„Lass mal reformieren… und jetzt?“ – Chancen und Herausforderungen für die Jugendhilfe | 5. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote für straffällig gewordene junge Menschen | Bad Kissingen

04. bis 06. Mai 2022

Datum der Veranstaltung:
04. bis 06. Mai 2022

Veranstaltungsort:
Hotel Sonnenhügel | Burgstraße 15 | 97688 Bad Kissingen

Anmeldeschluss:
01/04/2022

Teilnahmegebühr:
460 Euro für Nicht-Mitglieder | 410 Euro für DVJJ-Mitglieder

Veranstaltungsnummer:
22/08

In der vergangenen Legislaturperiode führten mehrere gesetzliche Neuerungen zu Veränderungen im Jugendstrafrecht und in der Praxis der Jugendhilfe. Die Reform des Jugendgerichtsgesetzes (durch die EU Richtline 2016/800), das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die Entscheidung zur Anwendung der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht haben mitunter weitreichende Folgen für junge Menschen und die Praktiker*innen. Einige Reformen stärken die sozialpädagogische Praxis und bergen durchaus Chancen. Jedoch scheint der Gesetzgeber nicht alle Auswirkungen für die Praxis bedacht zu haben, so ergeben sich zum Teil auch erhebliche Herausforderungen.

Der 5. Bundeskongress der Jugendhilfe im Strafverfahren und der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote für straffällig gewordene junge Menschen nimmt die Neuregelungen und ihre Auswirkungen für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den Blick. Darüber hinaus widmet sich der Bundeskongress weiteren aktuellen und praxisnahen Themen und gibt Raum für einen überregionalen fachlichen Austausch.

Programmablauf | Dokumentation

Die einzelnen Ergebnisse der Arbeitskreise sowie die Präsentationen der Forenvorträge finden Sie weiter unten. Sollten die Unterlagen Ihres Arbeitskreises oder Vortrags nicht dabei sein, so liegen uns diese noch nicht zur Veröffentlichung vor.

Mittwoch, 04. Mai 2022

Ab 13:00 UhrAnmeldung und Begrüßungskaffee

14:00 – 14:30 UhrBegrüßung

Pamela Busse, Sprecherin der BAG JuHiS der DVJJ

Sebastian Las Casas dos Santos,
Sprecher der BAG Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen der DVJJ

14:30 – 15:30 UhrGestärkte Verfahrensrechte Jugendlicher? Die JGG-Reform auf dem Weg in die Praxis

Bernd Holthusen, DJI – Deutsches Jugendinstitut e.V.

15:30 – 16:00 UhrKaffeepause
16:00 – 17:00 UhrJugendstärkung?! Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und seine Bedeutung für die Jugendhilfe im jugendstrafrechtlichen Kontext

Prof. Dr. Brigitta Goldberg, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe

18:30 UhrAbendessen, anschließend informeller Austausch

Donnerstag, 05. Mai 2022

09:00 – 13:00 Uhr

Arbeitskreise 1-11 (inkl. Kaffeepause)

13:00 – 14:30 UhrMittagspause
14:30 – 15:45 Uhr Forenvorträge 1-3
15:45 – 16:15 UhrKaffeepause
16:15 – 17:30 UhrForenvorträge 4-6
19:00 UhrKongressparty (inkl. Abendessen)

Freitag, 06. Mai 2022

09:00 – 10:00 UhrVorstellung der Arbeitskreisergebnisse
(inkl. Kaffeepause)
10:00 – 11:30 UhrJugendhilfebarometer
Die Jugendhilfe im Strafverfahren und ihre Adressatinnen und Adressaten nach der Reform des Jugendgerichtsgesetzes – Zwischen komplexen Neuregelungen, regionalen Besonderheiten und fachpraktischen Herausforderungen

Annemarie Schmoll und Dirk Lampe, DJI – Deutsches Jugendinstitut e.V.

