sich daher der zentralen Frage, wie eine empathische und zugleich selbstfürsorgliche Zusammenarbeit mit Jugendlichen und Heranwachsenden gelingen kann – ohne dass Fachkräfte selbst ausbrennen. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie man sich selbst, Mitmenschen und das berufliche Umfeld stabilisieren und weiterentwickeln kann.

Die Frage nach Resilienz wird in diesem Zusammenhang als Lebenskompetenz verstanden, die es ermöglicht, eine gesunde Balance zwischen Belastung und Erholung zu finden, konstruktiv mit Stress umzugehen und selbstgesteuertes Lernen sowie persönliche Entwicklung zu fördern.

Referentin: 
Dr. Andrea Păroşanu
Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung

Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek, M. A.
Jurist und Sozialwissenschaftler, eingetragener Mediator (BMJ, Wien.; AMDRAS); Lehrtrainer BMWA; SIMK Hannover

Moderation: Maria Florschütz

Das Potenzial des Täter-Opfer-Ausgleichs im Kontext von Jugendstrafverfahren gilt als nicht ausgeschöpft, die Datenlage ist lückenhaft. Wie steht es um den TOA in Jugendsachen? Was ist bekannt über Entwicklungen? Welche Rechtsfragen sind bedeutsam? Welche konzeptionellen Debatten werden geführt? Wo könnten Potenziale liegen?

Diese Fragen sollen auf der Grundlage einer Beschreibung des Feldes sowie konkreten Praxiserfahrungen diskutiert werden.

Referierende: 
Bill Borchert
Leitender Regierungsdirektor Jugendvollzug Berlin

Mike Spindler
Inspektor im Justizvollzugsdienst, Dienstleiter Jugendarrest, Jugendarrestanstalt München

Moderation: Christian Gassner

Die Praxis von Jugendstrafvollzug und Jugendarrestvollzug berichtet von kleinen, aber zunehmenden Anteilen sehr junger Jugendlicher in ihren Einrichtungen. Wie verbreitet sind diese Beobachtungen? Welche Fallkonstellationen stehen im Hintergrund? Welche Lebensgeschichten bringen sehr junge Gefangene und Arrestierte mit? Wie können Einrichtungen, deren Zielgruppe ganz überwiegend aus älteren Jugendlichen und Heranwachsenden besteht, sich junge Jugendliche einstellen? Was bedeutet dies z. B. für Elternarbeit und Kooperation mit der Jugendhilfe?

Auf der Basis eines kurzen Blicks auf amtliche Daten und Berichten aus der Praxis von Jugendstrafvollzug und Jugendarrest soll dieser Arbeitskreis Gelegenheit zum Austausch über Entwicklungen, Beobachtungen und Konzepte bieten.

Referent:
Prof. Dr. Patrick Zobrist

Dozent und Projektleiter am Institut für Sozialarbeit und Recht, Hochschule Luzern 

Moderation: Verina Speckin

In diesem Arbeitskreis soll auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Kommunikation und Interaktion das Spannungsfeld zwischen der notwendigen Einhaltung von Förmlichkeiten und im Sinne des JGG gelingender Gesprächsführung in Jugendstrafverfahren betrachtet werden. Welche konkreten Spielräume bestehen für die Gestaltung von Gesprächen und wie lassen sich diese nutzen? Welche Situationen sind typisch in Jugendstrafverfahren und wie können sie durch eine gut gestaltete Gesprächsführung sinnvoll gewendet werden?

Referierende: 
Dr. med. Mareike Schüler-Springorum
Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Sachverständige für forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie, Aussagepsychologie und familienrechtliche Fragestellungen

Anne Meier-Göring
Richterin, Landgericht Hamburg

Moderation: Bernd Klippstein

An verschiedenen Punkten in Jugendstrafverfahren kann sich die Frage stellen, ob ein (kinder- und jugend-)psychiatrisches Gutachten erforderlich oder sinnvoll sein könnte. In der Sache geht es vor allem um Fragen der Reife und psychischer Erkrankungen. Praktisch werden solche Gutachten in der deutlichen Minderheit der Jugendstrafverfahren genutzt. Sie erzeugen Kosten und verlängern die Verfahrensdauer, ihre Ergebnisse sind oft von zentraler Bedeutung für die zu treffenden Entscheidungen.

