Datum der Veranstaltung:
23. Juni 2022
Veranstaltungsort:
ZEB-Stephansstift, Kirchröder Str. 44, 30625 Hannover - STORNIERT
Anmeldeschluss:
09/05/2022
Teilnahmegebühr:
115 Euro für Nicht-Mitglieder | 85 Euro für DVJJ-Mitglieder
Veranstaltungsnummer:
V 22/10
Diese Veranstaltung wurde, aufgrund der geringen Teilnehmer*innenzahl und der anstehenden Stornierungsfrist, leider storniert.
Wir bitten vielmals um Verständnis.
Mit dem am 17. Dezember 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ sind – mit erheblicher Verspätung – die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sind“, in nationales Recht umgesetzt worden. Ergänzt werden die Regelungen durch das am 13. Dezember 2019 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“.
Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.
Die Veranstaltung bietet eine kompakte, berufsgruppenübergreifende Darstellung der gesetzlichen Änderungen, die sich gleichermaßen an alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteur*innen richtet.
Referentinnen dieser Fachtagung sind Frau Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel, Vorsitzende der DVJJ und Dr. Stephanie Ernst, Geschäftsführerin der DVJJ.
Organisatorisches:
Sie sind herzlich eingeladen sich ab 10:00 Uhr anzumelden und den Begrüßungskaffee einzunehmen.
Hier finden Sie die Anreisebeschreibung zum Tagungsort.
Die Veranstaltung beginnt um 11:00 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr.
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, zeitnah nach der Tagung, auf dem Postweg.