11:30 – 12:00 Uhr Zusammenfassung und Verabschiedung

Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel, Vorsitzende der DVJJ

Arbeitskreise 1-11

Donnerstag, 05.05.2021 | 09:00-13:00 Uhr

Impuls: Matthias Heintz, Beratung Plus Prävention, Gleichen

Moderation: Frido Ebeling, Albert Schweitzer Familienwerk e.V. Lüneburg (BAG ASA)

Abstract: Die Verweigerung professioneller Hilfe stellt aus Sicht der jungen Menschen und ihrer Eltern eine Form von Selbstschutz und Autonomiebestreben dar. Das Erleben von Hilflosigkeit als Antwort auf diese Verweigerung ist ein Stück Normalität professioneller Praxis. Nicht Menschen, sondern Beziehungen können schwierig sein. Nicht die Hilfe suchenden Menschen können uns an Grenzen bringen, sondern persönliche, fachliche und strukturelle Defizite der Berufsprofessionellen in der Beziehungsgestaltung.

Folgende Fragestellungen soll im Arbeitskreis diskutiert werden.

Welche Varianten von Verweigerungshaltung kennen Sie aus der Praxis?
Welche Motive könnten Eltern haben, sich einer professionellen Hilfe zu entziehen?
Welche Motive könnten Kinder und Jugendliche haben, sich professioneller Hilfe zu entziehen?
Was brauchen sich verweigernde Menschen am ehesten, um ihre Abwehrhaltung ablegen und für eine Zusammenarbeit gewonnen werden zu können?
Wie wirken sich die sozialraumorientierten Reformen (nach Hinte) im aktualisierten SGB VIII Kinder- und Jugend-stärkungsgesetz im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit Blick auf eine verbindliche und verlässliche Beziehungsarbeit aus?

Dieser Arbeitskreis fällt leider aus.

Impuls: Tobias Neuburger, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Hannover

Moderation: Lena Rudel, Lotse Kinder und Jugendhilfe e.V. München (BAG ASA)

Abstract: Institutioneller Rassismus ist in den vergangenen Jahren wiederholt zum Gegenstand kontrovers geführter öffentlicher Debatten avanciert.

Während sich die Kritik in erster Linie auf Polizei- und Sicherheitsbehörden fokussierte, betrifft das Problem des institutionellen Rassismus allerdings ebenso das Institutionenhandeln in gesellschaftlichen Funktionssystemen wie Bildung, Wohnen oder Gesundheit. Ausgehend von Forschungsbefunden beleuchtet der Vortrag Wirkungsweisen des institutionellen Rassismus in Bildungsinstitutionen und pädagogischen Arbeitsfeldern.

Kurzbeschreibung Person:

Tobias Neuburger ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Center for Inclusive Citizenship der Universität Hannover und Lehrbeauftragter für Soziologie an der Hochschule Hannover. Im Auftrag der Unabhängigen Kommission Antiziganismus hat er im Zeitraum 2019 bis 2021 eine Studie über institutionellen Antiziganismus am Beispiel einer westdeutschen Großstadt durchgeführt.

Dieser Arbeitskreis fällt, aufgrund der geringen Anmeldezahlen, leider aus.

Impuls: Christian Laue, Universität Heidelberg

Moderation: Dr. Stephanie Ernst, Geschäftsführerin der DVJJ e.V.

Abstract: Durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren vom 17.12.2019 (BGBl. I, S. 2146) wurden die Fälle der notwendigen Verteidigung im Jugendstrafverfahren ausgeweitet und der Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers nach vorne verlegt: Nunmehr ist in den Fällen der notwendigen Verteidigung bereits vor der ersten Vernehmung des Jugendlichen ein Pflichtverteidiger zu bestellen (§ 68a JGG). Der Beitrag gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage und deren praktische Handhabung. Es werden erste praktische Erfahrungen geschildert und die Auswirkungen der Neuregelung für die Jugendhilfe diskutiert.