Was können (kinder- und jugend-)psychiatrische Gutachten leisten und was nicht? Welche Verfahrensbeteiligten knüpfen welche Erwartungen an eine Begutachtung?

Der Arbeitskreis soll die o. g. Fragen auf der Grundlage von Analysen  aus der Praxis der Begutachtung und der Justiz behandeln und Gelegenheit zum Austausch von Erfahrungen geben.

Referierende: 

Mathieu Coquelin 
Geschäftsführung Fachstelle Extremismusdistanzierung

Prof. Dr. Peter Wetzels
Professor für Kriminologie, Universität Hamburg)

Moderation: Marcus König

Über Radikalisierung bzw. Extremismus als Ursache von Kriminalität wird viel diskutiert. Welche Bedeutung solche Ideologien für Straffälligkeit genau haben, ist allerdings überaus unklar, schon die Begrifflichkeiten werden unterschiedlich verstanden. Die Praxis aller an Jugendstrafverfahren tut sich oftmals schwer im Umgang mit Hinweisen auf einen möglichen ideologischen Hintergrund von Taten. Was genau ist der Inhalt der als Ideologie erscheinenden Gedanken und Handlungen der jungen Menschen? Welche Bedeutung soll diesen Hintergründen rechtlich und praktisch zugemessen werden? Welche Rolle spielen eigene Meinungen und Haltungen in diesem Zusammenhang?

Auf der Basis von Referaten aus der Perspektive praktischer Arbeit der Extremismusdistanzierung und grundlegenden kriminologischen Befunden soll Gelegenheit bestehen, die Bedeutung möglicher ideologischer Hintergründe von Straftaten jungen Menschen für die eigene Arbeit zu reflektieren.

Referierende:
Carolin Mayer

Sachgebietsleitung der Jugendhilfe im Strafverfahren, Hauskoordination im HdJR Mannheim

Moderation: Konstanze Fritsch

Häuser des Jugendrechts finden zunehmend Verbreitung. Was genau sich hinter dem Begriff verbirgt ist uneinheitlich. Auf die konkrete Ausgestaltung kommt es aber an, wenn ein Konzept gelebt und bewertet werden soll. Wie kann ein Haus des Jugendrechts aussehen? Wie sollte es aussehen, damit die Aufgaben aller Beteiligten ihren gesetzlichen Aufträgen entsprechende wahrgenommen werden können? Welche Vorteile und welche Probleme zeigen sich in der Praxis? Basierend auf einem Beispiel aus der Praxis sowie einem Überblick über die einschlägigen Regelungen, die Landschaft und die Debatten soll Gelegenheit zum Austausch darüber bestehen, was für die einzelnen Berufsgruppen, vor allem aber im Interesse der jungen Menschen wichtig ist.

Referierende:
Boris von Heesen
Sachbuchautor, Geschäftsführender Vorstand Flexible Jugendhilfe e.V.

Prof. Dr. Mechthild Bereswill
Professorin für Soziologie sozialer Differenzierung und Soziokultur, Universität Kassel

Moderation: Lena Rudel

Dass Jugendkriminalität im Wesentlichen männlich ist, gehört zu den klassischen Befunden im Feld. Damit ist allerdings zunächst einmal nur benannt, dass die ganz überwiegende Zahl der vom Jugendstrafrechtssystem bearbeiteten Taten von männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden begangen wird, auch im Dunkelfeld zeigt sich eine deutliche Höherbelastung. Die Ursachen sind komplex, viel Aufmerksamkeit erfahren Begriffe wie „gewaltlegitimierende Männlichkeitsnormen“

Der Arbeitskreis gibt Gelegenheit auf der Grundlage sozialwissenschaftlicher Befunde und Konzepten praktischer Arbeit mit Männern zu diskutieren, welche Schlussfolgerungen sich für den Bereich des Jugendstrafrechts und den dortigen Praxisfeldern ziehen lassen.

Referierende:
Peter Eichenauer
Beauftragter der Kooperative Stop and Go! NRW

Andrea Hofmann
Teamleitung U-Haftvermeidung „Neustart“, Pädagogisch-Therapeutisches Zentrum Franken

Moderation: Michael Reckfort

Die Untersuchungshaftvermeidung nach § 72 JGG fristet an vielen Orten ein Schattendasein. Die Gründe können vielfältig sein. Sie reichen von ohnehin sehr restriktiver Verhängung von Untersuchungshaft über fehlende Plätze bis hin zu fehlender Akzeptanz. Welche Daten gibt es zu Untersuchungshaft und Untersuchungshaft im Jugendbereich? Was ist bekannt über die Landschaft an Untersuchungshaftvermeidungsangeboten? Was kennzeichnet bestehende Angebote? Welche Potenziale bieten sie für die jungen Menschen. Diese Fragen soll auf der Grundlage einer Darstellung des Kenntnisstandes zur Datenlage sowie Beispielen eines Praxisprojekts nachgegangen werden.

Referierende:
Prof. Dr. Wolfgang Schröer
Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Universität Hildesheim

Moderation: Étienne Fischer

Kinder- und Jugendhilfe kann zu den kritischen Infrastrukturen in unserer Gesellschaft gezählt werden. Dennoch erfährt sie nicht eine vergleichbare politische Aufmerksamkeit und präsentiert sich gesellschaftlich nicht entsprechend der Verantwortung, die sie in einer demokratischen Zivilgesellschaft als die zentrale Instanz für den Kinderschutz und die Verwirklichung der Rechte junger Menschen vor Ort im institutionellen Gefüge des Aufwachsens und den Sozialräumen hat. Kinder- und Jugendhilfe ist darum von einer Kinder- und Jugendpolitik abhängig, die auch die Verantwortung für die Verwirklichung der Rechte junger Menschen kommunal-, landes- und bundespolitisch annimmt.

Referierende:
Bernd Holthusen
Fachgruppenleitung J3, Deutsches Jugendinstitut

Anja Schneider
Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft Gera

Moderation: Jürgen Kußerow

Für ein – insbesondere auch für die betroffenen jungen Menschen – erfolgreiches Jugendstrafverfahren ist die Kooperation der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) mit Polizei und Justiz von zentraler Bedeutung. Im Fokus steht vor allem das Hauptverfahren mit der Hauptverhandlung und weniger das Vorverfahren, obwohl hier wichtige Weichen gestellt werden und mit der JGG-Reform zur Stärkung der Verfahrensrechte die Rolle der JuhiS an Einfluss gewonnen hat.

Im Arbeitskreis möchten wir uns insbesondere mit zwei (Neu-)Regelungen im Vorverfahren und deren (Nicht-)Umsetzung in der Praxis befassen: Mit (a) der frühzeitigen Information der JuhiS durch die Polizei (§ 70 Abs. 2 JGG) (b) und der frühzeitigen Berichterstattung der JuhiS an die Staatsanwaltschaft (§§ 38 Abs. 3 und 46a).

(a) Nur durch die frühzeitige polizeiliche Information kann die Jugendhilfe ihren Auftrag nach § 52 SGB VIII fachlich erfüllen. Nach der polizeilichen Mitteilung kann geprüft werden, ob Leistungen der Jugendhilfe oder anderer Sozialleistungsträger in Frage kommen, ob bereits Leistungen eingeleitet sind oder auch ob ggf. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Empirische Befunde zeigen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen sehr unterschiedlich umgesetzt werden, u.a. mit der Folge, dass ggf. Chancen der jungen Menschen auf Leistungen und auf auch auf Diversion nicht genutzt werden.