Impuls: Michael Kluttig, Alida-Schmidt-Stiftung, Hamburg

Moderation: Stefanie Glück, Amt für Soziale Dienste Bremen (BAG JuHiS)

Abstract: In der Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren sind die Fachkräfte vielfach mit Jugendlichen und Heranwachsenden konfrontiert, deren Bedarfe auf den ersten Blick nur schwer erkennbar sind und im Arbeitsalltag häufig als „schwierige Fälle“ erlebt werden. Um die Lebenssituation der jungen Menschen, ihre Bedürfnisse und Beweggründe erfassen und entsprechend angemessene Hilfen einzuleiten zu können, spielt das Fallverstehen eine bedeutsame Rolle. Dieser fachlichen Expertise kommt auch im Rahmen der sozialpädagogischen Stellungnahme eine zentrale Bedeutung zu, stellt sie doch ein relevantes Entscheidungselement für den zuständigen Richter dar. Im Arbeitskreis wird es darum gehen, eine erprobte Methode des sozialpädagogischen Fallverstehens vorzustellen und den Praxisgewinn zu erkennen. Dabei wird gezeigt, dass die Anwendung dieser Methode bei komplexen Fällen auch und gerade in der Jugendhilfe im Strafverfahren der Schlüssel für passgenaue Hilfen und damit erfolgreiches Arbeiten ist.

Impuls: Helmut Maier, Dipl.-Sozialpädagoge (FH), Stadtjugendamt Erlangen

Moderation: Erwin Schletterer, BRÜCKE e.V. Augsburg (BAG ASA)

Abstract: Im Arbeitskreis wird sexuell übergriffiges Verhalten von jungen Menschen differenziert in den Blick genommen. Dabei werden auch Ursachen und Hintergründe einer eingehenden Betrachtung unterzogen. Die Teilnehmenden des Arbeitskreises können Haltungen und Kompetenzen entwickeln und erweitern, die sie in der Arbeit mit dieser Zielgruppe unterstützen.

Ein weiterer Fokus des AKs liegt darauf, herauszuarbeiten welche Angebote geeignet sind weitere Übergriffe zu unterbinden.

Impuls: Konstanze Fritsch, Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz, Berlin

Moderation: Michael Reckfort, Kreis Coesfeld, Jugendamt (BAG JuHiS)

Abstract: Die Kooperation zwischen den am Strafverfahren beteiligten Akteur:innen und Institutionen ist festgeschrieben und soll zum Wohle des jungen Menschen geschehen. Dies setzt voraus, dass rechtliche Vorgaben und berufsspezifische Handlungsweisen gegenseitig akzeptiert werden und jede*r seine/ihre Arbeit macht. Doch wie kann das gehen? Wie können die Fallkonferenzen und die Zusammenarbeit funktionieren, ohne, dass die Jugendhilfe ihre Prinzipien oder die strengen Vorgaben des Datenschutzes verrät? Die Aufgabe der Jugendhilfe zwischen Zusammenarbeit und Abgrenzung ist Thema dieses Impulses mit praktischen Hilfestellungen für den Alltag.

Impuls: Prof. Dr. iur. Thomas Trenczek, M.A. soz.; Ernst Abbe Hochschule Jena

Moderation: Paul Jung, Jugendhilfswerk Freiburg e.V. (BAG ASA)

Abstract: Die Idee einer Restorative Justice wird in Deutschland im internationalen Vergleich weder in seinen Wesensmerkmalen (Opferperspektive, Wiedergutmachung, Gemeinwesenansatz) hinreichend wahrgenommen noch in der Praxis intensiv genutzt. Im Wesentlichen wird hier zu Lande nur die bilaterale Konfliktvermittlung in strafrechtlichen Konflikten zugunsten eines sog. Täter-Opfer-Ausgleiches genutzt – und das auch nur in einem geringen Umfang. Im AK sollen die Erfahrungen mit der Implementation der Restorative Justice Idee in die bundesdeutsche Praxis (insb. im Jugendbereich) kritisch reflektiert, werden. Dabei werden auch die Unterschiede zwischen der Konfliktvermittlung/Mediation und dem sog. TOA als strafrechtliche Rechtsfolge und die fachlichen Standards im Rahmen der Konfliktvermittlung (Mediation) zu berücksichtigen sein.

Dieser Arbeitskreis fällt, aufgrund der geringen Anmeldezahlen, leider aus.

Impulse:

  • Jana Winter, Diakonisches Werk an der Saar, DVJJ-Vorstand (BAG ASA)
  • Sebastian Las Casas dos Santos, Osnabrücker Erfahrungskurse, AWO (BAG ASA)

Abstract: Wer Interesse an einem Workshop hat, der vom Austausch und Miteinander lebt, der ist hier genau richtig. Von gruppenbildenden Übungen über Biografiearbeit bis hin zu digitaler Arbeit, die sich mit den Herausforderungen der Corona – Pandemie weiterentwickelt hat und sich somit auch stärker an den (digitalen) Lebenswelten junger Menschen orientiert, ist alles erwünscht. Dieser interaktive AK soll davon leben, dass jeder seine „Lieblingsmethode“ mitbringt und diese vorstellt. Gesteuert wird dies über verschiedene übergeordnete Themenblöcke.

Ob erfahrene Fachkraft oder Berufseinsteiger*in, hier sind alle herzlich Willkommen.

Impuls: Prof. Dr. med. Frank Häßler, Klinik für Psychiatrie/Neurologie/Psychosomatik, Rostock

Moderation: Andrea Schmidt, Jugendamt der Stadt Erlangen (BAG JuHiS)

Abstract: 

Während es in der Vergangenheit eine enge Verbindung zwischen klinischer und forensischer Psychiatrie gab, hat sich die forensische Psychiatrie im Kanon mit den Rechtswissenschaften, der Gerichtsmedizin, der Rechtspsychologie und auch den Neurowissenschaften zu einem eigenständigen Fachgebiet in Theorie und Praxis entwickelt. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind über die genannten Nachbardisziplinen hinaus weitere Arbeits- und Problemfelder zu berücksichtigen, wie die Überschneidungen mit sozialpsychologischen, pädagogischen und familienrechtlichen Themenstellungen in einer Altersspanne, in der es um die Persönlichkeitsentwicklung, die Gehirnentwicklung sowie die Ablösung aus gewohnten, Halt gebenden Strukturen geht.

Jugendforensik ist mehr als die forensische Begutachtung in strafrechtlichen, zivilrechtlichen, sozialrechtlichen und familienrechtlichen Gerichtsverfahren, wobei im Vortrag zunächst auf die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen als auch die speziellen für den Altersbereich von 14 bis 21 Jahren eingegangen wird. Dabei kommt in Strafverfahren der Risikoeinschätzung eine zunehmende Bedeutung zu. Es geht darüber hinaus um die Stellung des Gutachters im Gerichtsverfahren, um Merkmale und Mindestanforderungen eines forensischen Gutachtens und um Interdisziplinarität.

Jugendforensik umfasst auch die mehrdimensionale multiprofessionelle therapeutische Arbeit mit jugendlichen Straftätern im Jugendmaßregelvollzug, im Regelvollzug, in Spezialambulanzen und in der kinder- und jugendpsychiatrischen, psychotherapeutischen Regelversorgung.

Wie gut ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie auf dieses umfassende Aufgabenspektrum vorbereitet? Eine aktuelle Analyse zeigt, dass im Rostocker Versorgungsgebiet mit ca. 450000 Einwohner*innen von insgesamt 14 tätigen Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie nur 4 von 10, die an der Umfrage teilgenommen haben, als forensische Gutachter tätig sind.

Impulse:

  • Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk, Fachhochschule Düsseldorf

Moderation: Jürgen Kusserow, Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Waltrop (BAG JuHiS)

Hin und wieder werden von Seiten der Jugendgerichte Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) als Zeugen*innen geladen. Diese Praxis stellt die Betroffenen vor ein Dilemma: Zum einen und vor allem fühlen sie sich an die Vertraulichkeit der Gespräche mit ihren Klienten*innen gebunden, um das Vertrauen, das ihnen entgegengebracht wird und die Basis für eine evtl. nachfolgende Hilfe bildet, nicht zu enttäuschen. Zum anderen sieht die Strafprozessordnung für die Profession der in der Jugendhilfe Tätigen kein Zeugnisverweigerungsrecht vor, so dass die Zeugenaussage als unumgänglich erscheint. Dabei wird jedoch geflissentlich das aus dem Sozialdatenschutz abzuleitende Zeugnisverweigerungsrecht übersehen. Unter welchen Voraussetzungen dieses Recht besteht und auch durchgesetzt werden sollte sowie auch von dem*der Dienstherrn*in bei der Entscheidung über die Aussagegenehmigung zu beachten ist, soll im Zentrum stehen.