(b) Mit dem Vorbericht soll die zuständige Jugendstaatsanwaltschaft in die Lage versetzt werden, sich ein Bild von der Persönlichkeit des/der Beschuldigten zu machen und die erforderliche erzieherische Einflussnahme abzuschätzen. Nach der gesetzlichen Regelung der § 46a S. 1, 38 Abs. 7 S. 1 JGG darf die Staatsanwaltschaft deshalb auf diese Informationen vor Anklageerhebung auch nur ausnahmsweise verzichten, wenn es dem Wohl des/der Jugendlichen/Heranwachsenden entspricht. Auch hier zeigen Studien, das teilweise keine Berichterstattung vor Anklageerhebung erfolgt.

In kurzen Inputs zu den beiden Themen werden rechtlichen Regelungen erläutert, empirische Befunde präsentiert und Beispiele für die Umsetzung und Herausforderungen in der Praxis berichtet. Aktiv sollen die Teilnehmenden des Arbeitskreises die Erfahrungen in ihrer Fachpraxis einbringen und gemeinsam diskutieren. Ziel des Arbeitskreises ist, Argumente und Beispiele herauszuarbeiten, wie die guten Regelungen des JGG im Interesse der jungen Menschen in unterschiedlichen Konstellationen möglichst gut umgesetzt werden können.

Samstag, 26. September 2026

Im Foyer des Tagungscampus können Sie sich über die Ergebnisse aller 17 Arbeitskreise an ausgestellten Postern informieren.

In diesem Slot finden Insgesamt 8 Vorträge zu unterschiedlichsten Themen parallel statt. Bitte wählen Sie bei Ihrer Anmeldung einen verbindlich aus, den Sie besuchen. Die Auswahl der Arbeitskreise finden Sie auf der rechten Seite.

Kaffeepause im Foyer und Zeit zum Netzwerken

In diesem Slot finden Insgesamt 18 Vorträge zu unterschiedlichsten Themen parallel statt. Bitte wählen Sie bei Ihrer Anmeldung einen verbindlich aus, den Sie besuchen. Die Auswahl der Arbeitskreise finden Sie auf der rechten Seite.

Das Mittagessen wird in der Zentralmensa der Universität Kassel angeboten. Diese befindet sich direkt gegenüber den Tagungsräumen und bietet ein abwechslungsreiches Mittagsangebot. Die Kosten sind im Teilnahmebeitrag enthalten.

Maria Kleimann, Direktorin AG Neustadt a. Rgb. und Jugendrichterin, und Matthias Kleimann, Podcaster und Wissenschaftler, sprechen im Live-Podcast über Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht – fachlich fundiert, persönlich und mit einer guten Portion Humor. Seit vielen Jahren bewegen sich beide im Themenfeld, Maria als Juristin und Richterin, Matthias als Medienmensch und kritischer Begleiter. In „Scheiße gebaut…?!“ verbinden sie Fachwissen und Alltagsperspektiven und laden dazu ein, jugendstrafrechtliche Fragen neu zu betrachten. Beim JGT nehmen sie ihr Publikum mit – direkt, lebendig und interaktiv.

Informationen über die Moderator*innen sowie weitere Folgen des Podcasts finden Sie hier.

Auswahl der Vorträge 1 bis 8 

Referent:
Prof. Dr. Stefan Harrendorf

Professor für Kriminologie, Strafrecht, Strafprozessrecht und vergleichende Strafrechtswissenschaften, Universität Greifswald

Moderation: Prof. Dr. Brigitta Goldberg

Der Jugendstrafvollzug ist nach den normativen Vorgaben des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) einer Klientel vorbehalten, die Ausnahmecharakter hat. Er ist die „ultima ratio“ für junge Straffällige, die mit den herkömmlichen Mitteln des Jugendstrafrechts, seien es Diversionsmaßnahmen, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel, nicht (mehr) erreicht werden können. Im Vortrag wird die rechtliche und rechtstatsächliche Entwicklung des Jugendstrafvollzugs in Deutschland im Vergleich der Bundesländer behandelt. Es will eine Antwort auf die Frage geben werden, inwieweit der Vollzug die Erwartungen an eine Wiedereingliederung der oft mehrfach belasteten, mit resozialisierenden Angeboten schwer erreichbaren jungen Gefangenen erfüllt bzw. erfüllen kann.