 

Impulse:

  • Anja Schneider, Staatsanwaltschaft Gera, DVJJ-Vorstand (BAG Justiz und Anwaltschaft)
  • Daniela Kundt, Landeshauptstadt Stuttgart, DVJJ-Vorstand (BAG JuHiS)
  • Tilman Wesely, Landeskriminalamt Niedersachsen (BAG Polizei)

Moderation: Pamela Busse, Stadt Mülheim a.d. Ruhr (BAG JuHiS)

Abstract: Am 17.12.2019 ist das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren in Kraft getreten.

Damit verbunden sind erhebliche Veränderungen im JGG. Aus der Praxis gibt es unterschiedliche Rückmeldungen wie diese Veränderungen umgesetzt werden.

Im Arbeitskreis sollen die gesetzlichen Veränderungen anhand der verschiedenen Professionen dargestellt und Diskrepanzen diskutiert werden:

Wie frühzeitig und umfassend ergeht die frühe Information der Polizei?

Was ist aus der Anfrage der Staatsanwaltschaft vor Anklageerhebung an die JuhiS geworden?

Wie geht die JuhiS mit den neuen Anforderungen um und warum ist die frühzeitige Einbindung der JuhiS im Verfahren wichtig und sinnvoll?

Wie kann die Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen gelingen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen?

Vorträge 1-3

Donnerstag, 05.05.2021 | 14:30-15:45 Uhr

Impuls: Andreas Guido Spahn, Amstgericht Rudolstadt

Moderation: Pamela Busse, Stadt Mülheim a.d. Ruhr (BAG JuHiS)

Abstract: Durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017, das am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, sollte unter dem plakativen Leitmotiv „Kriminalität darf sich nicht lohnen“ die strafrechtliche Vermögensabschöpfung als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung gestärkt werden. Danach haben die Gerichte grundsätzlich die Abschöpfung der Erträge aus Vermögens-, Eigentums- oder Betäubungsmitteldelikten anzuordnen. Einzuziehen ist alles, was der Täter oder Teilnehmer „durch“ oder „für“ die rechtswidrige Tat erlangt hat. Kann der ursprüngliche Tatertrag nicht gegenständlich eingezogen werden, weil er bei dem Täter oder Teilnehmer nicht mehr vorhanden ist, ordnet das Gericht die Einziehung des Wertes des Tatertrages an. Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist zwingendes Recht.

Die Vereinbarkeit dieser Reform mit den Zielen des Jugendstrafrechts wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht erörtert. In Rechtsprechung und Schrifttum war es daher lebhaft umstritten, ob die Einziehung des Wertes des Tatertrages auch im Jugendstrafrecht in den Fällen Anwendung findet, in denen der Jugendliche oder Heranwachsende den Gegenwert nicht mehr in seinem Vermögen hat. Dagegen spricht die Vorgabe in § 15 Abs. 2 Nr. 2 JGG und grundsätzlich die Unvereinbarkeit mit der Systematik des Jugendstrafrechts, weil finanzielle Auswirkungen im Sinne einer Geldstrafe mit Vergeltungscharakter dem gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 JGG vorrangigen Erziehungsgedanken zuwiderlaufen.

Die von vielen Akteuren mit Spannung erwartete Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs und die damit verbundene Erwartung, dass praktikable Lösungen für die Einziehung von Wertersatz im Jugendstrafrecht gefunden werden könnten, gipfelte trotz dessen Zugeständnis, ob der vom Gesetzgeber beschrittene Weg die zweckmäßigste aller denkbaren Lösungen darstelle, habe der Große Senat nicht zu entscheiden, in einer herben Enttäuschung der jugendstrafrechtlichen Fachwelt. Der Senat hat durch Beschluss vom 20.01.2021 – GSSt 2/20 nämlich für Recht erkannt, dass die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts steht.