Referent:
Dr. Rüdiger Schilling
Erster Kriminalhauptkommissar a. D., Dozent im Masterstudiengang Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft, Ruhr-Universität Bochum

Moderation: Florian Gromoll

„Immer mehr Messergewalt“, „Immer mehr Teenager greifen zum Messer“. So oder ähnlich lauten die medialen Schlagzeilen. Die Botschaften sind besorgniserregend, bedienen Ängste und tragen zu einem Unsicherheitsgefühl bei. Staatliche Reaktionen folgen. Es entstehen Messerverbotszonen, was zu mehr Kontrollen führt und die Statistiken beeinflusst. Aber was wissen wir tatsächlich? Gibt es Belege, empirisch fundierte Statistiken, Studien?

Der Referent will einen sachlichen Beitrag zu einer emotionalen öffentlichen Debatte leisten und stellt dabei Thesen auf, die der Einordnung eines Phänomens dienen sollen, welches besorgniserregend ist.

Referentin: 
Prof. Dr. Ulrike Zähringer
Professorin für Kriminologie und Strafrecht, Polizeihochschule Hamburg

Moderation: Sebastian Las Casas dos Santos

Dieser Vortrag richtet sich gezielt an Personen, die neu im Feld der Jugendkriminalrechtspflege sind und/oder sich über zentrale theoretische und empirische Grundlagen der Jugendkriminalität und Jugenddevianz aus einer primär kriminologischen Perspektive informieren möchten.
Neben empirischen Erkenntnissen zur Verbreitung und Entwicklung von Jugenddelinquenz und -devianz im Hell- und Dunkelfeld werden Risiko- und Schutzfaktoren im Fokus stehen, die maßgeblich zur Entwicklung oder Vermeidung von deviantem und delinquentem Verhalten beitragen. Dabei werden sowohl individuelle Merkmale (z. B. Impulskontrolle, Empathiefähigkeit) als auch soziale Einflüsse (z. B. von Familie, Peergroup, Schule) beleuchtet. Ergänzend wird eine viktimologische Perspektive eingenommen, welche sich auf jugendliche Opfer im Kontext von Jugenddelinquenz und -devianz fokussiert.

Referentin:
Konstanze Fritsch
Geschäftsführerin Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Moderation: Stefanie Glück

Referentin: 
Dr. Anja Hennies
Familienrichterin am Amtsgericht Neustadt am Rübenberge

Der Vortrag gibt einen Überblick über die familiengerichtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit delinquentem Verhalten von Kindern unter 14 Jahren. Im Mittelpunkt stehen die kindschaftsrechtlichen Verfahren und die Instrumentarien des Familiengerichts bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB. Dabei werden insbesondere die Einwirkungsmöglichkeiten auf Eltern und Kinder sowie die notwendige Kooperation mit dem Jugendamt herausgearbeitet. Als besondere Herausforderung wird die freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1631b BGB dargestellt, die als ultima ratio in Betracht kommt. Der Beitrag beleuchtet die zugrunde liegenden Mechanismen, diskutiert die Wirkungen familiengerichtlicher Eingriffe und weist auf zentrale Herausforderungen für Praxis und Wissenschaft hin.

Referent: 
Prof. Dr. jur. Ralf Kölbel
Professor für Strafrecht und Kriminologie mit Forschungsschwerpunkten im Jugendstrafrecht, in der gesamten Kriminologie und den empirischen Grundfragen des Strafrechts, Ludwig-Maximilian-Universität München