Damit sind für die Praxis die Würfel gefallen. Ob, wie vielfach gefordert, der Gesetzgeber, der die Problematik durch das am 01.07.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 nochmals verschärft hat, jetzt in der neuen Legislaturperiode mit erstmaligem Blick auf das Jugendstrafrecht erneut tätig werden wird, erscheint derzeit völlig offen.

Der Forenvortrag zur Vermögensabschöpfung soll über den aktuellen Diskussionsstand informieren und Auswege aus dem aufgrund schlechter Gesetzgebung entstandenen Dilemma durch intelligente Nutzung der verfahrensrechtlichen (§ 412 StPO) und vollstreckungsrechtlichen (§ 459g StPO) Vorschriften aufzeigen.

Impulse:

  • Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel, Bundesvorstand der DVJJ
  • Bernd Holthusen, DJI – Deutsches Jugendinstitut e.V.

Moderation: Andrea Schmidt, Stadt Erlangen (BAG JuHiS)

Abstract: Wie wirken sich die verschiedenen aktuellen JGG-Änderungen in der Praxis der Jugendrichter*innen und Jugendstaatsanwält*innen aus? Wie gestaltet sich die Kooperation mit den Jugendhilfen im Strafverfahren? Wie werden die ambulanten sozialpädagogischen Angebote eingeschätzt? Wie sind Jugendrichter*innnen und -staatsanwält*innen qualifiziert? Wie hat Corona die Jugendstrafverfahren beeinflusst?
Zu diesen Fragenkomplexen hat das Jugendgerichtsbarometer II – ein gemeinsames Forschungsprojekt der Universität Kassel und des Deutschen Jugendinstituts gefördert vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – empirische Daten erhoben. Im Herbst/Winter 2021 wurden bundesweit mit einem umfangreichen Online-Fragebogen alle Jugendrichter*innen und Jugendstaatanwält*innen befragt. Damit knüpft das Jugendgerichtsbarometer II an das erste Jugendgerichtsbarometer (2013/2014) an, so dass auch längerfristige Entwicklungen sichtbar werden können.

Im Vortrag werden die aktuellen Daten und erste Auswertungen präsentiert und in ihrer Relevanz für die Jugendhilfe im Strafverfahren und die ambulanten sozialpädagogischen Angebote diskutiert.

Impuls: Klaus Farin, Autor und Jugendforscher, Stiftung Respekt!, Berlin

Moderation: Frido Ebeling, Albert Schweitzer Familienwerk e.V. Lüneburg (BAG ASA)

Abstract:

Sie hören Gangsta-Rap oder Böhse Onkelz, bilden sich mit Killerspielen zu Amokläufern aus, saufen, rauchen, kiffen und schlägern immer mehr und immer jünger, sind konsumtrottelig und unengagiert, politisch völlig desinteressiert oder falsch – rechtsextrem – orientiert: Das Bild der Jugend in der öffentlichen Wahrnehmung war noch nie so negativ wie heute. Die Lobby der „Jugendschützer“ und anderen Berufsbetroffenen boomt – die Jugend muss wieder geschützt werden, koste es, was es wolle (z. B. die Meinungsfreiheit), und ob sie es will oder nicht. – Und das in einer Zeit, in der alle Jugendstudien das Gegenteil aussagen: Die heutige Jugend ist eine der bravsten seit Jahrzehnten.

Zugleich waren noch nie so viele Jugendliche engagiert – wir verdanken es überwiegend Schüler*innen, dass die Klimakrise es auf die politische Agenda geschafft hat. Jugendlichen, denen die Erwachsenenwelt bescheinigt, dass sie nicht fähig sind, ihre politischen Repräsentant*innen zu wählen, deren Stimmen auch bei der Corona-Bewältigung in Schulen nicht zählten.

Respekt ist nicht zufällig ein Schlüsselwort fast aller Jugendkulturen. – Respekt, Anerkennung ist das, was Jugendliche von Seiten der Erwachsenen am meisten vermissen.