Moderation: RiAG Prof. Dr. Frank Rose

Nach einer verbreiteten Ansicht bedient und kanalisiert das Strafrecht weit verbreitete Vergeltungsbedürfnisse. Inwieweit es gerade daraus aber auch seine Rechtfertigung bezieht, ist – trotz der fundamentalen Bedeutung dieser Frage – höchst kontrovers. Das beruht nicht zuletzt darauf, dass die Straftheorie mit unterschiedlichsten Aussagen über Gerechtigkeitsmotive bzw. Vergeltungsbedürfnisse und deren strafrechtlicher Befriedigung operiert – ohne dabei über spekulative Annahmen hinauszugehen. Vor diesem Hintergrund werden zunächst die Ergebnisse eines Projekts vorgestellt, das den Stand der hierzu vorliegenden sozialpsychologischen Forschung möglichst umfassend zu erschließen versucht. Dies bildet sodann die Grundlage für eine Analyse der neueren Judikatur zur Jugendstrafe. Dabei wird danach gefragt, inwieweit diese Rechtsprechung erstens durch richterliche Vermutungen zum gesellschaftlichen Vergeltungsbedarf zu erklären ist, inwieweit diese Vermutungen zweitens begründet sind und ob ihnen drittens im Jugendstrafrecht auch Raum gegeben werden darf.

Referent: 
Bernd Klippstein
Jugendstaatsanwalt und Staatsanwalt a.D., Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg der DVJJ

Moderation: Anja Schneider

Was bedeutet es, bei Straftaten Heranwachsender mit einem Strafbefehl zu reagieren? Wie gehen Staatsanwaltschaften und Gerichte damit um? Gibt es Vorteile? Was müssen Justiz und JuhiS beachten?
Es werden die rechtlichen Bedingungen dargestellt und die Gefahren beleuchtet, die diese Verfahrensart mit sich bringt. Handlungsoptionen für alle Beteiligten werden aufgezeigt.

Auswahl der Vorträge 9 bis 18

Referent: 
Dr. Frank Greuel
Deutsches Jugendinstitut

Moderation: Florian Gromoll

Sichtbare politische Radikalisierungen bei Jugendlichen scheinen zuzunehmen und stellen Einrichtungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe vor Handlungsprobleme. Im Vortrag werden zunächst aktuelle Erscheinungsformen von Radikalisierungen vorgestellt und vor dem Hintergrund von Befunden zur politischen Sozialisation eingeordnet. Anschließend werden die damit verbundenen pädagogischen Herausforderungen diskutiert und mögliche Umgangsstrategien beleuchtet.

Referent: 
Prof. Dr. Wolfgang Schröer
Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Universität Hildesheim

Moderation: Stefanie Glück

Referent: 
Prof. Dr. Volker Krause
Duale Hochschule Sachsen

Moderation: Étienne Fischer

Kriminalitätswahrnehmungen, Punitivität und Strafeinstellungen sind immer wieder Gegenstand vielfältiger öffentlicher und fachlicher Debatten. Der Vortrag widmet sich dieser Thematik aus einem spezifischen Blickwinkel – der Perspektive von künftigen Fachkräften in verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit. Ausgehend von dem disziplinären und professionellen Selbstverständnis und den spezifischen Handlungscharakteristika der Sozialen Arbeit findet in dem Vortrag eine Auseinandersetzung mit der individuellen Strafmentalität von Studierenden der Sozialen Arbeit an der Dualen Hochschule Sachsen statt. Unter Bezugnahme auf theoretische Konstrukte und längsschnittlich erhobene empirische Befunde zum „fuzzy concept“ der Punitivität wird beispielhaft für die Hochschulausbildung im Freistaat Sachsen diskutiert, wie punitiv die angehenden Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind und welche Entwicklungstendenzen sich hinsichtlich der Kriminalitätswahrnehmung und der Strafzweckvorstellungen sowie der Punitivitätserwartungen bei den Studierenden der Sozialen Arbeit in den letzten Jahren abzeichnen.

Referentin: 
Birthe Kuck
Staatsanwaltschaft Hannover

Sexualstraftaten durch Jugendliche stehen immer wieder im Fokus öffentlicher Debatten und rufen ein erhebliches Maß an Aufmerksamkeit und Verunsicherung hervor. Doch hat die Problematik tatsächlich zugenommen – oder verändert sich vor allem die Wahrnehmung? Der Vortrag beleuchtet aktuelle Entwicklungen auf Basis empirischer Erkenntnisse und ordnet diese in längerfristige Trends ein. Dabei wird auf Ursachen und mögliche Erklärungsansätze eingegangen, die sowohl individuelle als auch gesellschaftliche Faktoren berücksichtigen.

Neben der Analyse bestehender Herausforderungen richtet sich der Blick auf präventive und reaktive Maßnahmen: Welche Ansätze sind wirksam, um Jugendliche frühzeitig zu unterstützen und Risiken zu verringern? Und welche Strategien helfen im Umgang mit bereits auffällig gewordenen Jugendlichen?

Ziel des Vortrags ist es, faktenbasiert über Entwicklungen zu informieren, gängige Mythen kritisch einzuordnen und Perspektiven für eine fachlich fundierte Prävention und Intervention aufzuzeigen.

Referierende: 
Prof. Dr. phil. habil. Menno Baumann
Professor für Intensivpädagogik, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf

Olivia Creutz
Lehrbeauftragte Kindheitspädagogik, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf

Moderation: Sebastian Las Casas dos Santos

Kinder und Jugendliche, die im Rahmen familiärer Gewalt zu Täter*innen werden, sind eines der großen gesellschaftlichen Tabuthemen. Gleichzeitig ist es ein in der Forschung extrem vernachlässigtes Thema, was angesichts der erheblichen psychosozialen Risiken, die mit solchen Entwicklungen einhergehen, überrascht. Denn Gewalt von Kindern und Jugendlichen gegen ihre Eltern sind in der Regel in einem langen, familiendynamischen Kontext zu betrachten und zu verstehen.
In dem Vortrag stellen die Referierenden die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte dar. Neben der Analyse von Risiko- und Resilienzfaktoren im Kontext der internationalen Forschung liegt der Schwerpunkt vor allem auf der qualitativen Betrachtung der Familiendynamik, was sowohl die Einbettung gewaltförmiger Handlungen in ihre Entwicklungsgeschichte als auch sich wandelnde Definitionen und Selbst-Definitionen von „Gewalt“ als Interaktionsgeschehen berücksichtigt.

Referentinnen:
Dr. Karin Neßeler

Akademische Rätin a.Z. am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Ludwig-Maximilians-Universität München

Dr. Clara Herz
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Ludwig-Maximilians-Universität München

Wie steht es um das Jugendstrafrecht Ein Blick in die aktuelle Rechtsprechung liefert aufschlussreiche Erkenntnisse zu dieser Frage: Denn gerade die Gerichte wirken durch die praktische Anwendung und Auslegung des Jugendstrafrechts kontinuierlich an dessen Weiterentwicklung mit und liefern so wichtige Impulse für den gerechten und verantwortungsvollen Umgang mit jungen straffällig gewordenen Menschen. Vor diesem Hintergrund stellt der Vortrag – in knapper und allgemeinverständlicher Form – die wichtigsten Gerichtsentscheidungen zum Jugendstrafrecht aus den Jahren 2025 und 2026 vor. Dabei werden aktuelle Tendenzen und Spannungsfelder, etwa im Bereich der jugendstrafrechtlichen Rechtsfolgen wie auch des Jugendstrafverfahrensrechts, aufgezeigt. Konsequenzen, die sich daraus unter anderem für Polizei und Sozialarbeit ergeben, sollen ebenso in den Blick genommen werden wie ein möglicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Referent:
Prof. Dr. Florian Knauer
Professor für Strafrecht, Kriminologie, Strafvollzugsrecht und Jugendstrafrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Das Deutsche Kolonialstrafrecht findet seit einiger Zeit wachsende Aufmerksamkeit. Gleichwohl haben wichtige Grundlagenfragen und bedeutende Einzelfelder in dem Bereich noch nicht die gebotene Aufmerksamkeit erhalten. Zu diesen Einzelfeldern gehört der Umgang mit jungen Menschen in den deutschen Kolonien. Zwar kann mit Blick auf die deutschen sog. Schutzgebiete in den Jahren von 1884 bis 1914 nicht von einem echten Jugendstrafrecht gesprochen werden. Jedoch finden sich einzelne rechtliche Vorschriften und rechtstatsächliche Befunde zum Umgang der deutschen Kolonialmacht mit jungen Menschen. Diese werden in dem Vortrag vorgestellt und kritisch gewürdigt.