Ein Vortrag mit Diskussion über Mythen und Vorurteile, Realitäten und Utopien.

Vorträge 4-6

Donnerstag, 05.05.2021 | 16:15-17:45 Uhr

Impuls: Dr. Tobias Hayer, Universität Bremen

Moderation: 

  • Lena Rudel, Lotse Kinder und Jugendhilfe e.V. München (BAG ASA)
  • Sebastian Las Casas dos Santos, Osnabrücker Erfahrungskurse AWO (BAG ASA)

Abstract: Für viele Jugendliche stellen Glücksspiele wie Sportwetten, Poker oder Automatenspiele einen integralen Bestandteil ihrer Lebenswirklichkeit dar. Zudem locken im Zeitalter der Digitalisierung zunehmend Online-Angebote an der Schnittstelle von Gaming (Computerspiele) und Gambling (Glücksspiele). Zugleich gilt diese Altersgruppe als besonders gefährdet für die Entwicklung glücksspielbezogener Probleme, was wesentliche Fragen zum Konsumverhalten und Problemausmaß sowie zu möglichen Risikobedingungen und Erfolg versprechenden präventiven Handlungsstrategien aufwirft. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Vortrag das übergeordnete Ziel, einen Überblick über dieses Phänomen zu geben und die Teilnehmenden diesbezüglich zu sensibilisieren.

Impuls: Peter Eichenauer, Institut Intasco Dortmund

Moderation: Daniela Kundt, Landeshauptstadt Stuttgart, DVJJ-Vorstand (BAG JuHiS)

Abstract: Anordnung und Vollzug von Jugenduntersuchungshaft stellen sich in der Praxis nach wie vor ausgesprochen kritisch dar. Die Haftbedingungen gelten als insgesamt sehr belastend und die durch das 1. JGG Änderungsgesetz von 1990 erweiterten Möglichkeiten der verschiedenen Alternativen, insbesondere die Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe, stehen nur begrenzt zur Verfügung und werden oftmals unzureichend genutzt.

In dem Vortrag soll die Entwicklung der U-Haftvermeidung bei Jugendlichen näher betrachtet werden und die Situation in den Haftanstalten in den Blick genommen. Vor diesem Hintergrund muss auch genauer geprüft werden, in wieweit Inhalte und Strukturen gesetzlicher Vorgaben ausreichend erscheinen oder ob die Anwendungspraxis durch Justiz und Jugendhilfe sowie durch die Strafverteidigung Mängel aufweist.

Wie sollte ein gelingendes Haftentscheidungsverfahren ausgestaltet werden? Und welche Rolle kommt den verschiedenen Beteiligten dabei zu? Über die eigentliche U-Haftvermeidung hinaus stellt sich zudem die Frage, inwieweit die Akteure der Justiz, der Jugendhilfe und der Vollzugsanstalten möglicherweise ein besseres Zusammenwirken bei der Verkürzung von bereits begonnener Jugenduntersuchungshaft erreichen können.

Impuls: Prof. Dr. Christian Laue, Universität Heidelberg

Moderation: Jürgen Kusserow, Stadt Waltrop (BAG JuHiS)

Abstract: Es wird ein Überblick über die wichtigsten aktuellen jugendstrafrechtlichen Rechtsprechungsentscheidungen gegeben, wobei ein Schwerpunkt insbesondere auf die für die Jugendgerichtshilfe bedeutsamen Entscheidungen gelegt wird.

Weitere Informationen

Zielgruppe
Insbesondere Fachkräfte bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe

Tagungsort
Hotel Sonnenhügel, Burgstraße 15, 97688 Bad Kissingen, www.hotel-sonnenhuegel.de

Teilnahmegebühr
Nicht-Mitglieder: EUR 460,- | DVJJ-Mitglieder: EUR 410,-
(inkl. Unterbringung im Einzelzimmer und Verpflegung)

Tagungsleitung

  • Pamela Busse, Sprecherin der BAG Jugendhilfe im Strafverfahren der DVJJ
  • Sebastian Las Casas dos Santos, Sprecher der BAG Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen der DVJJ