Referentin: 
Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn
Professorin für Strafrecht und Kriminologie, Freie Universität Berlin

Moderation: Dr. Regine Drewniak

Referent:
Eric J. Engstrom, PhD
Humboldt Universität zu Berlin, Institut für Geschichtswissenschaften

Moderation: Lukas Pieplow

Der Beitrag untersucht die Entstehung und Praxis der Jugendgerichtshilfe in Berlin vor dem Ersten Weltkrieg. Im Mittelpunkt steht das Wirken und Reformwerk zweier Juristen: der Berliner Amtsrichter Paul Köhne (1856-1917) und die geschäftsführende Leiterin der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge Frieda Duensing (1864-1921). Insbesondere wird auf die Organisation und Ermittlungsarbeit der frühen Jugendgerichtshelfer*innen eingegangen und dabei die These vertreten, daß ihre Ermittlungsberichte als eine besondere Form der Expertise – eine intersektionale Expertise – verstanden werden können. Die Ermittlungsberichte waren Expertisen, weil sie durch ein vermittelndes Handeln die Grundlage für dringend anstehende juristische Entscheidungen (mit)schufen. Intersektional waren sie, weil sie vom Einzelfall ausgehend kausale Zusammenhänge und Strukturen in ihrer komplexen Vielfalt zueinander in Beziehung setzten. Inhalt und Legitimität dieser Berichte entstammten keiner disziplinären Theorie oder Methodologie, sondern eher einer fürsorglichen Praxis, die der Einzelperson und ihrer intersektionalen Lage verpflichtet war.

Sonntag, 27. September 2026 – Abschlussveranstaltung

Referent: 
Prof. Dr. Frank Neubacher
Professor für Kriminologie und Strafrecht, Universität zu Köln


Der Vortrag nimmt eine Bestandsaufnahme der Jugendkriminalpolitik vor und greift jüngere Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Politik auf. Thematisiert werden u. a. Ausmaß und Hintergründe von Kinderdelinquenz bzw. Jugendkriminalität, Möglichkeiten der Prävention sowie Fragen eines angemessenen Umgangs mit abweichendem Verhalten junger Menschen. Kriminalpolitische „Dauerbrenner“ wie die Strafmündigkeitsgrenze und die strafrechtliche Behandlung der Heranwachsenden werden ebenso angesprochen wie die Entscheidung des BGH zur Jugendstrafe wegen „Schwere der Schuld“. Vor dem Hintergrund der Kinder- und Menschenrechte bewertet der Vortrag nicht nur strafrechtliche Entwicklungen. Er fordert darüber hinaus, die Rechte von jungen Menschen in allen Politikfeldern zu achten und angesichts zahlreicher Herausforderungen (Krieg, Migration, Klimakrise, Demokratieverdrossenheit, soziale Ungleichheit) eine jugendgerechte Politik zu gestalten.

Prof. Dr. Theresia Höynck
Professorin für Kinder- und Jugendrecht, Universität Kassel, Vorsitzende der DVJJ

Poetry Slam Nordhessen

Das Kollektiv Poetry Slam Nordhessen bringt Sprache in moderner Form auf die Bühne und in den Alltag. Mit klassischen Slams, wie dem „Cassel Slam“, und themengebundenen Veranstaltungen, wie dem „Salzmannslam“, der bereits Themen wie „Queer“, „Rap“ oder „gegen Rechts“ behandelte, schafft es Räume für kreative Ausdrucksformen. Dabei verbindet das Kollektiv verschiedenste Künste: Rap trifft auf Klassik, trifft auf Poesie, trifft auf Kunst zum Anfassen – Kultur wird in all ihren Facetten gefeiert. Zum Abschluss des Jugendgerichtstags 2026 slamt das Kollektiv ihre Gedanken und Ideen zum Thema „jugend(ge)recht“.

Weitere Informationen zum Kollektiv Poetry Slam Nordhessen und zum Format eines Poetry Slams finden Sie hier.